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Drogen oder Alkohol am Steuer?

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Die im allgemeinen Sprachgebrauch als Trunkenheitsfahrt bezeichnete Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zählt zu den am massivsten sanktionierten Vergehen im Straßenverkehr. Denn: unzählige wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, wie gefährlich auch schon eine geringe Blutalkoholkonzentration für andere Verkehrsteilnehmer werden kann. Fahrzeugführer können nicht nur die Kontrolle über ihr Fahrzeug verlieren, sondern leiden auch unter einer deutlich verminderten Reaktionsfähigkeit. Gerade sogenannte Wiederholungstäter verharmlosen diese Tatsache jedoch häufig. Daher wird im Falle einer Wiederholung besonders hart bestraft. Mit welchen Konsequenzen konkret zu rechnen ist und welche Promillegrenzen im Einzelnen gelten, wird nachfolgend zusammengefasst.

Auf einen Blick

  • Alkoholdelikte beim Autofahren: Unterschiedliche Strafmaße je nach Blutalkoholkonzentration, besonders streng für Fahranfänger.
  • Auswirkungen geringer Alkoholmengen: Selbst bei 0,3 bis 0,5 Promille können bei auffälligem Fahrverhalten rechtlich nicht unerhebliche Konsequenzen drohen.
  • Alkoholregelungen für Radfahrer: Zwar gilt bei Radfahrern ein höheres Limit, dennoch kann auch das Fahren von Fahrrädern und Einfluss von Substanzen erheblich strafrechtlich geahndet werden.
  • Alkoholregelungen für eScooter: Grenzwerte ähneln denen für Autofahrer und nicht denen für Fahrrädern. Die Strafe kann erheblich sein.
  • Strafmaß bei Drogendelikten: Sanktionen variieren je nach Häufigkeit des Verstoßes, mit besonderem Fokus auf die Art der konsumierten Drogen.
  • Rechtliche Beratung: Bei Erhalt eines Bescheids oder Fahrverbots aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten sollte man die Entscheidung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

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Strafmaß bei Alkoholdelikten

Ver­stoß Buß­geld Punkte Fahr­verbot
Fahren mit einer
Blutal­kohol­konzen­tration von mehr als 0,00 Promille innerhalb der Probezeit und/oder bei Autofahrern unter 21 Jahren
250€ 1 Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre + Anordnung eines Aufbauseminars
Fahren mit einer
Blutal­kohol­konzen­tration von 0,5 bis 1,09 Promille sofern keine Ausfallerscheinung
500€ 2 1 Mo­nat
Im einmaligen Wiederholungsfall 1000€ 2 3 Mo­nate
Im zweimaligen Wiederholungsfall 1500€ 2 3 Mo­nate
Fahren mit einer Blut­alkohol­konzen­tration ab 1,1 Promille (Fahruntüchtigkeit) oder bereits ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinung Straftat! Daher: Frei­heits- oder Geld­strafe 3 Ermessen der Behörde (ab 1,6 Promille zusätzlich MPU)

Wichtig zu erwähnen ist, dass diese Promillegrenzen allgemeine Richtwerte sind. Denn: bei jedem Menschen wirkt Alkohol unterschiedlich stark. Manche Fahrzeugführer sind ab einem deutlich geringeren Promillewert bereits fahruntüchtig. Zeigt ein Fahrzeugführer besonders starke Ausfallerscheinungen und gefährdet im besonderen Maße den Straßenverkehr oder verursacht unter Alkoholeinfluss sogar einen Unfall, können auch härtere Strafen für niedrigere Promillewerte festgelegt werden.

So gilt: auch im Bereich zwischen 0,3 und 0,5 Promille können rechtliche Konsequenzen wie beispielsweise die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, verursacht man in diesem Zustand einen Unfall oder zeigt alkoholbedingt starke Ausfallerscheinungen am Steuer, kann das hohe Strafen mit sich bringen.

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Strafmaß bei Drogendelikten

Auch Fahrzeugführer, die unter dem Einfluss von Betäubigungs- oder Rauschmitteln stehen, stellen eine große Gefährdung für die Verkehrssicherheit dar. Ebenso wie Alkohol beeinflussen sie Faktoren wie Reaktionsgeschwindigkeit, Koordination und Kontrolle in negativer Weise. Auch hier gilt: je häufiger ein Verstoß festgestellt wird, desto schwerwiegender fällt die Sanktionierung aus.

Mittels verschiedener Arten von Schnelltests (meist in Schweiß oder Speichel) oder durch einen Bluttest, lassen sich unterschiedliche Substanzen im Körper eines Fahrzeugführers nachweisen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen harten (wie Kokain) und weichen Drogen (wie Cannabis), da sie unterschiedlich starke Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit herbeiführen. Mittlerweile wird auch bei Cannabis-Konsumenten die Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) angeordnet.

In der Regel gilt:

  Bußgeld Punkte Fahrverbot
Erstmaliger Verstoß 500€ 2 1 Monat
Zweitmaliger Verstoß 1000€ 2 3 Monate
Mehrmaliger Verstoß 1500€ 2 3 Monate
Erstmaliger Verstoß in der Probezeit     Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre + Anordnung eines Aufbauseminars
Zweitmaliger Verstoß in der Probezeit     Verwarnung + Anraten einer verkehrspsychologischen Beratung
Mehrmaliger Verstoß in der Probezeit     Führerscheinentzug

Achtung: War der Fahrer infolge Drogenkonsums nicht mehr in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen, stellt dies eine Straftat dar. Das Verbot des Fahrens unter Drogeneinfluss gilt auch hier für jegliche andere Fahrzeugformen – so zum Beispiel für Fahrräder oder eScooter. Wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss drohen auch hier Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote. Sofern die Tat als Straftat geahndet wird, sind mit härteren Konsequenzen zu rechnen.

Alkohol am Fahrrad- oder eScooter-Steuer

Auch als Radfahrer oder als Fahrer eines eScooters müssen bestimmte Promille-Grenzwerte eingehalten werden.

Das Radfahren ist grundsätzlich mit einem Promillewert bis 1,6 erlaubt. Jedoch gilt auch hier: zeigt ein Fahrer Ausfallerscheinungen oder verursacht er einen Unfall, kann auch eine geringere Alkoholkonzentration eine Straftat darstellen. Und: ist der ertappte Radfahrer im Besitz eines Führerscheins, so kann auch hier der Entzug drohen. Denn auch ein solches Vergehen kann mit bis zu drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet werden.

Auch für das Führen von kleinmotorisierten Rollern, eScooter genannt, gelten besondere Promillegrenzen – dieselben wie für Autofahrer. Ergo: wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid – in der Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Und auch hier gilt: für Fahranfänger in der Probezeit und Heranwachsende unter 21 Jahren gilt die strikte Null-Promille-Grenze.

Fahrverbot wegen Alkohol/Drogen umgehen?

Nur in seltenen Fällen ist es möglich, Konsequenzen, die aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer verhängt werden, zu umgehen oder deren Dauer zu verkürzen. Eine entsprechende Beratung und Prüfung hierzu kann im Einzelfall nur ein fachkundiger Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts vornehmen. Haben Sie einen Bescheid zum Führerscheinentzug oder Fahrverbot aufgrund der oben genannten Delikte erhalten, sollte Sie diesen durch einen Anwalt prüfen lassen. Mit unserem kostenlosen Formular können wir Ihren Fall prüfen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben.

Alkohol und Drogen am Steuer: Zahlen in Deutschland

  • In Deutschland kam es 2022 zu rund 39.000 Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss. (Statista)
  • Nur 28% der Autofahrer, die zur MPU müssen, haben KEIN Alkohol- oder Drogendelikt begangen. (Bundesamt für Statistik)
  • Rund 170.000 Alkohol- oder Drogenfahrten 2022 aufgedeckt – darunter hauptsächlich Alkohol und Cannabis-Einfluss.
  • WBS steht Ihnen zur Seite, klärt Sie über Ihre Rechte auf und unterstützt Sie im Schriftverkehr mit den Behörden, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Nutze einfach unser kostenloses Kontaktformular.

Häufig gestellte Fragen

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, werden wir uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden und Ihren Fall besprechen. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung können wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Erfahrungsgemäß können wir jedoch erst den Fall besser einschätzen, wenn wir Akteneinsicht beantragt haben. Denn erst dann können wir schauen, worauf sich der Tatvorwurf stützt.
Sie sollten berücksichtigen, dass Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Einen Vorwurf der Strafbarkeit sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, da auch die Gefahr besteht, dass Sie am Ende des Verfahrens als vorbestraft gelten. Eine solche Situation kann sehr belastend sein. Voreilig zu handeln oder gar auszusagen, kann später nachteilig sein. Daher müssen wir Ihnen dazu raten, ohne Hinzuziehung eines Anwalts, keine Aussage zu tätigen, um sich nicht ggf. selbst zu belasten. Wir können Sie zunächst beraten und die Folgeschritten mit Ihnen besprechen.
Jedes Gesetz sieht für sich eine eigene Strafe vor. Erforderlich ist es, sich das Gesetz anzuschauen und in einem persönlichen Gespräch den Rahmen zu besprechen. Die zu erwartende Strafe ist zudem noch von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise von der Schwere der Tat, das Nachtatverhalten oder die Vorstrafen. Diese Fragen können in einem Gespräch erörtert werden.
Oft müssen wir zunächst dazu raten, Akteneinsicht zu beantragen. Dann erst kann geklärt werden, worauf der Vorwurf gestützt wird. Bei der Polizei wird zwar der Tatvorwurf mitgeteilt, jedoch wird die Polizei nicht vollständig ins Detail gehen. Sie werden daher gebeten, von sich aus alles zu erzählen. Und genau hier passieren oft gravierende Fehler. Wenn vorab die Akte gesichtet und besprochen wird, kann gezielt auf den Vorwurf eine Einlassung erfolgen (ohne beispielsweise zu viel zu erzählen, was sie doch belasten könnte). Auch wenn die Zeit bis zur Einsichtnahme der Akte lang sein kann. Erfahrungsgemäß ist das Vorgehen die sicherste Variante, um sich nicht in der Folge ggf. selbst doch zu belasten. Aber auch so kann gezielt auf die einzelnen Vorwürfe Stellung genommen werden.