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Sperrfrist, Kosten, Wiedererteilung

Was tun bei Führerscheinentzug?

Der Führerscheinentzug ist die massivste Maßnahme, die dem deutschen Verkehrsrecht als verkehrserzieherische Maßnahme zur Verfügung steht. Oft steht für Betroffene mit einem Entzug Einiges auf dem Spiel, so droht beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes. Eine anwaltliche Beratung kann hier besonders sinnvoll sein.

In welchen Fällen es sich lohnt, Einspruch einzulegen, was das Fahrverbot und den Führerscheinentzug voneinander abgrenzt, welche Sperrfristen und Auflagen zur Wiedererteilung gelten und vieles mehr finden Sie nachfolgend zusammengefasst.

Auf einen Blick

  • Wichtig ist die Abgrenzung zwischen den Begriffen Fahrverbot und Führerscheinentzug.
  • Fahrverbot = temporärer Entzug der Fahrerlaubnis
  • Führerscheinentzug: tatsächlicher und dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis erlischt und muss dann komplett neu erteilt werden.
  • Auslöser für einen Führerscheinentzug: acht Punkte in Flensburg, Straftaten am Steuer, schwere Verstöße in der Probezeit und mehr als 1,1 Promille am Steuer.
  • Der Entzug kann entweder unverzüglich direkt vor Ort oder durch einen entsprechenden Bescheid erfolgen.

Sie möchten Einspruch erheben?

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Führerscheinentzug zu Unrecht ausgesprochen wurde, dann können Sie dagegen vorgehen. Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen dabei zur Seite. Füllen Sie einfach unser Formular aus, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können.

Fahrverbot versus Führerscheinentzug

Oftmals werden Fahrverbot und Führerscheinentzug sprachlich miteinander verwechselt – es handelt sich jedoch um völlig unterschiedliche Konsequenzen verkehrsrechtlicher Vergehen.

Das Wort „Fahrverbot“ bezeichnet lediglich die temporäre Entziehung des Führerscheins, zum Beispiel infolge einer höheren Geschwindigkeitsübertretung, die neben einem Bußgeld und Punkten zusätzlich auch noch mit einem einmonatigen Fahrverbot einhergeht. Dieser Entzug beträgt jedoch maximal sechs Monate (vgl. 44 StGB).

Während dieser Zeit wird man dazu aufgefordert, den tatsächlichen Führerschein für die Zeit des Fahrverbots abzugeben und nach dem Ablauf der Strafe wieder abzuholen.

Alles Wichtige zum Fahrverbot

Wir haben alle wichtigen Informationen rund um das Fahrverbot in einem eigenen Text kompakt zusammengefasst.

Mehr erfahren

Nicht so beim Führerscheinentzug. Hier wird der Führerschein tatsächlich „eingezogen“. Um wieder eine entsprechende Fahrerlaubnis zu erhalten, muss diese erneut beantragt werden. Oft ist das jedoch erst nach einer bestimmten Sperrfrist und in manchen Fällen – beispielsweise bei Alkohol am Steuer – teilweise sogar nur unter Besuch einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) möglich.

Auslöser des Führerscheinentzugs

  • Erreichen der Acht-Punkt-Grenze im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg)
  • Straftaten, die in Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht stehen – Beispiel: Fahrerflucht
  • Bei mehreren A-Verstößen und/oder mehreren B-Verstößen innerhalb der Probezeit
  • Überschreitung der 1,1 Promillegrenze am Steuer

Gerade im letztgenannten Fall, genau wie bei beim Nachweis von Betäubungsmittelmissbrauch kann der Führerschein zunächst auch einmal vorläufig entzogen werden, wenn der Fahrer sozusagen auf frischer Tat ertappt wird. Über einen tatsächlich endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis müssen dann jedoch noch Gerichte entscheiden.

Zeitpunkt des Entzugs

In der Regel erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis unverzüglich – insbesondere wenn ein Fahrzeugführer unmittelbar von der Polizei gestoppt wird.

Im Falle des Erreichens der 8-Punkte-Begrenzung oder bei Verstößen innerhalb der Probezeit, erfolgt ein Bescheid durch die Fahrerlaubnisbehörde. Dort wird in der Regel ein konkreter Zeitpunkt für den Entzug der Fahrerlaubnis genannt.

Wir prüfen Ihren Fall – bundesweit

Sie sind nicht alleine! Unser erfahrenes Anwaltsteam hat bereits tausende Verkehrsrechts-Delikte bundesweit verteidigt. Füllen Sie einfach folgendes Formular aus, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können:

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Sperrfristen

Auch wird in einem Schreiben mitgeteilt, mit welcher Sperrfrist der konkrete Führerscheinentzug einhergeht. Das heißt, welche Zeit vergehen muss, bis der entsprechende Verkehrssünder einen Antrag auf Wiedererteilung seiner Fahrerlaubnis beantragen kann. Die Länge der Frist richtet sich nach Art und Schwere des Delikts, welches den Entzug auslöst und kann zwischen drei Monaten und fünf Jahren dauern. Gerade bei Alkohol- und Drogendelikten kann zusätzlich zur Sperrfrist eine weitere Auflage in Form einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) erteilt werden.

In seltenen Fällen ist es möglich, die verhängte Sperrfrist zu verkürzen oder eine Wiedererteilung ohne besondere Auflagen zu erreichen.

Dies wird seitens der Behörde jedoch erst dann mitgeteilt, wenn ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt wird. Möchten Sie bereits vorab erfahren, ob eine MPU notwendig ist, lässt sich dies auch vorab von der Behörde auf Anfrage in Erfahrung bringen.

💡 Beachten Sie: In seltenen Fällen ist es möglich, die verhängte Sperrfrist zu verkürzen oder eine Wiedererteilung ohne besondere Auflagen zu erreichen. Dies stellt jedoch kein einfaches Unterfangen dar und liegt ausschließlich im Ermessen des Gerichts. Ratsam ist es, bei einem entsprechenden Vorhaben anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Wiedererteilung  

Nach einem Führerscheinentzug erhält man den Führerschein nicht automatisch wieder zurück. Es ist ein entsprechender Antrag bei der Führerscheinstelle einzureichen. Diese prüft dann, ob alle Voraussetzungen zur Wiedererteilung vorliegen (insbesondere ob die Sperrfrist eingehalten wurde) und ob zusätzlich eine MPU absolviert werden muss.

Ist diese notwendig, muss der Antragsteller eine Begutachtungsstelle benennen, an die der Auftrag zur Feststellung der Eignungsfrage weitergeleitet werden soll. Je nach Begutachtungsanlass fallen gemäß den Angaben des ADAC rund 350 bis 750 Euro an Kosten an, die der Antragsteller selbst zu tragen hat. Im Rahmen einer solchen Untersuchung können im Falle von Drogen- oder Alkoholdelikten sogar Haar- oder Urinproben durch die Gutachterstelle entnommen werden. Auch hier sind die Kosten der jeweiligen Analysen vom Begutachteten zu übernehmen.

Das entsprechende schriftliche Ergebnis der MPU sollte der Antragsteller dann an sich selbst zustellen lassen und nicht direkt an die Führerscheinstelle. Denn: liegt ein negatives Testergebnis vor, würde man der Behörde eine weitere, neue Akteneintragung zur Nichteignung liefern.

Verjährung des Führerscheinentzugs

Aufgrund der hohen Kosten und Aufwände für Medizinisch-Psychologische-Untersuchungen wird von einigen Betroffenen bis zum Ende der Verjährungsfrist des Führerscheinentzugs gewartet, bis sie einen Antrag auf Neuerteilung stellen. Die zehnjährige Verjährungsfrist beginnt jedoch erst dann, wenn in den fünf Jahren, die auf den Führerscheinentzug folgen, kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begangen wird. Ergo: erst nach 15 Jahren wird ein Verstoß, der zum Führerscheinentzug geführt hat, aus der Akte des Betroffenen gelöscht.

Daher wird von vielen Fahrerlaubnisbehörden in diesem Falle auch das erneute Ablegen einer Führerscheinprüfung verlangt. Die These der Behörden: nach so einer langen Zeit ist nicht anzunehmen, dass der jeweilige Verkehrsteilnehmer noch über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, als Führer eines motorisierten Fahrzeugs sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

Vorgehen gegen Führerscheinentzug? Wir helfen Ihnen!

Gegen einen Bescheid, der den Führerscheinentzug anordnet, kann rechtlich vorgegangen werden. Dazu sollte jedoch dringend ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt konsultiert werden. Oft kann es hilfreich sein, zunächst einmal Akteneinsicht zu beantragen und sich mithilfe des Anwalts einen Überblick der Lage zu verschaffen. Im Falle eines Verfahrens wird die finale Entscheidung zum Führerscheinentzug dann von einem Gericht gefällt. Mit unserem kostenlosen Formular können wir Ihren Fall prüfen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben.

Fahrverbote: Zahlen & Fakten

  • 2022 wurden in Deutschland mehr als 400.000 Fahrverbote ausgesprochen. (Statista)
  • Den überwiegenden Anteil der Fahrverbote machen die temporären Fahrverbote aus. (Statista)
  • Männer sind deutlich häufiger vom Führerscheinentzug betroffen als Frauen. (Statista)
  • Sie stehen nicht allein da! Unser kompetentes Rechtsteam hat schon eine Vielzahl an Mandanten im Verkehrsrecht überall in Deutschland beigestanden. Nutzen Sie unser Formular, um herauszufinden, wie wir Sie unterstützen können.

Aktuelle Videos zum Verkehrsrecht

Häufig gestellte Fragen

Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, werden wir uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden und Ihren Fall besprechen. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung können wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Erfahrungsgemäß können wir jedoch erst den Fall besser einschätzen, wenn wir Akteneinsicht beantragt haben. Denn erst dann können wir schauen, worauf sich der Tatvorwurf stützt.
Sie sollten berücksichtigen, dass Sie verdächtigt werden, eine Straftat begangen zu haben. Einen Vorwurf der Strafbarkeit sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, da auch die Gefahr besteht, dass Sie am Ende des Verfahrens als vorbestraft gelten. Eine solche Situation kann sehr belastend sein. Voreilig zu handeln oder gar auszusagen, kann später nachteilig sein. Daher müssen wir Ihnen dazu raten, ohne Hinzuziehung eines Anwalts, keine Aussage zu tätigen, um sich nicht ggf. selbst zu belasten. Wir können Sie zunächst beraten und die Folgeschritten mit Ihnen besprechen.
Jedes Gesetz sieht für sich eine eigene Strafe vor. Erforderlich ist es, sich das Gesetz anzuschauen und in einem persönlichen Gespräch den Rahmen zu besprechen. Die zu erwartende Strafe ist zudem noch von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, beispielsweise von der Schwere der Tat, das Nachtatverhalten oder die Vorstrafen. Diese Fragen können in einem Gespräch erörtert werden.
Oft müssen wir zunächst dazu raten, Akteneinsicht zu beantragen. Dann erst kann geklärt werden, worauf der Vorwurf gestützt wird. Bei der Polizei wird zwar der Tatvorwurf mitgeteilt, jedoch wird die Polizei nicht vollständig ins Detail gehen. Sie werden daher gebeten, von sich aus alles zu erzählen. Und genau hier passieren oft gravierende Fehler. Wenn vorab die Akte gesichtet und besprochen wird, kann gezielt auf den Vorwurf eine Einlassung erfolgen (ohne beispielsweise zu viel zu erzählen, was sie doch belasten könnte). Auch wenn die Zeit bis zur Einsichtnahme der Akte lang sein kann. Erfahrungsgemäß ist das Vorgehen die sicherste Variante, um sich nicht in der Folge ggf. selbst doch zu belasten. Aber auch so kann gezielt auf die einzelnen Vorwürfe Stellung genommen werden.
Ein Fahrverbot stellt ein temporäres Verbot zum Führen eines Kraftfahrzeugs dar. Nach Ablauf des temporären Verbots erhält der Inhaber seinen Führerschein zurück.
Bei besonders schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann der Führerschein gänzlich entzogen werden – der Betroffene muss dann den Führerschein komplett neu beantragen.
Gegen einen Bescheid über ein Fahrverbot lässt sich juristisch vorgehen. Das kann zum Beispiel dann Sinn machen, wenn man auf den Führerschein aus beruflichen Gründen dringend angewiesen ist. Dann kann das Gericht das Fahrverbot auch in eine deutlich höhere Geldstrafe umwandeln. Benötigen Sie Hilfe, um Ihr Fahrverbot abzuwenden? Hier Kontakt aufnehmen.