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Geblitzt!

Geschwindigkeitsüberschreitung in 30er-Zone

Zonen oder Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h gilt, werden vor allem dort eingerichtet, wo andere Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße geschützt werden müssen – zum Beispiel vor Schulen und Kindertagesstätten oder aus Gründen der Lärmreduktion. Ignoriert man die Geschwindigskeitsgrenze, ist kurz unachtsam oder bemerkt die Begrenzung gar nicht, drohen ein Bußgeld und bei höheren Tempo-Werten sogar Punkte in Flensburg.

Die gute Nachricht: In vielen Fällen kann man gegen Bußgeldbescheide vorgehen. Prüfen Sie einfach bei uns Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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  • Bei Geschwindigkeitsüberschreitung in Tempo 30-Zonen!

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Prof. Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor

Rechtsmythos Tempo-30-Zone

Grundsätzlich gilt: für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Tempo-30-Zonen gelten keine besonderen Regelungen. Stattdessen wird der Bußgeldkatalog für alle Tempoverstöße innerorts herangezogen – egal ob in einer Tempo-30-Zone oder auf einer Straße mit 50km/h-Begrenzung begangen.

Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße in Tempo-30-Zonen werden jedoch in Relation sehr häufig ausgestellt. Die Erklärung ist simpel: der gängige Toleranzabzug in Höhe von zehn Prozent beträgt bei einer Maximalgeschwindigkeit von 30km/h lediglich 3km/h. Auch kleinste Unachtsamkeiten können daher schon zu einem Bußgeld führen – bei höheren zulässigen Höchstgeschwindigkeiten kommt hingegen häufiger die bewusste Absicht der Tempoübertretung zum Tragen.

Mit diesen Strafen ist zu rechnen

Die konkreten Sanktionen bei Übertretung einer Höchstgeschwindigkeit von 30km/h hier in der Übersicht:

Die Tabelle zeigt Bußgelder inkl. Auslagen und Bearbeitungsgebühren (voraussichtliche Gesamtkosten sobald ein Bußgeldbescheid ergeht).

Überschreitung Bußgeld Punkte Monate Fahrverbot
bis 10 km/h 58,50
11 – 15 km/h 78,50
16 – 20 km/h 98,50
21 – 25 km/h 143,50 1
26 – 30 km/h 208,50 1 1 (bei mehrmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h im Jahr)
31-40 km/h 288,50 2 1
41 – 50 km/h 428,50 2 1
51 – 60 km/h 591,50 2 2
61 – 70 km/h 738,50 2 3
über 70 km/h 843,50 2 3

Tempo-30-Verstoß in der Probezeit

Auch bei Geschwindigkeitsverstößen in Tempo-30-Zonen gilt: überschreitet ein Fahranfänger in der Probezeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h handelt es sich dabei um einen sogenannten A-Verstoß innerhalb der Probezeit. Somit verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre und der Fahranfänger wird zum Besuch eines Aufbauseminars verpflichtet.

Wussten Sie? 💡

In Deutschland unterscheidet sich die Regelung zum Mindestabstand zwischen Geschwindigkeitsmessgeräten („Blitzern“) und dem vorhergehenden Tempo-Schild von Bundesland zu Bundesland. Üblicherweise wird ein Abstand von 100 bis 200 Metern vorgegeben. Es gibt jedoch auch Bundesländer, die keine expliziten Vorgaben für Mindestabstände machen, ein Beispiel hierfür ist Baden-Württemberg. Der Hauptgrund für die Festlegung solcher Mindestabstände liegt in der Verkehrssicherheit. Indem genügend Raum zwischen der Ankündigung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Geschwindigkeitsüberwachung gelassen wird, soll abruptes Abbremsen vermieden und damit das Risiko von Auffahrunfällen reduziert werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass sich Verkehrsteilnehmende rechtzeitig auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung einstellen können, was letztendlich zur Sicherheit aller Beteiligten beiträgt.

Gegen Tempo-30-Bußgeldbescheid vorgehen

Wie gegen jeden anderen Bußgeldbescheid, der im Rahmen eines Verkehrsrechtsdelikts ausgestellt wird, kann im Rahmen eines Einspruchverfahrens gegen den Bescheid vorgegangen werden. Das kann sich vielfach lohnen, denn tatsächlich wird davon ausgegangen, dass bis zu jeder zweite Bußgeldbescheid rechtlich angreifbar sein kann.

Gerade bei Tempo-30-Verstößen ist das Feststellen des Verstoßes durch die Behörden technisch nicht immer leicht. Oft sind Abschnitte, für die eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h gilt, sehr kurz oder sehr dicht bebaut. Eine korrekte und vor Gericht beständige Messung stellt oftmals eine Herausforderung für die zuständigen Behörden dar.

Werden Sie eines Verstoßes innerhalb einer Tempo-30-Zone bezichtigt, lohnt sich daher oft die Konsultierung eines fachkundigen Verkehrsrechtsanwalts. Dieser kennt die Tücken und Lücken im Vorgehen der zuständigen Behörden und kann nach der Beantragung einer vollständigen Akteneinsicht (oft enthält der Bußgeldbescheid an Sie nur die rudimentärsten Details zur Messung), erste Hinweise dazu geben, ob ein Vorgehen gegen den erteilten Bußgeldbescheid empfehlenswert sein kann.