Geschwindigkeitsüberschreitung: Strafe, Punkte und Chancen
Sie sind geblitzt worden oder zu schnell gefahren? Prüfen Sie, was Sie nun tun können.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr stellt eine der häufigsten, wenn nicht sogar die häufigste Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Sie ist für den Betroffenen von großer Bedeutung, weil es vergleichsweise schnell zu einem Fahrverbot, Bußgeld oder Punkten in Flensburg kommen kann. Wie drastisch die Strafe ausfällt, ist nicht nur von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung abhängig, sondern hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die wir Ihnen hier ausführlich erläutern. Ihnen wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen? Wir verteidigen Sie! Bundesweit!
Zu schnell gefahren? Alles Wissenswerte in Kürze
Wurden Sie außerorts oder innerorts geblitzt?
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird zwischen einem Verstoß gegen die Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften und außerhalb geschlossener Ortschaften unterschieden. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick darüber, wie sich das Strafmaß bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerortsgestaltet.
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Außerhalb geschlossener Ortschaften droht bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein sattes Bußgeld und 1 Punkt. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h außerorts steigt das Bußgeld empfindlich, es fallen 2 Punkte und ein mehrmonatiges Fahrverbot an.
Gerade wenn Sie auf der Autobahn oder auf einer Landstraße, wo beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist, geblitzt worden sind, werden Geschwindigkeitsüberschreitungen in dieser Höhe sehr schnell erreicht und Ihnen droht ein vorübergehendes Fahrverbot.
Die Tabellen zeigen Bußgelder inkl. Auslagen und Bearbeitungsgebühren (voraussichtliche Gesamtkosten sobald ein Bußgeldbescheid ergeht).
Überschreitung (km/h) | Bußgeld | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
bis 10 | 48,50 | ||
11-15 | 68,50 | ||
16-20 | 88,50 | ||
21-25 | 128,50 | 1 | |
26-30
| 178,50 | 1 | 1 (bei mehrmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h im Jahr) |
31-40 | 228,50 | 1 | 1 (bei mehrmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h im Jahr) |
41-50 | 348,50 | 2 | 1 |
51-60 | 508,50 | 2 | 1 |
61-70 | 633,50 | 2 | 2 |
über 70 | 738,50 | 2 | 3 |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Innerhalb geschlossener Ortschaften droht ebenfalls ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein erhöhtes Bußgeld und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h droht ein hohes Bußgeld, bis zu 2 Punkte in Flensburg und, je nachdem wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war, ein bis zu 3 (!!!) Monaten andauerndes Fahrverbot.
Überschreitung (km/h) | Bußgeld | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
bis 10 | 58,50 | ||
11-15 | 78,50 | ||
16-20 | 98,50 | ||
21-25 | 143,50 | 1 | |
26-30
| 208,50 | 1 | 1 (bei mehrmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h im Jahr) |
31-40 | 288,50 | 2 | 1 |
41-50 | 428,50 | 2 | 1 |
51-60 | 591,50 | 2 | 2 |
61-70 | 738,50 | 2 | 3 |
über 70 | 843,50 | 2 | 3 |
Wussten Sie? 💡
In Deutschland unterscheidet sich die Regelung zum Mindestabstand zwischen Geschwindigkeitsmessgeräten (“Blitzern”) und dem vorhergehenden Tempo-Schild von Bundesland zu Bundesland. Üblicherweise wird ein Abstand von 100 bis 200 Metern vorgegeben. Es gibt jedoch auch Bundesländer, die keine expliziten Vorgaben für Mindestabstände machen, ein Beispiel hierfür ist Baden-Württemberg. Der Hauptgrund für die Festlegung solcher Mindestabstände liegt in der Verkehrssicherheit. Indem genügend Raum zwischen der Ankündigung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Geschwindigkeitsüberwachung gelassen wird, soll abruptes Abbremsen vermieden und damit das Risiko von Auffahrunfällen reduziert werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass sich Verkehrsteilnehmende rechtzeitig auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung einstellen können, was letztendlich zur Sicherheit aller Beteiligten beiträgt.
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
Es gibt rechtlich gesehen keinen Unterschied zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn oder der Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts. Wenn Sie also auf der Autobahn oder auf einer Landstraße, wo beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt ist, geblitzt worden sind, gelten die Bußgelder und/oder Strafen in der oben abgebildeten Tabelle zum Thema Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts.
Geschwindigkeitsüberschreitung Zone 30
Viele vermuten, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er Zone innerorts besonders schwerwiegende Folgen hat. Dies stimmt aber nicht. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei jedem anderen Geschwindigkeitsverstoß innerorts.
Mit Motorrad geblitzt worden?
Mit dem Motorrad geblitzt zu werden, nehmen viele Motorradfahrer auf die leichte Schulter. Oft wird davon ausgegangen, dass Motorradfahrer von etwaigen Blitzern bzw. den darauffolgenden Bußgeldbescheiden nicht betroffen sind, weil sie ihr Kennzeichen hinten haben und daher von den Messgeräten nicht erfasst werden können. Dies trifft nicht zu. Mittlerweile verfügen die Behörden über Messanlagen, die die Fahrzeuge bzw. Motorräder von vorn, von hinten und von der Seite erfassen. Außerdem halten die Geräte das Gesicht des Fahrers fest – selbst durch ein geschlossenes Visier. Die Technik ist in diesem Bereich sehr weit fortgeschritten und man kann sich nicht in Sicherheit wägen.
In der Probezeit geblitzt worden?
In der Probezeit geblitzt zu werden, stellt ein besonderes Ärgernis dar. Der Führerschein wird Fahranfängern immer zwei Jahre auf Probe gewährt. Diese „Bewährungsphase“ muss von jedem Anfänger absolviert werden.
Findet eine Geschwindigkeitsüberschreitung während der Probezeit statt, spielt es vor allem eine Rolle, ob es sich um einen sogenannten A-Verstoß oder B-Verstoß handelt. A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 60 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.
A – Verstöße sind zum Beispiel:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h
- Rotlichtverstöße
- zu dichtes Auffahren
B – Verstöße sind zum Beispiel:
- telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
Je nachdem wie der Verstoß eingestuft wird, fällt das Strafmaß drastischer aus und kann neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot umfassen. Dabei stellen A Verstöße die schwerwiegenden Verstöße dar. Nach nur einem Verstoß dieser Art muss der Anfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre. Dieselben Folgen treffen den Fahranfänger bei Vorliegen von zwei B-Verstößen.
Beispiel: Werden Sie als Fahrer in der Probezeit mit mehr als 21 km/h über dem Tempolimit geblitzt, so gilt dies beispielsweise als A-Verstoß. In diesem Fall ist es weniger von Bedeutung, ob die Ordnungswidrigkeit innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Die Höhe der Geschwindigkeit ist in diesem Fall maßgeblich.
Wird Ihnen während der Probezeit mit einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen vorgeworfen, sollten Sie dringend einen Anwalt konsultieren und prüfen, ob sich ein Einspruch in diesem Fall anbietet. Andernfalls drohen Ihnen die Teilnahme an einem Aufbauseminar, sowie die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Ein Fahrverbot für mehrere Monate sowie ein Bußgeld sind ebenfalls möglich.
Welche Messgeräte kommen zum Einsatz?
Verkehrsradaranlagen
- MULTANOVA
- TRAFFIPAX SpeedoPhot
- M5 Radar
- TRAFFIPAX Micro-Speed 09
Lasergeschwindigkeitsmessgeräte
- RIEGL LR90-235P
- RIEGL FG21-P
- LEIVTEC XV2
- LEIVTEC XV3
- LaserPatrol
- TRAFFIPatrol
- PoliScan Speed
- ULTRA LYTE 100
- LTI 20.20 TS/KM
- LAVEG
Lichtschrankenmessgeräte
- ESO µP 80
- ESO ES 1.0
- ESO ES 3.0
Geschwindigkeitsmessgeräte mit Induktionsschleifen
- TRUVELO M4²
- TRAFFIPAX TraffiphotS
- Verkehrsüberwachungsgerät M5
- TRAFFIPAX Traffistar S 330
- Multanova Multastar C
Videonachfahrsysteme
- ProVida Vidista
Videostoppuhren und Verkehrskontrollsysteme
- CG-P50E
- VSTP
- MultaStar-KOMBI
- VKS 3.0
- VKS 3.01
Bei Messungen mit diesen Messgeräten handelt es sich um standardisierte Messverfahren. Die Geräte werden sowohl innerhalb geschlossener Ortschaften als auch außerorts eingesetzt.
Fehlerhafte Messungen – Grundlagen einer erfolgreiche Verteidigung
Für die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Geschwindigkeitsüberschreitung existieren mannigfaltige Ansatzpunkte. Voraussetzung für eine erfolgreiche Verteidigung ist die Einsicht in die Bußgeldakte. Nur der vollständigen Bußgeldakte sind die etwaigen Angriffspunkte für einen Einspruch (Fehler der Behörde) zu entnehmen. Dieses Akteneinsichtsrecht wird jedoch nur dem Rechtsanwalt des Betroffenen gewährt.
Daher ist die Mandatierung eines Rechtsanwalts für eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Verkehrsordnungswidrigkeit durch Geschwindigkeitsüberschreitung unerlässlich. Eine Darstellung aller möglichen Ansatzpunkte für einen Einspruch würde an dieser Stelle zu weit führen. Einige werden hier beispielhaft aufgeführt.
Die Bedienungsanleitung / Gebrauchsanweisung
Für die Verteidigung spielt insbesondere die Verwendung des Messgerätes entsprechend der Bedienungsanleitung eine große Rolle.
In Fällen, in denen das Messgerät nicht entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet wird, ist die Messung fehlerhaft und kann nicht mehr zur Grundlage eines Ordnungswidrigkeitsverstoßes gemacht werden.
Der Eichschein
Die Messgeräte müssen in bestimmten Zeitabschnitten geeicht werden. Ohne den Nachweis der ordnungsgemäßen Eichung zum Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung kann das Ergebnis der Messung nicht gegen den Betroffenen verwendet werden. Ob eine ordnungsgemäße Eichung vorliegt, kann nur durch Einsicht in die Bußgeldakte festgestellt werden.
Die Lebensakte
Ferner dürfen während des festgelegten Eichzeitraums keine Reparaturen an den Messgeräten vorgenommen werden, ohne dass danach nicht eine neue Eichung erfolgt. Ob dies geschehen ist, finden wir für Sie durch Einsicht in die sog. „Lebensakte“, das sind die Wartungs- und Reparaturunterlagen für das entsprechende Messgerät, heraus. Die Einsicht in die Lebensakte ist vom Akteneinsichtsrecht des Verteidigers regelmäßig mit umfasst. Stellt sich im Rahmen der Einsicht heraus, dass das Gerät fehlerbehaftet war, können wir dort ansetzen.
Die Schulungsnachweise
Darüber hinaus müssen die an der Messung beteiligten Beamten besondere Schulungsnachweise vorweisen, damit eine Messung als ordnungsgemäß betrachtet werden kann. Amtliche Messungen dürfen nur durch kompetentes und in Funktion, Bedienung und Eigenschaften des Messgerätes eingewiesenes Bedienungspersonal durchgeführt werden, damit es mit den erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung von Bedienungsfehlern vertraut ist.
Wenn ein solcher Schulungsnachweis nicht existiert, hätte die Messung von den beteiligten Polizeibeamten nicht durchgeführt werden dürfen. Auch diese Schulungsnachweise werden von uns angefordert und auf ihre Richtigkeit überprüft.
Lichtbildabgleich
Von großer Bedeutung innerhalb des Akteneinsichtsrechts ist die Anforderung der Lichtbildaufnahmen. In einer Vielzahl von Fällen kann die Fahrereigenschaft bereits aufgrund nicht geeigneter Lichtbildaufnahmen verneint werden, so dass die Bußgeldbehörde das Verfahren einstellen müsste.
Vorsätzliche / fahrlässige Begehung
Bei Verstößen durch eine Geschwindigkeitsüberschreitung unterscheidet man zwischen einem vorsätzlichen oder einem fahrlässigen Vergehen. Dieser Punkt entscheidet über die Höhe des Bußgeldes. In der Praxis bedeutet dies jedoch, dass dem Betroffenen ein solcher Vorsatz nachgewiesen werden muss, insbesondere wenn er keinerlei Angaben zum Sachverhalt macht.
Für den Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind zwei Voraussetzungen entscheidend: Zum einen muss der Betroffene die Geschwindigkeitsbeschränkung gekannt haben und zum anderen muss er die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überhaupt bemerkt haben.
Der Tatrichter kann für die Bestimmung des Vorsatzes Faktoren, wie die Ortskenntnis des Betroffenen, den Umstand, dass der Betroffene vor der Messstelle abgebremst hat oder das Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung heran ziehen. Gerade auf den letzten Umstand stützt sich der Richter oft, um auf eine vorsätzliche Begehungsweise zu schließen. Sollte Ihre Geschwindigkeit das Tempolimit weit überschreiten, kann dies schnell zu einer Benachteiligung bei der Bewertung führen. Aufgabe des Verteidigers ist es daher zu verhindern, dass solche Rückschlüsse gezogen werden.
Was wir für Sie tun können, wenn Sie geblitzt wurden
Aufgrund der großen Bedeutung der Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren ist es notwendig, so früh wie möglich einen Anwalt zu konsultieren. Sobald der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist, muss mit der Verteidigung gegen eventuelle Punkte in Flensburg und/oder einem Fahrverbot sowie drohendem Bußgeld begonnen werden.
Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner bei WILDE BEUGER SOLMECKE
Dabei orientiert sich die Verteidigung an den am häufigsten auftretenden Fehlern bei Geschwindigkeitsmessungen innerhalb wie außerhalb geschlossener Ortschaften. Das sind Verfahrensfehler, Verjährung, Versendung des Anhörungsbogens oder Zeugenfragebogens, schlechte Lichtbildaufnahmen des Betroffenen, falsch justierte bzw. fehlerhaft aufgestellte Geschwindigkeitsmessanlagen und Verstöße gegen innerdienstliche Richtlinien der Polizei zur Messung der Geschwindigkeit.
Diese Aspekte geben häufig Grund, das Verfahren anzuzweifeln und ermöglichen einen Einspruch. So kann beispielsweise einem drohenden Fahrverbot vorgebeugt werden.
Wie die Ansätze oben zeigen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung anzufechten. Unsere Verkehrsrechts Anwälte aus dem Bereich Verkehrsrecht helfen Ihnen gerne, drohende Punkte, ein Fahrverbot oder Bußgeld zu umgehen.
Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die Kosten für Ihren Verteidiger. Doch auch gesetzt dem Falle, dass Sie keine Versicherung haben, vertreten unsere Anwälte Sie zum Pauschalpreis.