Rechtssichere AGB für Online-Shops
Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Online-Shops. Die gelten sozusagen als Nebenbedingungen zum eigentlichen Vertrag – zum Beispiel beim Kauf eines Produktes und regeln konkrete Fragen beispielsweise rund um Zahlungsabwicklung, Versand, Haftung oder Retouren. Für Shopbetreiber ist es daher immens wichtig, die AGB entsprechend rechtsicher zu gestalten.
Wir beantworten alle Fragen rund um gesetzliche Notwendigkeit, Ausgestaltung und Haftung.
In aller Kürze
Was sind AGB?
Allgemeine Geschäftsbedingungen, oder kurz AGB, sind rechtliche Rahmenbedingungen, die im Gegensatz zu individuellen Verträgen nicht mit jedem Geschäftspartner einzeln geschlossen werden, sondern die – wird ein Vertrag geschlossen – automatisch im Rahmen dieses Vertrages mit zur Geltung kommen.
AGB sind… „alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.“
AGB-Definition gemäß § 305 Abs. 1 S. 1 BGB
Da jeder Kauf in einem Online-Shop eine vertragliche Einigung darstellt, gelten auch hier in der Regel an den Vertrag geknüpfte AGB des jeweiligen Shopbetreibers. Für Betreiber eines Online-Shops ist es daher wichtig, die auf der Internetseite eingebundenen AGB so rechtssicher zu gestalten, dass es in Konfliktfällen eine klare geltende Regelung durch die AGB gibt.
Gibt es eine AGB-Pflicht?
Hier kann es nur eine rechtsanwaltstypische Antwort geben: Es kommt ganz darauf an. Konkret geht es vorab um die Frage, wen der Online-Shop anspricht. Für B2C-Shops, die also gezielt Verbraucher ansprechen, gelten die sogenannten Informationspflichten gemäß §312d BGB beziehungsweise Art. 246a EGBGB. Außerdem unterliegt der Shop-Betrieb den Bestimmungen des Fernabsatzrechts.
Die Pflichtangaben müssen dem Verbraucher im Rahmen des Vertragsschlusses zur Verfügung gestellt werden. Dies muss nicht zwingend in direkter Form von AGB geschehen. Aufgrund der Vielzahl von Angaben bietet sich die Nutzung jedoch an. Alternativ lassen sich die Pflichtinformationen beispielsweise in einem Informations-PDF sammeln, die durch den Nutzer jederzeit aufgerufen werden kann.
Einbindung von AGB
„Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.“
§305 Abs. 2 BGB
Es besteht somit zwar keine klare gesetzliche Vorgabe dazu, wo exakt die AGB zu platzieren sind, es empfiehlt sich jedoch die Abfrage zum Einverständnis inklusive deren Verlinkung im Rahmen des Bestell- beziehungsweise Bestellabschluss-Prozesses. Diese Abfrage muss nicht zwingend durch ein Häkchen, beispielsweise mittels einer Checkbox, ausgestaltet sein, es reicht explizit darauf zu verweisen, dass ein Nutzer sich im Rahmen des Kaufabschlusses mit den Bestimmungen der AGB einverstanden erklärt.
Um abschließend auf der sicheren Seite zu stehen, gilt: Lassen Sie sich bezüglich der Ausgestaltung Ihrer AGB anwaltlich beraten, stellen Sie immer auch eine Begutachtung ihrer jeweiligen Einbindung sicher.
Welche Angaben müssen die AGB enthalten?
Wie oben bereits beschrieben, gibt es keine grundlegende Pflicht zur Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit auch keine Pflicht zu einzelnen Angaben. Zwingend erforderlich im Rahmen von Fernabsatzverträgen, also Abschlüssen, die außerhalb von Geschäftsräumen wie beispielsweise bei Telefonverkäufen oder eben Online-Shops der Fall, getätigt werden, sind jedoch folgende Pflichtangaben.
Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen |
seine Identität (Impressum!) |
Geschäftsanschrift, u.a. für Beschwerdefälle |
den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen einschließlich aller Steuern und Abgaben |
im Falle eines unbefristeten Vertrags oder eines Abonnement-Vertrags den Gesamtpreis |
die Kosten für den Einsatz des für den Vertragsabschluss genutzten Fernkommunikationsmittels, sofern dem Verbraucher Kosten berechnet werden |
die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden |
das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren |
gegebenenfalls das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien |
gegebenenfalls die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängernder Verträge |
gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtungen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht |
gegebenenfalls die Tatsache, dass der Unternehmer vom Verbraucher die Stellung einer Kaution oder die Leistung anderer finanzieller Sicherheiten verlangen kann, sowie deren Bedingungen, |
gegebenenfalls die Funktionsweise digitaler Inhalte, einschließlich anwendbarer technischer Schutzmaßnahmen für solche Inhalte, |
gegebenenfalls, soweit wesentlich, Beschränkungen der Interoperabilität und der Kompatibilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software, soweit diese Beschränkungen dem Unternehmer bekannt sind oder bekannt sein müssen, und |
gegebenenfalls, dass der Verbraucher ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren, dem der Unternehmer unterworfen ist, nutzen kann, und dessen Zugangsvoraussetzungen. |
Muster-AGB oder individuelle Beratung?
Gerade zum Start von neuen Online-Shops können anwaltliche Beratungsgebühren abschreckend wirken und der Griff zu Muster-AGB erscheint attraktiv. Wichtig ist nur: Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen veröffentlichten und verwendete AGB auf Ihren jeweiligen Einzelfall zugeschnitten sind – selbstverständlich ist, dass dies unter anwaltlicher Beratung hinsichtlich des Einzelfalls sicherlich rechtssicherer gestaltet ist also unter Verwendung eines Musters.
Achten Sie außerdem darauf, Ihre AGB stets aktuell zu halten. Sollten sich also Neuerungen Ihrer Geschäftsabläufe ergeben, sollten auch entsprechend Anpassungen der Geschäftsbedingungen vorgenommen werden. Häufige Gründe für das nachträgliche Anpassen von AGB sind:
- Änderung oder Erweiterung der Zahlungskonditionen
- Änderung oder Erweiterung der Versandkosten
- Einbindung neuer Dienstleister
- Änderung von Kontakt- oder Adressdaten
- Änderungen im Retourenprozess
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AGB-Checkliste
Schritt 1: Werden AGB benötigt?
Richtet sich Ihr Online-Shop an Verbraucher? Dann müssen Sie bestimmte Pflichtangaben zur Verfügung stellen. Es empfiehlt sich die Einbindung von Widerrufsbelehrung und AGB.
Schritt 2: Angaben zusammenstellen
Stellen Sie zunächst einmal alle Angaben rund um Ihren Shop zusammen, um Sie in einem späteren Schritt in die AGB einfließen zu lassen. Dazu gehören: Lieferkonditionen, Zahlungskonditionen, Versandbedingungen, Abläufe bei Widerrufen, Abläufe bei Retouren, Haftung bei Schäden, Kontaktdaten und Geschäftsanschrift.
Schritt 3: AGB-Erstellung
Lassen Sie Ihre AGB durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erstellen, um auf der sicheren Seite zu sein und sich vor teuren Spätfolgen einer falschen Einbindung zu schützen. Greifen Sie auf Muster-AGB zurück, achten Sie zwingend darauf, dass Ihre Angaben zum Einzelfall passen.
Schritt 4: Einbindung
Binden sie Ihre AGB in Ihren Online-Shop ein – und zwar nicht nur auf einer schlecht auffindbaren Unterseite, sondern auch im unmittelbaren Bestellablauf, sodass Kunden vor Kaufabschluss Kenntnis von den AGB erlangen und explizit oder implizit durch Bestellung zustimmen können.
Schritt 5: Aktualisierungen
Achten Sie darauf, Ihre AGB in regelmäßigen Abständen auf Aktualität zu prüfen. Dies betrifft zum einen die Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung, aber auch Änderungen, die sich durch Anpassungen in Ihren eigenen Geschäftsabläufen ergeben.
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