Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 19.06.2007 – Az.: I-20 U 154/06) hat den gewerblichen Weiterverkauf von Eintrittskarten für Fußballspiele erlaubt. Noch vor Kurzem haben das OLG Hamburg (Urt. v. 03.02.2005 – Az: 5 U 65/04) und das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v. 28.06.2007 – 1 HK O 3849/07) den Weiterverkauf verboten. Nahezu alle Fußballvereine schließen über die AGB den Weiterverkauf von Tickets aus. Voraussetzung dafür ist aber, dass die AGB wirksam in den Kaufvertrag einbezogen werden. Das kann zB problematisch sein, wenn die Tickets nur am Telefon verkauft werden. Im Düsseldorfer Fall war nicht nachzuweisen, dass die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Insofern war der Weiterverkauf erlaubt.
OLG Düsseldorf erlaubt Weiterverkauf von Fußballtickets
Christian Solmecke
06. November 2007
Home › News › Wettbewerbsrecht › E-Commerce › OLG Düsseldorf erlaubt Weiterverkauf von Fußballtickets
Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.
Ähnliche Artikel
Online-Shop-Masterclass: Online-Coaching als Fernunterricht bedarf einer Zulassung
- 27.10.2023
Online-Coachings sind im heutigen Zeitalter in vielen Bereichen allgegenwärtig. Der Klassiker dürften weiterhin Coachings sein, die beim Aufbau eines Unternehmens helfen. Doch handelt es sich bei solchen Online-Coachings möglicherweise um einen Fernunterricht, der einer Zulassung bedarf? Dieser Frage ging nun das LG Hamburg nach und beurteilte dabei, ob es für […]
Verschärfte Wettbewerbsauflagen: Amazon wehrt sich – jetzt ist der BGH am Zug
- 30.06.2023
Amazon und das Bundeskartellamt sind aktuell nicht wirklich gut aufeinander zu sprechen. Dabei geht es insbesondere darum, wie Amazon wettbewerbsrechtlich eingestuft wird. Wie viel Macht hat Amazon wirklich? Die Streitigkeit wir nun zu einem Fall für den BGH. Das Bundeskartellamt (BKartA) stufte Amazon als Unternehmen mit “überragender marktübergreifender Bedeutung für […]