Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 19.06.2007 – Az.: I-20 U 154/06) hat den gewerblichen Weiterverkauf von Eintrittskarten für Fußballspiele erlaubt. Noch vor Kurzem haben das OLG Hamburg (Urt. v. 03.02.2005 – Az: 5 U 65/04) und das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v. 28.06.2007 – 1 HK O 3849/07) den Weiterverkauf verboten. Nahezu alle Fußballvereine schließen über die AGB den Weiterverkauf von Tickets aus. Voraussetzung dafür ist aber, dass die AGB wirksam in den Kaufvertrag einbezogen werden. Das kann zB problematisch sein, wenn die Tickets nur am Telefon verkauft werden. Im Düsseldorfer Fall war nicht nachzuweisen, dass die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Insofern war der Weiterverkauf erlaubt.
OLG Düsseldorf erlaubt Weiterverkauf von Fußballtickets
Christian Solmecke
06. November 2007
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Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.
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