Das Hotelbewertungsportal Holidaycheck.de hat gegen seinen Konkurrenten Holidaytest.de den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht München I beantragt. Stein des Anstoßes ist ein auf der Webseite von Holidaytest.de abgebildetes Prüfsiegel.

Die hinter Holidaycheck.de stehende HolidayCheck AG begründete dabei die wettbewerbswidrige Irreführung des Verbrauchers wie Folgt: Zunächst einmal erwecke das verwendete Gütesiegel „Holidaytest“-„Geprüfte Qualität“ aufgrund der Ähnlichkeit mit dem Zeichen der Stiftung Warentest den Eindruck erweckt, dass das Prüfverfahren wirklich objektiv durchgeführt werde. Darüber hinaus handele es sich auch nicht – wie auf der Webseite von Holidaytest.de behauptet werde – um ein unabhängiges Gütesiegel der Touristik. Auf diese Weise solle der Verbraucher auf freche Weise irritiert werde.

Das Landgericht München I soll nach den Berichten in mehreren Onlinemedien die begehrte einstweilige Verfügung gegen Holodaytest.de erlassen haben. Allerdings wird sich zeigen, ob diese Bestand haben wird. Die Stiftung Warentest scheint sich an dem Prüfsiegel interessanterweise nicht zu stören. So soll sich jedenfalls laut einem Beitrag im Meedia-Blog vom 28.06.2011 ein Fachprüfer gegenüber dem Fachmagazin fvw geäußert haben.

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