In einem Werbe-Video für eine Brownie-Backmischung warb der Supplement-Hersteller „More Nutrition“ unter anderem damit, die Backmischung enthalte “95 Prozent weniger Zucker”, “70 Prozent weniger Fett” und sei „perfekt für jede Diät“. Vergleichsangaben zu anderen Brownie-Backmischungen fehlten jedoch. Das LG Hamburg hat nun ein deutliches Urteil gefällt.

Influencer-Werbung für More Nutrition: Mit Pillen Krankheiten heilen?

Süßes Schlemmen ohne Reue – das ist ein Versprechen, das sich durch viele Werbespots für Diät-Lebensmittel zieht. So auch im Fall der Brownie-Backmischung „Total Vegan Protein Brownie Bowl“ des Supplement Herstellers More Nutrition, der von der Quality First GmbH vertrieben wird. More Nutrition war im November 2023 bereits durch Die Sendung von Jan Böhmermann in die Schlagzeilen geraten.

Auf Instagram hatte der Anbieter die Backmischung mit den Werbeaussagen „”95 Prozent weniger Zucker” und “70 Prozent weniger Fett”“ beworben, ferner damit, dass sie „Perfekt für jede Diät“ sei.  Das Landgericht (LG) Hamburg untersagte More Nutrition nun, die Brownie-Backmischung mit “perfekt für jede Diät” zu bewerben. Die Angaben “”95 Prozent weniger Zucker” und “70 Prozent weniger Fett”” seien ebenfalls unzulässig (Urt. v. 23.02.2024, Az. 315 O 175/22).

“Perfekt für jede Diät” gibt es gar nicht

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Zuvor hatten die Verbraucherschützer das Unternehmen abgemahnt, das jedoch keine Unterlassungserklärung unterzeichnete. Nach Auffassung der Verbraucherschützer würden Verbraucher durch die Werbung in die Irre geführt, da überhaupt nicht klar werde, mit welchen anderen Produkten oder Nährwerten More Nutrition seine Produkte vergleiche.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Jede Vergleichsangabe, die die Werbeaussagen erklären würde, fehle. Ein Vergleich mit konkurrierenden Protein-Brownies etwa der Marken “foodspring” oder “bulk” zeige zudem, dass die beanstandeten Werbeaussagen gar schlicht falsch seien. Die Werbung könne schließlich auch so verstanden werden, dass das Produkt gar nicht mit anderen verglichen werde, sondern lediglich ein Vergleich zu einer früheren Zusammensetzung des beworbenen Produktes selbst gezogen werde.

Auch die Aussage “perfekt für jede Diät” sei falsch. Das perfekte Diätlebensmittel gebe es gar nicht, zumal ein übermäßiger Verzehr des Produktes gar zur Gewichtszuname führen könne.

Irreführende Werbung ist verboten

Nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Lebensmittelinformationsverordnung dürfen Produktinformationen nicht irreführend sein. Dies gilt auch für die Werbung. Eine verbotene Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn „zu verstehen gegeben wird, dass sich das Lebensmittel durch besondere Merkmale auszeichnet, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften aufweisen, insbesondere durch besondere Hervorhebung des Vorhandenseins oder Nicht-Vorhandenseins bestimmter Zutaten und/oder Nährstoffe“. Eine Irreführung liegt auch dann vor, wenn unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über die wesentlichen Merkmale der Ware gemacht werden.

More Nutrition unterliegt in allen Punkten

Die Werbeversprechen „”95 Prozent weniger Zucker” und “70 Prozent weniger Fett”“ und „perfekt für jede Diät“ für die Brownie-Backmischung von „More Nutrition“ verstoßen gegen eben jene Irreführungsverbote, weshalb nun auch das LG Hamburg ein klares Urteil sprach.

Das LG Hamburg gab der Verbraucherzentrale NRW in allen Punkten recht. So fehle in der More-Nutrition-Werbung auf Instagram der Hinweis, worauf sich der Werbevergleich überhaupt beziehe – nämlich auf eine „normale“ Backmischung. Viele Verbraucher würden davon ausgehen, dass sich die Aussagen „”95 Prozent weniger Zucker” und “70 Prozent weniger Fett”“ auf ein Vorgängerprodukt der Brownie-Backmischung beziehen würden und dass sich die neue Zusammensetzung des Produkts durch einen noch geringeren Zucker- und Fettanteil auszeichne. Daher sei bei solchen Werbeaussagen die Angabe einer Bezugsgröße erforderlich, damit erkennbar werde, worauf sich der Vergleich tatsächlich beziehe.

Auch die Werbeaussage „Perfekt für jede Diät“ hielt das LG Hamburg für unzulässig, da nicht jede Diät eine Gewichtsreduktion meine, sondern es auch Diäten zur Behandlung von Krankheiten gebe, wie z.B. beim gebotenen Verzicht auf Gluten oder Protein. Das Gericht stellte zudem klar, dass es sich bei der Werbeaussage um eine von More Nutrition zu beweisende Tatsachenbehauptung und nicht nur eine Meinungsäußerung handele.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es Rechtkraft erlangen, müsste die Werbung entsprechend abgeändert werden.