In den USA kommt es zu einer Sammelklage gegen den bekannten Zahlungsdienstleister PayPal. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Konten ohne Angabe von Gründen einzufrieren und das Geld nach einer Frist von 180 Tagen einzubehalten.

Der Zahlungsdienstleister PayPal wird in einer Sammelklage in den USA beschuldigt, unrechtmäßig Nutzerkonten eingefroren und damit gegen die US-Gesetze zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität verstoßen zu haben. Das Geld der Betroffenen soll PayPal nach einer Frist von 180 Tagen für sich behalten haben. Sie werfen dem Unternehmen deshalb Diebstahl vor. PayPal friert Konten grundsätzlich ein, wenn man bei den Transfers zu erkennen glaubt, dass damit Handlungen der organisierten Kriminalität bezahlt werden.

Keine „Lizenz zum Stehlen“

Laut der Klage hat PayPal mehrere Konten mit Verweis auf einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen des Unternehmens eingefroren. Wie es zu dem Verstoß gekommen sein soll, teilte es den Betroffenen allerdings nicht mit. In mindestens einem Fall soll PayPal dem Kunden erklärt haben, dass eine gerichtliche Anordnung nötig sei, um den konkreten Grund für das Einfrieren des Kontos zu erfahren.

Zur Information: Der Begriff „Sammelklage“ stammt aus den USA. Die dort als „class action“ bezeichnete Prozessform zeichnet sich dadurch aus, dass bei einer erfolgreichen Klage neben dem eigentlichen Kläger alle Personen gewinnen, die von demselben Sachverhalt betroffen sind. Weitere Betroffene müssen nicht selbst klagen, sondern lediglich nachweisen, dass sie der Gruppe angehören. Im deutschen Zivilrecht existieren zwar verschiedene Prozessformen, die der Sammelklage ähneln, sich von dieser jedoch in wesentlichen Punkten unterscheiden.

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Dem Zahlungsdienstleister wird in der Klage außerdem vorgeworfen, dass das er das eingefrorene Geld nach einer Sperrfrist von 180 Tagen für sich behalte. Die Kläger kritisieren diese Vorgehensweise und betonen, das Unternehmen dürfe die eigenen Nutzungsbedingungen nicht als „Lizenz zum Stehlen“ missbrauchen.

Undurchsichtige Begründungen des Unternehmens

Die drei Hauptkläger geben an, PayPal habe insgesamt fast 250.000 US-Dollar von ihnen eingezogen. Hierzu wurden ihnen unterschiedliche Begründungen mitgeteilt, beispielsweise dass auf das Konto mit derselben IP-Adresse wie auf ein anderes PayPal-Konto zugegriffen worden sei. Einem Nutzer wirft man zudem Steuerhinterziehung vor. Eine andere Betroffene berichtet vom Einfrieren ihres Kontos mit dem Vorwurf, dass sie Yoga-Kleidung 20 bis 30 Prozent unter dem Einzelhandelspreis verkauft habe. Inwiefern diese Vorwürfe PayPal dazu berechtigen sollen, das Geld ihrer Kunden einzubehalten, ist fraglich.

Bei einem Händler mit Schönheitsstiften verwendete der Konzern das Geld angeblich für die finanzielle Entschädigung eines seiner Kunden. Die versprochenen Dokumente, die diese Entschädigung belegen sollen, hat der Händler allerdings bisher nicht erhalten. Daraufhin strengte er die Sammelklage an. PayPal will laut eigenen Angaben zu gegebener Zeit auf dem Rechtsweg auf die Vorwürfe reagieren.

lrü