Wer sein Streaming-Abo beenden möchte, darf nicht durch ungenutzte Gutscheinkarten künstlich im Vertrag gehalten werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln, die das Wirksamwerden einer Kündigung vom vollständigen Verbrauch des Guthabens abhängig machen, unwirksam sind. Damit stärken die Karlsruher Richter die Flexibilität und Rechte von Millionen Verbrauchern im digitalen Dienstleistungssektor.

Bisher verhinderte der Streaming-Riese Netflix das Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis, solange noch Restguthaben aus Geschenkkarten auf dem Kundenkonto vorhanden war. Diese Praxis hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun für rechtswidrig erklärt und einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) stattgegeben. Wir erklären, warum diese Regelung eine unangemessene Benachteiligung darstellt und was das Urteil für Ihre künftigen Abonnements bedeutet (BGH, Urt. v. 16.04.2026 – Az. III ZR 152/25).

Unfreiwillige Vertragsverlängerung durch die Hintertür

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix fand sich bislang eine Bestimmung, die für Nutzer von vorausbezahlten Gutscheinkarten weitreichende Folgen hatte. Die Klausel besagte, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft erst dann in Kraft tritt, wenn das vorhandene Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Was auf den ersten Blick wie ein Service klingen mochte, entpuppte sich in der Praxis als massive Kündigungsbremse.

Besonders bei höheren Gutscheinwerten zwischen 25 und 200 Euro führte dies dazu, dass Kunden trotz erklärter Kündigung monatelang an den Dienst gebunden blieben. Da Netflix zudem keine technische Möglichkeit vorsah, das Abonnement zu pausieren oder das Guthaben „einzufrieren“, liefen die monatlichen Gebühren zwangsweise weiter, bis das Konto leer war. In extremen Konstellationen konnte die Vertragslaufzeit so künstlich um bis zu 39 Monate verlängert werden, obwohl der Nutzer den Dienst eigentlich gar nicht mehr in Anspruch nehmen wollte.

Streaming-Abos sind rechtlich als Dienstvertrag einzuordnen

Ein zentraler Streitpunkt des Verfahrens war die juristische Einordnung von Streaming-Verträgen. Während die Vorinstanz, das Kammergericht (KG) Berlin, die Klage noch abgewiesen hatte, korrigierte der BGH diese Auffassung nun grundlegend. Das KG Berlin hatte Streaming-Verträge noch als Mietverträge über digitale Inhalte eingestuft, auf die bestimmte verbraucherschützende Kündigungsregeln keine Anwendung fänden.

Der BGH stellte jedoch klar, dass es sich bei einem Streaming-Abo um einen Dienstvertrag handelt. Diese Einordnung ist entscheidend, da das Gesetz hier enge Grenzen für die Bindung von Verbrauchern setzt. Eine vertragliche Konstruktion, die das Ende des Vertrages durch einseitig gestaltete AGB-Klauseln weit in die Zukunft verschiebt, hebelt die gesetzlichen Kündigungsrechte aus. Wir sehen in dieser Klarstellung ein wichtiges Signal für die gesamte Branche, da viele Anbieter ähnliche Modelle nutzen, um Kunden länger als gewollt an sich zu binden.

Warum der BGH die Klausel für unwirksam hält

Die Karlsruher Richter begründen ihre Entscheidung damit, dass die angegriffene Klausel gegen das Transparenzgebot und den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 307 Abs. 1 BGB verstößt. Das wirtschaftliche Interesse eines Anbieters, Guthaben nicht über einen längeren Zeitraum verwalten zu müssen, wiege nicht schwerer als das Flexibilitätsbedürfnis der Nutzer.

Unser Partner PrivacyReclaim kämpft gegen den fragwürdigen Umgang des Social-Media-Giganten Meta mit Ihren Daten. Durch den Verkauf Ihrer Ansprüche erhalten Sie direkt 50 Euro - das Risiko trägt allein PrivacyReclaim.

Besonders kritisch bewertete das Gericht, dass Verbraucher durch die Klausel jegliche Kontrolle über den Beendigungszeitpunkt ihres Vertrages verloren. Es dürfe nicht vom Zufall der Gutscheinhöhe abhängen, wann ein Kunde sein Abonnement beenden kann. Da das Guthaben bei einer Kündigung zudem nicht einfach verfallen darf, müssen Anbieter nun Lösungen finden, die eine zeitnahe Vertragsbeendigung ermöglichen – etwa durch die Erstattung des Restbetrags oder das Vorhalten des Guthabens für eine spätere Reaktivierung des Kontos.

Kompetente Unterstützung bei Vertrags- und Abostreitigkeiten

Haben Sie Probleme mit der Kündigung eines Streaming-Dienstes oder verweigert Ihnen ein Anbieter die Auszahlung von Restguthaben? Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte als Verbraucher durchzusetzen und unzulässige AGB-Klauseln abzuwehren. Unsere Experten für IT- und Internetrecht prüfen Ihren Fall individuell und sorgen dafür, dass Sie nicht länger als gesetzlich zulässig an ungewollte Verträge gebunden sind.

Melden Sie sich jederzeit bei uns für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen, im Dschungel der digitalen Vertragsbedingungen den Überblick zu behalten.

hekem