Die FFAR-Regelungen der FIFA werden weiterhin auf Herz und Nieren geprüft. Jüngst hat sich der internationale Sportgerichtshof CAS mit den neuen Regelungen auseinandergesetzt, die mehr Transparenz und Professionalität im Bereich der Spielervermittler gewährleisten sollen. Und siehe da, die FIFA sollte als Sieger aus der Verhandlung hervorgehen. Gelten die Regelungen nun endgültig für alle oder ist das letzte Wort hier noch nicht gesprochen?

Die Professional Football Agents Association (PROFAA) klagte gegen die neuen Transferregeln der FIFA, die unter anderem die Einnahmen der Spielerberater begrenzen sollen. Nun entschied der internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne jedoch zugunsten des Weltverbands und deren Beschränkungen. Die Klagen gegen die neuen Regeln wurden vollumfänglich abgewiesen (Az. 2023/O/9370).

Die FFAR-Regelungen der FIFA (FFAR steht für FIFA Football Agent Regulations, zu deutsch: Spielerberater-Vorschriften) stehen weiterhin im Fokus der Gerichte. Dabei handelt es sich um Regelungen, die die Arbeit der Spielerberater regulieren sollen. Die Regeln begrenzen nicht nur die Einnahmen der Spielerberater, sondern sollen auch verhindern, dass Berater bei einem Transfer sowohl den aufnehmenden als auch den abgebenden Club vertreten. Die FIFA möchte so für mehr Transparenz sorgen. Außerdem sollen Berater zukünftig Lizenzen erwerben müssen, für die Tests über die FIFA-Regeln abzulegen sind. Die FFAR-Regelungen werden von verschiedenen Parteien kritisiert und sind daher auch immer wieder Klagen ausgesetzt.

Der internationale Sportgerichtshof erkannte die Regelungen nun vollständig an. Das Urteil des CAS bestätigte die Befugnis zur Regulierung der Tätigkeit von Fußball-Vermittlern im Transfersystem sowie die Gültigkeit der zentralen Bestimmungen des Fußball-Vermittlerreglements. Geklagt hatte die PROFAA, also die Vereinigung der Spielerberater, denn diese haben wenig Interesse daran, dass ihre Arbeit zukünftig reguliert wird. Aktuell scheint es aber so, als müssten sich die Berater an die neuen Regelungen gewöhnen.

Erste Verfahren auch in Deutschland

Auch in Deutschland kam es bereits zu einem Verfahren – darüber berichteten wir bereits im Juni. Das damals zuständige Landgericht (LG) Dortmund stellte fest, dass durch die Beschlussfassung der FIFA „ein Hardcorekartell in Form eines Preis- bzw. Einkaufskartells“ entstehen würde. Da durch die FFAR-Regelung der Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU beschränkt werden könne, untersagten die Richter daher vorläufig die Anwendung der FFAR unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro. Gegen die Regelung hatten ursprünglich zwei deutsche Spielerberater geklagt.

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Reglement wurde dem EuGH vorgelegt

Das letzte Wort ist hier aber noch lange nicht gesprochen – oder in Fußballsprache: Schluss ist erst, wenn der Schiedsrichter pfeift. Die Regularien sind nämlich Kern mehrerer Rechtsstreitigkeiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte in einem Verfahren Mitte Juni beschlossen, das Reglement dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der EuGH wird entscheiden müssen, ob und inwiefern das europäische Kartellverbot Anwendung findet.

Die FIFA ist derweil zufrieden, nachdem sie jetzt den Führungstreffer erzielen konnte. Denn nun sei erstmals eine eingehende rechtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit des FIFA-Fußballvermittlerreglements durch ein unabhängiges Gremium von renommierten Experten vorgenommen worden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Geschichte um die neuen Regularien entwickelt. Denn eines ist sicher: Im Milliardengeschäft Fußball werden die Spielerberater wohl alles dafür tun, ihr Stück des Kuchens zu bekommen und keinen Einkommensgrenzen unterlegen zu sein.

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