Rote Karte vom LG Dortmund für die FFAR-Regelung der FIFA – zumindest vorerst, denn die FIFA geht in Berufung. Um das Ganze mal in Fußballersprache auszudrücken: Die Entscheidung wird vom Videoschiedsrichter überprüft. Hier ist aber anders als in der Bundesliga nicht der Kölner Keller zuständig, sondern das OLG Düsseldorf wird über den Fall entscheiden.

Die FIFA hat Berufung gegen eine vorläufige einstweilige Verfügung des Landgerichts (LG) Dortmund eingelegt, die das im Dezember 2022 erlassene Regelwerk FFAR der FIFA vorläufig untersagte. Geklagt hatten zwei deutsche Spielerberater (LG Dortmund, Urt. v. 24.05.2023, Az. O 1/23 (Kart)).

Der FFAR-Regelung des Weltfußballverbandes FIFA wird der Kampf angesagt. Gut ein halbes Jahr, nachdem die Regelung erlassen wurde, wurde gerichtlich dagegen vorgegangen. FFAR steht für FIFA Football Agent Regulations (zu deutsch: Spielerberater-Vorschriften) und regelt den Bereich der Spielervermittlung im Fußball. Diese Regeln umfassen verschiedene Vorgaben und Bestimmungen für Spielervermittler – so will die FIFA mehr Transparenz und Professionalität in diesem Bereich gewährleisten. Die neuen Regelungen gehen jedoch mit starken Einschränkungen der Spielervermittler einher. So enthalten diese nämlich unter anderem eine Obergrenze für Provisionen, die die Berater beanspruchen dürfen. Außerdem werden die Berater zukünftig eine Lizenz erwerben müssen, um überhaupt als solche tätig sein zu dürfen.

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FFAR-Regelung führen zu „Hardcorekartell“

Diese neuen Vorschriften wollten zwei deutsche Berater, die schon mehrere ehemalige Nationalspieler vertraten, so nicht auf sich sitzen lassen und reichten deshalb erfolgreich Klage vor dem Landgericht (LG) Dortmund ein. Das Dortmunder Gericht stellte fest, dass durch die Beschlussfassung der FIFA „ein Hardcorekartell in Form eines Preis- bzw. Einkaufskartells“ entstehen würde. Durch die FFAR-Regelung könne der Handel zwischen Mitgliedstaaten der EU beschränkt werden. Die Richter untersagten daher vorläufig die Anwendung der FFAR unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro. Nun legt die FIFA Berufung ein. Also heißt es: Verlängerung im Spiel FIFA gegen Spielerberater. Eigentlich wäre für Entscheidungen des LG Dortmund das Oberlandesgericht (OLG) Hamm die nächsthöhere zuständige Instanz. Da das OLG Hamm jedoch nicht über einen Kartellrechtssenat verfügt, geht der Fall nun nach Düsseldorf. Wann der Verhandlungstermin in Düsseldorf stattfindet, ist noch unbekannt.  

In einem anderen Streit hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Vorabfragen zur Entscheidung vorgelegt. Im Verfahren geht es vor allem darum, inwieweit sich der Deutsche Fußball-Bund (DFB) in das lukrative Geschäft der Spielerberater einmischen darf. Der EuGH prüft nun ein mögliches Kartellverbot.

FFAR macht Beratern das Leben schwer

Während der letztjährigen Weltmeisterschaft in Katar wurden die FFAR vom FIFA-Rat verabschiedet – dass dagegen geklagt werden würde, war schon damals nicht schwer zu prophezeien. Besonders ins Abseits gestellt fühlte sich der der Lobbyverband “The Football Forum” (TFF), der mehrere große Agenturen vertritt (darunter auch Jorge Mendes, der langjährige Berater von Cristiano Ronaldo). Der TFF drohte sogar den Mitgliedern des FIFA-Rats mit zivilrechtlicher Haftung für entgangene Provisionen.

Die FFAR beinhalten unter anderem Obergrenzen für die Provisionen der Spielerberater. Während der Vertragslaufzeit gibt es eine Begrenzung für die maximale Vergütung eines Spielervermittlers. Wenn ein Spieler weniger als 200.000 USD pro Jahr verdient, darf der Vermittler bis zu 5 % des Jahresverdienstes des Spielers berechnen. Verdient der Spieler mehr, verringert sich die Vergütung auf 3 %. Bei Transfers kann ein Spielervermittler maximal 10 % der Transfersumme verdienen. Zukünftig müssen sämtliche Zahlungen an Spielervermittler über das FIFA Clearing House erfolgen, um Transparenz zu gewährleisten. Außerdem müssen Spielervermittler zukünftig eine Lizenz erwerben. Die Zulassungsvoraussetzungen sind umfangreich und beinhalten unter anderem die Verpflichtung, einen Multiple-Choice-Test über die gesamten FIFA-Regeln abzulegen. Auch die Vertretung von Spielern unterliegt nun bestimmten Vorgaben. Vermittlerverträge zwischen Spielern und ihren Beratern dürfen maximal zwei Jahre dauern und können danach nur durch einen neuen Vertrag verlängert werden. Verträge zwischen Clubs und Vermittlern müssen hingegen nicht befristet werden. Spielervermittler dürfen nur für eine Seite in derselben Transaktion tätig sein, es sei denn, alle Parteien haben dies schriftlich vereinbart.

Provisionen für die Berater: Ein Milliardengeschäft

Im Jahr 2022 wurden fast 600 Millionen Euro an Agenten für internationale Transfers gezahlt. Mindestens die gleiche Summe dürfte für Wechsel innerhalb der Nationalverbände geflossen sein. Nun steht eine Milliardensumme auf dem Spiel. In einem anderen Fall vor dem LG Mainz, bei dem eine andere Spielerberatungsagentur geklagt hatte, wurde der EuGH angerufen. Zudem wurde vor einigen Monaten eine Klage der Berateragentur Rogon gegen die alten Vermittlerregeln vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Auch die Richter in Karlsruhe haben die Angelegenheit an den EuGH verwiesen. So lange wollten die Dortmunder Richter nicht auf eine Entscheidung warten. Das LG untersagte die Regelungen mit der Begründung, dass bis zu einer Entscheidung der Richter in Luxemburg möglicherweise Jahre vergehen könnten und so ein womöglich rechtswidriger Zustand perpetuiert würde.

Wirklich sattelfest ist an der Spielerberater-Front also noch nichts. Alle Regelungen, die in den letzten Jahren versucht wurden zu etablieren, sind gerichtlich angegangen worden. Daher gilt es erstmal abzuwarten, wie der EuGH und das OLG Düsseldorf in den beiden aktuellen Fällen entscheiden werden.

agü