Neues Jahr, neue Zuversicht: Es scheint, als könne der Streit um die Tagesschau-App nun doch außergerichtlich beigelegt werden. Nach Angaben des Medienmagazins “Journalist” planen Verleger und ARD ein befristetes “Agreement of Understanding”, das zwar keine vertragliche Verbindlichkeit beinhaltet, mit dem aber die Praxistauglichkeit konkreter Absprachen getestet werden soll. Dazu könnte ein Umbau der App gehören, bspw. durch Entschlackung der Textelemente und einer größeren Gewichtung des Video- und Audioangebots. Eine komplette Beschränkung des Textanteils auf Sendemanuskripte und Bildunterschriften, wie bisweilen von Verlegerseite gefordert, sei für die ARD aber weiterhin zu wenig, so der “Journalist”.

Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) sagte gegenüber dem “Journalist”: “Womöglich lassen sich im Dialog Verhaltensregeln verabreden, mit denen sowohl ARD und ZDF wie auch den Verlegern besser gedient ist als mit einem viele Jahre andauernden Rechtsstreit.” Auch ARD-Vorsitzende Monika Piel zeigte sich zuversichtlich, dass man sich außergerichtlich einige: “Die Gespräche verlaufen erfreulicherweise sehr konstruktiv. Ich sehe auf beiden Seiten guten Willen, dass wir zu einer Einigung kommen.” Es gehöre “zum Kompromiss dazu, dass sich beide Seiten bewegen – das stimmt mich optimistisch”.

Die Verhandlungen sollen “nach der Weihnachtspause” weitergeführt werden, so der “Journalist”. Dennoch sei die Verlegerseite “an einer grundsätzlichen rechtlichen Bewertung des Begriffs ‘Presseähnlichkeit’ sehr interessiert”, so Heinen gegenüber dem Medienmagazin. Somit könnten die Absprachen einen vorläufigen Charakter haben.

Mitte Oktober wurde die Klage von acht Zeitungsverlagen gegen ARD und NDR, der federführend für die Tagesschau ist, erstmals vor Gericht verhandelt. Die Verlage klagten gegen die Tagesschau-App, da diese nach ihrer Ansicht eine wettbewerbsverzerrende, da “presseähnliche” Konkurrenz darstelle. Das Gericht vertagte den Prozess und rief die beiden Parteien zu Gesprächen auf. Der nächste Gerichtstermin ist für den 22. März geplant.