Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Di­gi­ta­les und Ver­kehr will die kom­mer­zi­el­le Nut­zung von Droh­nen in Deutsch­land ver­ein­fachen. Um den Droh­nen­ver­kehr bes­ser in den be­stehen­den Luft­raum zu in­te­grie­ren, wurde nun ein “U-Space-Kon­zept” vor­ge­legt. In so­ge­nann­ten U-Spaces flie­gen be­mann­te und un­be­mann­te Luft­fahrt­zeu­ge ko­or­di­niert in einem ge­mein­sa­men Luft­raum. Auf Basis des Kon­zepts soll jetzt das erste U-Space-Ge­setz er­ar­bei­tet wer­den.

Überwachung von Kraftwerken und Häfen, Wartung technischer Anlagen, schnelle Lieferung von medizinischen Gütern: der Bedarf am Einsatz ziviler Drohnen in Deutschland wird in den nächsten Jahren stark zunehmen. Um den Drohnenverkehr besser in den bestehenden Luftraum zu integrieren, hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nun ein „U-Space-Konzept“ vorgelegt. In sogenannten U-Spaces fliegen bemannte und unbemannte Luftfahrtzeuge sicher und koordiniert in einem gemeinsamen Luftraum. Auf Basis des Konzepts wird im kommenden Jahr das erste U-Space-Gesetz erarbeitet.

Das BMDV will so die Nutzung von Drohnen in Deutschland einfacher und sicherer machen. Drohnen haben ein großes Potenzial traditionelle Verkehrsströme zu entlasten und unseren Alltag zu erleichtern. Als Industrienation muss Deutschland technologieoffen sein – auch mit Blick auf den Einsatz von Drohnen. Mit dem U-Space-Konzept möchte man eine wichtige Voraussetzung für das vernetzte und automatisierte Fliegen schaffen. So will man Deutschlands Rolle als Treiber in der unbemannten Luftfahrt weiter stärken und ein Gesetz vorlegen, dass Innovation und Fortschritt ermöglicht.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wir sind bekannt aus

Zum U-Space-Konzept des BMDV

Das U-Space-Konzept dient der sicheren Integration der unbemannten Luftfahrt in die bestehenden Luftraumstrukturen unter Beachtung der europäischen Regulierungen. Ziel ist, dass Liefer-, Inspektions- und Versorgungsdrohnen einen gemeinsamen Luftraum zum Beispiel mit Notfall-Helikoptern, Segelfliegern oder Passagierflugzeugen nutzen können. Das Konzept liefert Handlungsanleitungen für ein 2023 geplantes Gesetz zur Einrichtung von U-Spaces in Deutschland.

Bei der Entwicklung beteiligt waren u.a. Bund, Länder, Luftfahrtbehörden und der Drohnenbeirat. Die Ergebnisse des vom BMDV geförderten U-Space Reallabors in Hamburg sind ebenfalls in das Konzept eingeflossen. Das U-Space Konzept soll dabei helfen, die Zuständigkeiten, erforderlichen Strukturen und das Verfahren für die Ausweisung von U-Spaces gemäß der Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 2021/664 zu definieren.

Ein beim BMDV oder in dessen Geschäftsbereich angesiedelter U-Space-Koordinator soll in Zukunft unter Beteiligung der zuständigen Landesbehörden und der Kommunen über die Einrichtung von U-Spaces entscheiden. U-Spaces sollen in Ballungsgebieten ausgewiesen werden, denn hier ist eine große Anzahl an bemannten und unbemannten Luftfahrzeugen unterwegs. Dabei werden sie räumlich auf das für den geplanten Betrieb erforderliche Maß beschränkt. Nach erfolgter Gesetzgebung im Jahr 2023 können in Deutschland die ersten U-Spaces ausgewiesen werden.

Förderprojekt U-Space

Um die zukünftigen Möglichkeiten der U-Spaces bereits jetzt zu erforschen, fördert das BMDV mit rund 1.8 Millionen Euro ein U-Space Reallabor im Rheinischen Revier. Ziel des Forschungsvorhabens seien weitere Erkenntnisse aus der Praxis zur sicheren Integration von Drohnen in den Luftraum. Dabei liege ein besonderer Fokus auf der 5G-Konnektivität für die Vernetzung der Luftfahrt. So würden im Reallabor verschiedene Flugszenarien durchgeführt, anhand derer die Funktionsweise der U-Space Dienstleitungen sowie die Anforderungen an die 5G-Konnektivität getestet würden. Das Projekt soll bis Januar 2025 laufen. Die Erkenntnisse werden als Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt und sollen in die Gesetzgebung mit einfließen.

So funktioniert der Drohnenflug im U-Space

Ein U-Space dient der sicheren Integration von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in bestehende Luftraumstrukturen, in denen der Betrieb einer großen Anzahl von UAS zu erwarten ist. Dazu werden wichtige, teils sicherheitsrelevante Dienstleistungen für den Betrieb von UAS für Unternehmen und Privatpersonen bereitgestellt.

In anderen Worten: U Spaces dienen der Sichtbarmachung von bemannten Luftfahrzeugen und UAS sowie der Umsetzung der erforderlichen Sicherheits- und Verkehrsmanagementmaßnahmen. Der Drohnenverkehr wird von Dienstleistern (U-Space-Service Provider, USSP) koordiniert, von denen es mehrere in einem U-Space geben kann. Diese sind Ansprechpartner für die Drohnenbetreiber und vergeben u.a. Fluggenehmigungen für die Drohnenmissionen. Die USSP erhalten ihre Informationen von dem Anbieter Gemeinsamer Informationsdienste (Single Common Information Service Provider, SCISP). Er beliefert die USSP mit allen relevanten Luftraum- und Verkehrsdaten für die Erbringung der U-Space-Dienste.

Den Drohnenbetreibern wird für ihren Flug unter anderem ein vollständiges Luftlagebild übermittelt, in dem der bemannte und unbemannte Flugverkehr zusammen abgebildet werden. So können die Betreiber rechtzeitig andere Luftverkehrsteilnehmer erkennen. Wenn Beschränkungen vorliegen oder andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind, werden die Betreiber automatisch benachrichtigt. Auch bei Verlassen der genehmigten Flugkorridore werden Drohnensteuerer und Aufsichtsbehörden automatisch gewarnt. Die Einrichtung von U-Spaces ist damit eine wichtige Voraussetzung für den sicheren kommerziellen Drohnenverkehr.