Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist Kooperationspartner der VEGS GmbH & Co. KG.
Der VEGS ist ein junges, zukunftsorientiertes Unternehmen im Weiterbildungssektor. Als Verband profitieren unsere Mitglieder neben den von namhaften Dozenten geführten Schulungsseminaren vom Verbandsnetzwerk, welches Zugang zu umfangreichen Informationen, Mitgliedern und Brancheninsidern bietet.
Der VEGS ist ein Verband, welcher sich ausschließlich der Sachverständigen Thematik widmet. Wir bieten einen Kompetenz-Pool aus erfahrenen Mitgliedern und Dozenten, welche in Ihren Fachbereichen führend sind und über langjährige Erfahrungen verfügen. Wir verstehen uns nicht als reines Schulungsunternehmen. Die Mitgliedschaft im VEGS geht über einen herkömmlichen Aus- oder Weiterbildungsabschluss weit hinaus. Mitglieder profitieren jederzeit von unserem Support. Die Informationsweitergabe durch den VEGS ist eine essentielle Komponete für zukunftsorientiertes Arbeiten unserer angeschlossenen Mitglieder.
Prof. Christian Solmecke
Autor & Partner WBS.LEGAL
Prof. Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WBS.LEGAL und insbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen und lehrt als Honorarprofessor an der CBS International Business School in Köln.
Ähnliche Artikel
Management Equity: Sind Hinauskündigungsklauseln sittenwidrig?
13.03.2026
Nach einer Investition in eine Holding eines Unternehmensverbunds wird einer der Manager des operativen Unternehmens entlassen. Aufgrund einer in seinem Beteiligungsvertrag vorgesehenen Ausschlussklausel, die es den anderen Gesellschaftern der Beteiligungsgesellschaft ermöglicht, eine Call Option auszuüben, werden seine Anteile gemäß dem vertraglich vorgesehenen Bewertungsmechanismus zurückgekauft, wodurch ihm ein erheblicher Verlust […]
Analyse von Gesundheitsdaten von Kunden:BVerwG entscheidet über die Rechtswidrigkeit der Verarbeitung ohne Zustimmung der Betroffenen
10.03.2026
Mit der Initiative, ihren Kunden angepasste präventive Gesundheitsprogramme anzubieten, hat eine Krankenversicherung deren frühere Rechnungen analysiert, die ursprünglich zum Zweck der Kostenerstattung übermittelt worden waren – und zwar ohne deren Zustimmung. Eine Praxis, die vom Bundesverwaltungsgericht verurteilt wurde; seine Entscheidung hebt die Auffassung der vorherigen Instanzen auf, die die Rechtmäßigkeit […]