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Wie ist der Ablauf einer Kündigung?

Der Kündigungsablauf ist je nach Art und Umstände der Kündigung unterschiedlich. Allgemein kann man jedoch folgende Schritte unterscheiden:

  • Ausspruch der Kündigung: Der Arbeitgeber spricht die Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer aus. Dabei muss er die Kündigungsfrist und den Kündigungsgrund nennen, sofern die Kündigung nicht fristlos erfolgt.
  • Schriftliche Kündigung: Der Arbeitgeber sollte die Kündigung immer schriftlich formulieren und dem Arbeitnehmer aushändigen oder zustellen. Auf diese Weise kann der Arbeitnehmer den genauen Inhalt der Kündigung nachlesen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
  • Arbeitsfreistellung: In manchen Fällen kann es sein, dass der Arbeitnehmer nach der Kündigung freigestellt wird und nicht mehr arbeiten muss. In diesem Fall wird ihm jedoch weiterhin das Gehalt gezahlt.
  • Abwicklung des Arbeitsverhältnisses: Nach der Kündigung muss das Arbeitsverhältnis abgewickelt werden. Dabei geht es unter anderem um die Auszahlung von Restgehalt, Urlaubsabgeltung und etwaigen Abfindungen. Auch Arbeitszeugnisse sollten in diesem Zusammenhang ausgestellt werden.
  • Arbeitslosmeldung: Wenn der Arbeitnehmer nach der Kündigung arbeitslos wird, muss er sich bei der Arbeitsagentur melden und Arbeitslosengeld beantragen. Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Kündigungsfall individuell betrachtet werden muss und dass es Abweichungen von diesem Ablauf geben kann.

Auch kann es sein, dass sich der Ablauf der Kündigung über einen längeren Zeitraum erstreckt. In jedem Fall ist es jedoch ratsam, sich rechtzeitig über die eigenen Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

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