Kann ich mündlich gekündigt werden?
Grundsätzlich ist eine mündliche Kündigung im Arbeitsrecht möglich, allerdings ist sie nicht empfehlenswert. Eine Kündigung sollte in der Regel immer schriftlich erfolgen, damit beide Parteien einen klaren Nachweis über den Inhalt und den Zeitpunkt der Kündigung haben.
Wenn eine mündliche Kündigung erfolgt, sollte der Arbeitnehmer unbedingt darum bitten, dass die Kündigung schriftlich bestätigt wird. Andernfalls kann es später schwierig werden, den genauen Wortlaut der Kündigung nachzuweisen oder das Datum der Kündigung zu dokumentieren.
Zudem kann eine mündliche Kündigung dazu führen, dass Unsicherheiten und Streitigkeiten über den genauen Inhalt der Kündigung entstehen oder dass eine Kündigungsschutzklage erschwert wird, da es keinen schriftlichen Beweis für die Kündigung gibt.
Daher empfiehlt es sich, immer auf eine schriftliche Kündigung zu bestehen, auch wenn der Arbeitgeber eine mündliche Kündigung ausspricht.
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