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Was passiert mit meinem Resturlaub bei einer Kündigung?

Falls Sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch Resturlaub haben, dann haben Sie in der Regel Anspruch darauf, dass dieser Ihnen ausgezahlt wird. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen den Resturlaub zu vergüten. Die Vergütungshöhe richtet sich nach den vereinbarten Arbeitsbedingungen wie den Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und der Betriebsvereinbarung. In der Regel wird der Resturlaub mit dem durchschnittlichen Stundenlohn ausgezahlt. Es ist jedoch auch möglich, dass im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung geregelt ist, dass der Resturlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Sollten Sie mehr Urlaubstage als Restarbeitstage haben, besteht immer noch ein Anspruch auf eine Auszahlung der Urlaubstage, dies nennt man Urlaubsabgeltung. Es ist immens wichtig, dass Sie Ihren Anspruch auf Resturlaub bei Ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend machen und auf eine korrekte Abrechnung bestehen. Falls es zu Komplikationen bei der Abrechnung kommen sollte, empfehlen wir das Sie sich an einen Anwalt oder eine Gewerkschaft wenden, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Wenn Sie eine Beratung zu einer Kündigung brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Das sagen unsere Mandanten