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Bekomme ich eine Sperre bei einem Aufhebungsvertrag?

JA, es besteht durchaus die Gefahr einer Sperrfirst bei einem Aufhebungsvertrag. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen, wird das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen beendet. Sollten Sie allerdings selbst gekündigt oder den Aufhebungsvertrag ohne besonderem Grund abgeschlossen haben, kann dies zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen. Das bedeutet, dass Sie für einen gewissen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhalten, falls Sie arbeitslos werden. Normalerweise beträgt die Sperrfrist drei Monate, es kann aber auch Abweichungen geben.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Sperrfrist, beispielsweise wenn Sie einen wichtigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatten. Deswegen ist es ratsam, sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags von einem Anwalt beraten zu lassen, um die rechtlichen Konsequenzen und Risiken vollständig zu kennen.

Wenn Sie eine Beratung für einen Aufhebungsvertrag brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Das sagen unsere Mandanten