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Bekomme ich eine Sperre bei einem Aufhebungsvertrag?

JA, es besteht durchaus die Gefahr einer Sperrfirst bei einem Aufhebungsvertrag. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abschließen, wird das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen beendet. Sollten Sie allerdings selbst gekündigt oder den Aufhebungsvertrag ohne besonderem Grund abgeschlossen haben, kann dies zu einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld führen. Das bedeutet, dass Sie für einen gewissen Zeitraum kein Arbeitslosengeld erhalten, falls Sie arbeitslos werden. Normalerweise beträgt die Sperrfrist drei Monate, es kann aber auch Abweichungen geben.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Sperrfrist, beispielsweise wenn Sie einen wichtigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatten. Deswegen ist es ratsam, sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags von einem Anwalt beraten zu lassen, um die rechtlichen Konsequenzen und Risiken vollständig zu kennen.

Wenn Sie eine Beratung für einen Aufhebungsvertrag brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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