Was passiert mit meinen Überstunden bei einer Kündigung?
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung noch Überstunden auf Ihrem Arbeitszeitkonto haben, dann besteht in der Regel ein Anspruch darauf, dass diese ausgezahlt werden.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen die Überstunden entsprechend zu vergüten. Die Höhe der Vergütung wird von den vereinbarten Arbeitsbedingungen wie z.B. Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarungen usw. beeinflusst. In der Regel werden Überstunden mit einem höheren Stundenlohn vergütet als normale Arbeitszeit.
Allerdings kann es auch sein, dass die Überstunden im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt sind. Hier kann es vorkommen, dass die Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden. In dem Fall haben Sie nur Anspruch auf den sogenannten Freizeitausgleich.
Es ist wichtig dass Sie im Falle einer Kündigung die Überstunden gegenüber Ihrem Arbeitgeber schriftlich geltend machen. Wenn es Schwierigkeiten bei der Abrechnung der Überstunden gibt, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden um Ihre Rechte durchzusetzen.
Wenn Sie eine Beratung für eine Kündigung brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
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