Sind Aufhebungsverträge und Auflösungsverträge dasselbe?
Nein, Auflösungsverträge und Aufhebungsverträge sind nicht das gleiche. Als Aufhebungsvertrag bezeichnet man einen Vertrag, der zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen wird, um das bestehende Arbeitsverhältnis aufzuheben. Ein Aufhebungsvertrag wird meistens einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und klärt die Modalitäten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie z.B. eine mögliche Abfindung, weitere Urlaubsansprüche, den Zeitpunkt der Beendigung oder eine Freistellung.
Der Auflösungsvertrag gilt eine Vereinbarung, die zwischen den Gesellschaftern einer Gesellschaft oder zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft geschlossen wird, um die Gesellschaft aufzulösen. Der Auflösungsvertrag ist in der Lage verschiedene Modalitäten zu regeln, wie beispielsweise die Vermögensaufteilung der Gesellschaft oder die Kündigung der Mitarbeiter.
Kurz gesagt, der Aufhebungsvertrag und der Auflösungsvertrag sind sehr unterschiedliche Verträge, die für unterschiedliche Zwecke gebraucht werden.
Wenn Sie eine Beratung für einen Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).
Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.