Sie möchten von einem Unternehmen wissen, ob und wenn ja, welche Daten es von Ihnen gespeichert hat? Dies erlaubt der Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Nutzen Sie dazu unser Musterschreiben! Fügen Sie einfach Ihre individuellen Angaben ein und übermitteln Sie es dem betreffenden Unternehmen. Hier genügt eine formlose Übermittlung, d.h. per einfachen Brief, Fax oder auch per E-Mail. Das Unternehmen muss auf dieses Schreiben reagieren und unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags Auskunft erteilen. Sollten keine Daten verarbeitet werden/worden sein, so muss das Unternehmen Ihnen dennoch eine Negativauskunft erteilen.
Musterschreiben Auskunft_DSGVO 
Hinweise zur Verwendung: Beachten Sie bitte, dass es sich bei diesem Musterschreiben um einen Formulierungsvorschlag handelt, der unverbindlich ist und insbesondere keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellt. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit übernehmen wir daher keine Gewähr.