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Gehalt und Verdienst eines Rechtsanwaltsfachangestellten

Geld macht glücklich? Nein, sicherlich nicht – aber es kann sorgenfreier machen. Der 2013 verstorbene Publizist Marcel Reich-Ranicki formulierte es treffend wie folgt: “Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der Straßenbahn.”

Darüber hinaus möchte man selbstverständlich für seine Arbeit auch fair entlohnt werden. Ein ausgeglichenes Verhältnis aus Arbeitsinhalten, Arbeitsrahmen und Gehalt – das zeigen zahlreiche Statistiken – führt zu einer Grundzufriedenheit. Dies gilt ohne Frage auch für Rechtsanwaltsfachangestellte.

Wenn Sie sich zuvor bereits mit den Aufgabenfeldern einer Rechtsanwaltsfachangestellten bei uns auf der Seite vertraut gemacht haben und sich mit den Inhalten identifizieren können, dann ist es an der Zeit, sich auch mit deinem künftigen Gehalt zu beschäftigen. Denn wer sich informiert, gehört später zu dem elitären Kreis, der mit seiner Bezahlung zufrieden ist.

Schauen wir uns zunächst einmal den bundesweiten Gehaltsdurchschnitt an. Nur so können Sie einordnen, wo Sie als Rechtsanwaltsfachangestellte am Ende mit Ihrem Gehalt landen.

Das durchschnittliche Nettoeinkommen der Deutschen liegt für 40% der Bevölkerung bei rund 1000 bis 2000 Euro netto im Monat. Ganze 30% verdienen weniger und rund 20% mehr. An der Spitze wird es dann einsam. Lediglich 5% der Bevölkerung verdienen mehr als 5000 Euro brutto monatlich.

Als Rechtsanwaltsfachangestellte werden Sie sich gerade zu Beginn deiner Berufstätigkeit noch mit einem kleineren Gehalt zufrieden geben müssen. Die folgenden Zahlen und Fakten dienen dennoch lediglich als Orientierung und veranschaulichen dir bundesweite Durchschnittswerte.

Da aktuell in vielen Kanzleien versierte und gutausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte händeringend gesucht werden, können Sie als Top-Rechtsanwaltsfachangestellte auch sehr viel mehr als die im Folgenden genannten Gehaltszahlen verdienen. Hierbei kommt es aber auf deine ganz individuellen Fähigkeiten an. 

Wem ein Leben in Luxus das Wichtigste ist, der sollte sich die Berufswahl sicherlich nochmals überlegen, denn seien wir ehrlich: Millionär wird man als Rechtsanwaltsfachangestellte eher nicht. Wer aber einen soliden, abwechslungsreichen, wichtigen Job sucht und über große soziale Kompetenz verfügt, für den lohnt sich das Berufsfeld der Rechtsanwaltsfachangestellten allemal.   

Alle wichtigen Informationen wollen wir Ihnen hier liefern.

Gehalt in der Ausbildung

Um als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten zu können, muss man zunächst eine dreijährige staatlich anerkannte duale Ausbildung absolvieren. Während der Ausbildung wird ein festes Ausbildungsgehalt gezahlt, welches auf Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern beruht.

Die Ausbildungsvergütung ist schlussendlich aber eine Vereinbarung, die im Ausbildungsvertrag von beiden Seiten, also sowohl vom Auszubildenden, als auch von der Kanzlei als Ausbildungsbetrieb festgeschrieben wird. Im Juni 2016 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln beschlossen, mit Wirkung zum 01.01.2017 folgende Mindestvergütungssätze zu empfehlen:

  1. Ausbildungsjahr: 750,00 Euro
  2. Ausbildungsjahr: 800,00 Euro
  3. Ausbildungsjahr: 900,00 Euro

Damit liegt das Gehalt während Ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten im bundesweiten Durchschnitt und ist in etwa mit Miediengestaltern oder Hotelfachkräften vergleichbar.

Übrigens: Als staatlich anerkannter Ausbildungsberuf besteht die Möglichkeit durch staatliche Förderung die Bezahlung aufzustocken. Rechtsanwaltsfachangestellte können BAföG beantragen. Die Lebensgrundlage ist in jedem Fall gesichert.

Hier gilt es, sich jedoch vor Antritt einer Ausbildung zu informieren, denn insbesondere die Ausbildungsvergütung variiert regional sehr stark. Der Durchschnitt für Köln kann also nicht bundesweit herangezogen werden. Etwas vereinfacht kann gesagt werden, dass in Ballungsgebieten das Gehalt im Schnitt deutlich über dem liegt, welches in strukturschwächeren Gebieten gezahlt wird.

Die folgende Tabelle (in Euro) gibt Ihnen einen aktuellen Überblick (Stand 10/2019) an dem Sie sich orientieren können:

Rechtsanwaltskammer GEHALT 1. AUSBILDUNGSJAHR GEHALT 2. AUSBILDUNGSJAHR GEHALT 3. AUSBILDUNGSJAHR Gilt seit
Bamberg 450,00 Einzelfallentscheidung Einzelfallentscheidung 07/2016
Berlin 700 740 820 04/2019
Brandenburg 500 580 650 k.A.
Braunschweig 500 600 700 07/2016
Bremen 600-800 700-900 800-1000 01/2019
Celle 500 600 700 08/2018
Düsseldorf 650 700 750 03/2017
Frankfurt 700 800 900 01/2018
Freiburg 800 850 950 2018/2019
Hamburg 850 950 1050 01/2016
Hamm 550 600 650 01/2014
Karlsruhe 1000 1100 1200 10/2019
Kassel 600-800 700-900 800-1000 07/2019
Koblenz k.A k.A k.A k.A
Köln 750 800 900 01/2017
Mecklenburg-Vorpommern 500 600 700 01/2019
München 700 800 900 01/2017
Nürnberg 600 700 800 k.A.
Oldenburg 550 540 660 08/2018
Saarland 415 490 555 01/2016
Sachsen 550 650 750 2017/2018
Sachsen-Anhalt 600 700 800 01/2019
Schleswig-Holstein 750 850 950 k.A.
Stuttgart 310-650 435-750 525-850 2014
Thüringen 550 650 750 k.A.
Tübingen 650 750 850 2019/2020
Zweibrücken 550 650 750 01/2014

Wenn Sie Rechtsanwaltsfachangestellte werden- und eine Ausbildung antreten möchten, dann gibt es zunächst einmal keine gesetzlichen Bestimmungen, die gegen eine Aufnahme der Ausbildung sprechen. Damit können Sie grundsätzlich sogar selbst ohne einen Schulabschluss die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten beginnen. In der Praxis aber ist es zumeist gerne gesehen, wenn Sie als Ausbildungsanwärter mindestens einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) vorweisen können.

Die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist auf drei Jahre ausgelegt. Sie haben aber bei besonders guten Leistungen und einer gewissen Vorbildung (z.B. Abitur) die Möglichkeit, Ihre Ausbildung auf zweieinhalb oder gar auf zwei Jahre zu verkürzen. Die Ausbildung erfolgt dual, das heißt, Sie arbeiten in einer Kanzlei und besuchen begleitend die Berufsschule. Die Berufsschule und die Ausbildungskanzlei erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag.

Was verdient ein*e Rechtsanwaltsfachangestellte*r?

Wer seine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, der wird entweder bei seiner Ausbildungskanzlei übernommen oder bewirbt sich bei einem neuen Arbeitgeber. Das Einstiegsgehalt schwankt dabei ähnlich, wie es das Ausbildungsgehalt tut. In Großstädten und bundesweiten Ballungszentren sind die Einstiegsgehälter zumeist höher, als es Einstiegsgehälter in strukturschwächeren Gebieten sind.

So können Einstiegsgehälter in kleineren Gemeinden bei 1500 bis 1700 Euro brutto liegen, während Einstiegsgehälter z.B. in Köln oftmals zwischen 1900 bis 2100 Euro brutto liegen. Auch werden größere Kanzleien in der Regel besser zahlen, als es kleinere Kanzleien tun. Auch schwanken die Gehälter von Bundesland zu Bundesland. In Köln (NRW) oder München (Bayern) verdienen Rechtsanwaltsfachangestellte erheblich mehr, als es Rechtsanwaltsfachangestellte in Thüringen tun.

Der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 1900 Euro. In Bayern sind es mit 2100 Euro deutlich mehr, in Thüringen hingegen mit 1300 Euro erheblich weniger. Nordrhein Westfalen liegt insgesamt mit rund 1850 Euro brutto im bundesweiten Durchschnitt. Köln liegt im Schnitt etwas darüber. Und es gibt auch Ausreißer: So kann es bei einzelnen Kanzleien gar sein, dass diese schon zu Beginn deiner Tätigkeit über 3000 Euro brutto zahlen. Diese Ausreißer gibt es leider auch nach unten, weshalb es wichtig ist, sich gut und intensiv zu informieren.

Dies gilt insbesondere auch deshalb, da das Berufsfeld der Rechtsanwaltsfachangestellten ein Flickenteppich mit vielen teils nicht kalkulierbaren Unterschieden bleibt. Daher ist es umso wichtiger, die von uns in der Tabelle aufgezeigten seriös ermittelten durchschnittlichen Gehälter seiner Region zu kennen, denn nur so lässt sich zielführend mit dem Arbeitgeber verhandeln, um letztlich fair vergütet zu werden. Wer in München lebt, aber nur 1200 Euro brutto verdient, der hat nicht nur Pech, sondern sollte dringend handeln! Auch deshalb, da bereits seit 2015 auch für Rechtsanwaltsfachangestellte der gesetzliche Mindestlohn gilt. Hier sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse genau nachrechnen, ob Ihr Gehalt auch entsprechend dem Mindestlohn gezahlt wird, denn leider gibt es in Deutschland weiterhin schwarze Schafe, die kein angemessenes Gehalt zahlen.

Ihr Gehalt steigt mit zunehmendem Alter stetig an.  So können Sie insbesondere zu Beginn Ihrer Karriere darauf vertrauen, dass Ihr Gehalt Stück für Stück steigen wird.

Die entsprechenden Gehaltssprünge hängen natürlich immer auch von der Branche, der Firmengröße, dem Standort sowie deiner persönlichen Qualifikation ab. Ihr Gehalt als Rechtsanwaltsfachangestellte liegt grundsätzlich im absolut mittleren Bereich aller Jobs in Deutschland. Der Beruf ermöglicht es Ihnen in jedem Falle, Ihre Lebensgrundlage in einem spannenden Arbeitsumfeld zu verdienen. Ihnen sollte dennoch klar sein, dass es für Rechtsanwaltsfachangestellte sehr gute Verdienstchancen gibt, diese aber auch begrenzt sind.

Denn sobald grundsätzlich eine gewisse Höhe erreicht ist, sollten Sie sich über Ihren weiteren Weg Gedanken machen, wenn Sie noch mehr verdienen wollen. Ein weiterer finanzieller Aufstieg kann dann dank zahlreicher Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten erreicht werden. Dann stehen die Chancen hoch, nochmals erheblich mehr zu verdienen. Hier kann ein Verdienst auch schnell einmal die 3000 Euro überschreiten.

Und wer die Kanzlei verlässt, um später womöglich bei einer Bank oder Versicherung die Karriereleiter nach oben zu klettern, der kann in leitender Position auch gut und gerne 8000 Euro und mehr im Monat verdienen. Dies aber wird einem kleinen Kreis vorbehalten bleiben, weshalb wir hier keine falschen Hoffnungen schüren wollen. Möglich aber ist ein solches Gehalt dennoch.

Da derzeit Top-Rechtsanwaltsfachangestellte händeringend gesucht werden, kann es aktuell zu starken Gehaltsauschlägen nach oben kommen. Hier ist euer Gespür gefragt.


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Weitere Infos zu Rechtsanwaltsfachangestellten

Die Ausbildungszeit für angehende Rechtsanwaltsfachangestellte beträgt 3 Jahre und wird je nach Ausbildungsjahr unterschiedlich vergütet.

Die Ausbildung erfolgt dabei im sog. dualen Ausbildungssystem, was bedeutet, dass neben der praktischen Ausbildung in der Kanzlei Auszubildende an 2 Tagen in der Woche auch die Berufsschule besuchen.

Und nach der Ausbildung ist vor der Ausbildung, denn berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten steigern den eigenen Marktwert. So gibt es für Rechtsanwaltsfachangestellte zahlreiche berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Mehr dazu: Allgemeine Infos, Ausbildung, Jobs, Weiterbildung

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