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Versicherung von Filmen

Einen Film zu produzieren, bedeutet auch, eine Vielzahl von Risiken einzugehen, welche Sie im Vorhinein vielleicht gar nicht richtig abschätzen können. Um diese Risiken zu minimieren, bieten sich Versicherungen an. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick über mögliche Versicherungen zusammenstellen.

Gebündeltes Versicherungspaket

Viele Einzelversicherungen werden in der Regel in einem Versicherungspaket gebündelt. Dazu zählen je nach Versicherungsanbieter Versicherungen gegen Ausfall (Film-Ausfall, Personenausfall, Sachausfall), Sachschäden, Versicherungen für Bild-, Ton- und Datenträger, Geräte, Requisiten und Ausstattung und Produktionshaftpflicht.

Eine besondere Bedeutung haben gerade im Filmbereich jedoch auch folgende Versicherungen erlangt:

Die Fertigstellungsgarantie („Completion Bond“)

Nur noch wenige Gesellschaften bieten Fertigstellungsgarantien an, welche die Investitionen absichern sollen. Es wird die Garantie ausgesprochen, dass das Vorhaben fertig gestellt wird, auch wenn beispielsweise Budget-Überschreitungen dies an sich nicht mehr zulassen.  Grundsätzlich teilt sich die Fertigstellungsgarantie in einen Garantievertrag und eine Produzentenvereinbarung auf.

Die „Errors & Omissions“-Versicherung

Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für spezielle Dienstleistungen, welche abgeschlossen wird, um Schadensersatzansprüche wegen bestimmter Rechtsverletzungen abzudecken, bspw. Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Urheberrechtsverletzungen usw.  Ohne eine derartige Versicherung ist es nicht möglich, einen Film im Ausland, insbesondere in den USA, herauszubringen. Die E&O-Versicherung ist erforderlich, um einen Weltvertriebsvertrag abzuschließen; sie wird zu den Liefermaterialien gezählt.

Nunmehr ist es auch möglich, eine E&O-Versicherung über deutsche Versicherungen abzuschließen, da deutsche Filme vermehrt auch im Ausland vertrieben werden und die gesamte Branche internationalisiert wurde.

Die „Shortfall“-Versicherung

Aufgrund des Risikos wird es schwer fallen, noch einen Versicherer zu finden, der eine „Shortfall“-Versicherung anbietet. Sie basiert auf dem Prinzip, dass die Verkaufsaussichten des Films geschätzt werden und eine Bank dem Produzenten ein Darlehen zur Finanzierung der noch bestehenden Lücke gewährt. Die „Shortfall“-Versicherung ihrerseits dient nun als Sicherheit für die Bank, dass die geschätzten Verkaufszahlen im Ergebnis auch erzielt werden.

Wir helfen Ihnen

Sie wissen nicht, welche Risiken Sie einkalkulieren müssen? Sie sind aufgrund der Fülle der möglichen Versicherungen unschlüssig, welche Versicherung sich bei Ihrem Projekt anbietet und welche überflüssig erscheint?

Die Kanzlei WBS.LEGAL berät Sie gerne individuell und maßgeschneidert für Ihr Projekt.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an oder nutzen Sie unser kostenfreies Kontaktformular.

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