Das Portal für Informationsfreiheit “Frag den Staat” versucht seit geraumer Zeit, Informationen über die Lobby-Aktivitäten von Altkanzler Gerhard Schröder zu erhalten. Da das Büro jedoch nicht mehr besetzt sei, scheiterte dies nun vor dem OVG Berlin-Brandenburg.

Von Olaf Kosinsky – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Die Internetplattform “Frag den Staat” wird keine Auskunft zu möglichen Lobbyaktivitäten aus dem Büro von Altkanzler Gerhard Schröder erhalten. Da das Büro derzeit nicht besetzt sei, könne der Antrag schlichtweg nicht bearbeiten werden. Daher gehe der Auskunftsanspruch zurzeit ins Leere, so das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 09.02.2023, Az. OVG 6 S 68/22).

Die Internetplattform „FragDenStaat“ ist ein Portal für Informationsfreiheit in Deutschland. Jeder kann dort Anfragen stellen, welche dann an die zuständige Behörde weitergeleitet wird. Wenn die Behörde auf die Anfrage reagiert hat, bekommt man eine E-Mail. Ab da ist die Antwort für den Anfragenden, aber auch für andere öffentlich einsehbar. Die Website möchte für mehr Transparenz und Gemeinnützigkeit sorgen.

Das Portal hatte das Bundeskanzleramt um Auskunft über Lobbytätigkeiten aus dem Büro des Exkanzlers Gerhard Schröder gebeten. Die genaue Anfrage drehte sich um die Termine und Themen des Schröder-Büros von 2019 bis 2022. “FragDenStaat” wollte weiterhin wissen, ob die Gesprächsthemen im Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 und Rosneft standen. Schröder selbst steht seit langem schon wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zur russischen Politik massiv in der Kritik. Wegen dieser Vorwürfe wurden Schröder bereits durch den Bundestag Finanzmittel gestrichen, wogegen er gerichtlich vorgeht. Solange das Büro noch besetzt war, weigerte es sich hartnäckig, diese Fragen zu beantworten.

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In dem Rechtsstreit hatte das VG Berlin erstinstanzlich noch dem Portal für Informationsfreiheit zunächst generell den Auskunftsanspruch abgesprochen, weil es sich bei der Webseite nicht um ein gedrucktes Presseerzeugnis handele. Auch sei der Chefredakteur Arne Semsrott trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter. Auf diese Urteile hin ließ der Trägerverein von “FragDenStaat” Open Knowledge Foundation Deutschland Plattforminhalte als Zeitung drucken.

Das OVG urteilte wegen der nun neuen Sachlage, dass ein Auskunftsrecht gegeben sei. “FragDenStaat” hätte allerdings die Auskunft über den Ex-Kanzler nicht beim Bundeskanzleramt, sondern direkt beim Büro Schröders einklagen sollen. Da das Büro jedoch inzwischen „auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19.05.2022 ruhend gestellt“ wurde, sei dies gar nicht mehr möglich, zumal der Betrieb des Büros laut Aussage Schröders eingestellt worden sei.

jvo