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Werktitel eines Musikstücks schützen

Urheber von Musikwerken sind nicht selten daran interessiert, den Titel ihres Albums oder eines Songs, vielleicht sogar einzelne Textzeilen, schützen zu lassen. Zum einen kann auf diese Weise Verwechslungsgefahr verhindert werden. Zum anderen stehen einprägsame und prägnante Titel oft stellvertretend für die gesamte Arbeit eines Künstlers und sind damit nicht unerheblich für den kommerziellen Erfolg. Wir prüfen für Sie, ob es möglich ist, Ihren Werktitel schützen zu lassen.

Kein Urheberrechtsschutz für Werktitel

Zunächst ist an einen urheberrechtlichen Schutz des Werktitels zu denken. Was jedoch schon vor etlichen Jahren nur selten von Gerichten anerkannt wurde, wird heutzutage nahezu ausnahmslos abgelehnt. Ein Argument für die Ablehnung des Urheberrechtsschutzes ist die mangelnde Individualität von Werktiteln. Da die meisten Titel lediglich aus ein paar wenigen Wörter bestehen, ist das auch nicht verwunderlich.

Auch wenn viele Künstler überzeugt sein werden, dass sie einen besonders außergewöhnlichen Titel geschaffen haben, ist ein Urheberrechtsschutz unwahrscheinlich.

Symbolbild Werktitel schützen lassen

Beispiel: Das wurde nicht zuletzt durch den populären Rechtsstreit zwischen Udo Lindenberg und seinem ehemaligen Bandkollegen Olaf Kübler deutlich: Kübler behauptete, Miturheber an Werktiteln wie „Johnny Controletti“ und Verszeilen zu sein wie

Dieser Rhythmus, dass jeder mit muss

Das Gericht urteilte aber sehr deutlich:

Allein originelle Namensgebungen lösen keinen Sprachwerkschutz im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG aus, weil die erforderliche Schöpfungshöhe im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG fehlt

(Urteil des Landgerichts Hamburg vom 5. Februar 2010 – 308 O 221/09)

Möglicher Schutz durch Markenrecht

Ein weiteres Argument der Gerichte, einen urheberrechtlichen Schutz von Werktiteln zu versagen, ist der Verweis auf das Markenrecht. Hier besteht die Möglichkeit, einen kennzeichenrechtlichen Schutz zu beantragen. Auch Künstler- oder Band-Namen sowie eines Labels werden meist durch das Markenrecht geschützt.

Die Anforderungen an die im Markenrecht erforderliche sog. „hinreichende Unterscheidungskraft“ werden im Musikbereich deutlich niedriger angesetzt. Ist Ihr Albumtitel oder Ihre durch die Musik erschaffene Kunstfigur prägnant und kommerziell wichtig, könnte ein markenrechtlicher Schutz möglich sein.

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