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Presserecht

Die Pressefreiheit ist ein wichtiger Bestandteil des Grundgesetzes. Damit die Pressefreiheit als wichtiger Grundstein der Demokratie nicht durch andere Rechte unterlaufen wird, genießen Pressevertreter einige Sonderrechte gegenüber Privatpersonen. Doch die Rechte der Presse keinesfalls grenzenlos. Schließlich können durch die Informationen, die Journalisten in der Öffentlichkeit teilen, Rechte Dritter verletzt werden. Um eine Möglichkeit zu haben, sich gegen eine solche Rechtsverletzung zu schützen, wurde das Allgemeine Persönlichkeitsrecht entwickelt.  

Persönlichkeitsrechte in der Presse

Sie möchten als Journalist auf der rechtssicheren Seite sehen? Sie fühlen sich durch eine journalistische Veröffentlichung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt? Hier erfahren Sie alles über das Recht auf Privatsphäre und die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung.

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Für Journalisten

Journalisten genießen besondere Rechte, die ihnen den Arbeitseinsatz vereinfachen und ihnen dabei helfen sollen, ihre Informationen einfacher zu beschaffen und ihre Quellen zu schützen. Hier erfahren Sie alles über Ihre Sonderrechte.

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Persönlichkeitsrechte in der Presse

Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) gilt inzwischen als allgemein anerkanntes Recht, obwohl es nicht explizit in der deutschen Verfassung wiederzufinden ist. Es wurde vom Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht entwickelt und bestätigt. Ihm gegenüber dem Persönlichkeitsrecht steht das Recht auf der Presse auf eine freie Berichterstattung. Zur Feststellung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung bedarf es daher immer einer umfangreichen Abwägung. Zur Bestimmung der Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht kommt es immer darauf an, in welche Sphäre des Persönlichkeitsrechts eingegriffen wurde. Wir haben für Sie daher die verschiedenen Fallgruppen des APR, die für Vertreter der Presse relevant sind, erläutert. 

Wird durch die Pressearbeit einer der Bereiche des Persönlichkeitsrechts verletzt, können unter anderem Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche entstehen. Sie möchten sich mit Ihrer journalistischen Arbeit auf der rechtssicheren Seite sehen? Oder aber Sie fühlen sich durch eine journalistische Veröffentlichung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt? Die Anwälte der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE stehen Ihnen mit einer umfassenden juristischen Beratung im Persönlichkeitsrecht gerne zur Seite. 

Soforthilfe vom Anwalt

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Für Journalisten – Journalistische Sonderrechte

Journalisten genießen besondere Rechte, die ihnen den Arbeitseinsatz vereinfachen und ihnen dabei helfen sollen, ihre Informationen einfacher zu beschaffen und ihre Quellen zu schützen. Diese Rechte werden ihnen über die Landespressegesetze (LPG), die Landesmediengesetze (LMG) und die Rundfunkstaatsverträge (RStV) eingeräumt. Zu den besonderen Rechten für Journalisten zählen unter anderen: 

  • Das Recht auf Auskunft
  • Der Zugang zu Veranstaltungen
  • der sog. Quellschutz
  • Das Medienprivileg im Bereich des Datenschutzes 

Hier erfahren Sie mehr über Journalistische Sonderrechte.

Wir sind bekannt aus

Wir können Ihnen helfen

Sie sind sich unsicher, welche Rechte Sie als Journalist haben und was Sie bei ihrer Arbeit alles beachten müssen? Wenden Sie sich hinsichtlich einer rechtssicheren Ausübung Ihres Berufs gerne an uns. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen mit einer vollumfänglichen Beratung gerne zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

YouTube-Video: „Was darf die Presse und wo sind die Grenzen? | WBS - Die Experten“
YouTube-Video: „Was darf die Presse und wo sind die Grenzen? | WBS – Die Experten“