In einem mit Spannung erwarteten Urteil zum Recht auf Vergessenwerden ist der BGH den EuGH-Vorgaben gefolgt – und das macht es Betroffenen nicht leicht. Wenn über sie negative Berichte im Internet stehen, muss Google die Links zu diesen nur löschen, wenn sie die offensichtliche Unrichtigkeit selbst nachweisen können. Was das konkret im Kontext des Rechts auf Vergessenwerden bedeutet, erläuterte Rechtsanwalt Christian Solmecke zahlreichen Medien. Zudem beantworteten wir u.a. Rechtsfragen zur Letzten Generation, zur Endgerätefreiheit, zu den massiven Datenlecks und auch zu kuriosen Fällen, wie der Mietabzocke mit Bunkern, die erst bei einem eventuellen Weltuntergang genutzt werden dürfen. Dies und mehr in unserer Presseschau für den Monat April 2023:

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