Du hast Post von Lohmeier.Partners bekommen und sollst jetzt einen hohen Betrag für einen Song in Deinem Reel oder TikTok zahlen? Bleib erst einmal ruhig. Wir prüfen Deinen Fall persönlich und helfen Dir, die Forderung abzuwehren oder spürbar zu senken.
Lohmeier.Partners fordern Geld, weil Du einen geschützten Musiktitel ohne passende Lizenz in einem gewerblichen Reel, Video oder TikTok genutzt haben sollst. Oftmals geht es um das Lied „Sunny Bossa“.
Betroffen sind fast nur gewerbliche oder werbliche Accounts. Rein private Beiträge sind meist über die Plattformlizenz gedeckt.
Die Beträge beruhen auf der Lizenzanalogie und sind oft deutlich überhöht. In unseren abgeschlossenen Fällen haben wir sie im Schnitt um 74 % gesenkt.
Entscheidend ist, ob die Rechte an der Tonaufnahme lückenlos nachgewiesen werden können. Ist die Rechtekette unklar, wackelt die ganze Forderung.
Unser Service: Wir prüfen deinen Fall kostenlos, wehren unberechtigte Forderungen ab oder handeln einen deutlich geringeren Betrag aus. Fülle dafür einfach das untenstehende Formular aus. Wir melden uns meist noch am selben Tag bei dir 👇
Jetzt gegen Abmahnung vorgehen
Formular ausfüllen: Trag Deine Daten ein. Das Absenden ist unverbindlich und noch keine Beauftragung.
Persönliche Beratung: Ein Experte meldet sich meist noch am selben Tag bei Dir, auch am Wochenende, und klärt mit Dir, wie wir helfen können.
In Ruhe entscheiden: Nach der kostenlosen Beratung entscheidest Du in Ruhe über eine Beauftragung.
→ Erfahre hier, wie es nach der Beauftragung weiter geht!
Die meisten Betroffenen zahlen aus Angst vor der Frist. Genau das ist der Fehler. Lass Deinen Fall erst prüfen, in vielen Fällen ist die Forderung überhöht oder gar nicht durchsetzbar.
Prof. Christian Solmecke, LL.M.Rechtsanwalt | Gesellschafter | Honorarprofessor
Wir sind bekannt aus
Der Vorwurf: „Sunny Bossa“ in deinem Reel
In dem Schreiben von Lohmeier.Partners wird dir vorgeworfen, die Tonaufnahme „Sunny Bossa“ ohne Lizenz öffentlich gezeigt zu haben. Meist geht es um ein Instagram-Reel. Die Kanzlei stützt sich dabei auf das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 19a, 85 UrhG).
„Sunny Bossa“ ist ein ruhiges Instrumentalstück ohne Gesang. Genau deshalb landet es so oft unter Reels von Cafés, Friseuren, Shops oder Praxen. Und genau deshalb fallen viele Betroffene aus allen Wolken, wenn die Abmahnung kommt.
Die Falle heißt privat gegen geschäftlich
Der Song steht ganz normal in der Musikbibliothek von Instagram. Ein Klick, und er liegt unter deinem Video. Der Haken: Die Lizenzen von Instagram decken in der Regel nur die private Nutzung ab. Sobald du deinen Account geschäftlich nutzt, greift diese Lizenz nicht mehr. Dafür musst du nichts direkt verkaufen. Es reicht oft schon, dass du dein Unternehmen, deine Dienstleistung oder deinen Verein sichtbar machst. Für Unternehmensprofile stellt Meta einen eigenen, deutlich kleineren Katalog mit lizenzfreier Musik bereit. Wer als Unternehmen Musik sucht, ist mit diesem Katalog in der Regel auf der sicheren Seite.
Was Lohmeier.Partners von dir verlangt
Die Schreiben folgen einem festen Muster. Gefordert werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Auskunft über die Nutzung, Schadensersatz und die Anwaltskosten der Gegenseite. Aus früheren Schreiben wird von Forderungen im hohen fünfstelligen Bereich berichtet. Teilweise bietet die Gegenseite als „Vergleich“ eine Nachlizenzierung für 20.000 Euro an. Vorsicht bei diesem Angebot: Wer darauf eingeht, soll zusätzlich eine Einigungsgebühr tragen. Allein die Anwaltskosten können dadurch auf über 4.000 Euro steigen.
Abmahnung im Briefkasten? Keine Panik!
✓ Kostenfreie Ersteinschätzung – 100 % unverbindlich ✓ Erfahrene Verteidigung aus über 60.000 Fällen ✓ Schnelle Hilfe – Rückruf meist noch am selben Tag
Reichweite dokumentieren: Screenshots von Aufrufen, Likes, Link und Datum sichern.
Beitrag offline nehmen: Das Reel archivieren oder löschen. So stoppst du die Nutzung und behältst Beweise.
Frist notieren: Bis wann sollen Zahlung und Unterlassungserklärung kommen?
Account einordnen: Halte fest, ob dein Profil privat, geschäftlich oder als Creator-Account geführt wird.
Andere Kanäle prüfen: Läuft „Sunny Bossa“ noch in weiteren Videos, etwa auf Facebook oder TikTok?
Schreiben prüfen lassen: Lade die Abmahnung bei uns hoch.
Das solltest du auf keinen Fall tun
Nicht ignorieren: Nach Fristablauf droht eine einstweilige Verfügung mit weiteren Kosten.
Die Vorlage nicht unterschreiben: Sie ist meist zu weit gefasst und bindet dich langfristig an Vertragsstrafen.
Nicht voreilig zahlen: Auch nicht auf das „Vergleichsangebot“ eingehen, ohne es prüfen zu lassen.
Nicht selbst bei Lohmeier.Partners anrufen: Jede Aussage kann später gegen dich verwendet werden.
So kann WBS bei einer Abmahnung durch Lohmeier.Partners helfen
Du erhältst von uns zunächst eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Entscheidest Du Dich anschließend für eine Vertretung durch unsere Kanzlei, gehen wir wie folgt vor:
Wir prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist und ob die geltend gemachten Rechte lückenlos nachgewiesen werden können.
Wir prüfen, ob Deine Nutzung tatsächlich als gewerblich einzustufen ist und ob die Voraussetzungen eines Anspruchs überhaupt vorliegen.
Wir überprüfen die geltend gemachte Lizenzforderung sowie deren Höhe und setzen uns gegen überhöhte oder unberechtigte Forderungen zur Wehr.
Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Lohmeier.Partners und vertreten Deine Interessen außergerichtlich sowie, falls erforderlich, auch gerichtlich.
Bei Bedarf beraten wir Dich außerdem dazu, wie sich vergleichbare Forderungen künftig vermeiden lassen und welche Maßnahmen für Deine Social-Media-Nutzung sinnvoll sind.
Das ist die Aufforderung, die Nutzung der Tonaufnahme „Sunny Bossa“ zu unterlassen und dafür zu zahlen. Die Osnabrücker Kanzlei mahnt im Namen der Rechteinhaber ab. Gefordert werden eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten.
Nicht ohne vorherige Prüfung. Ob und in welcher Höhe eine Zahlung geschuldet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Häufig bestehen Einwände gegen die geltend gemachte Forderung oder deren Höhe.
Das ist nicht zu empfehlen. Reagierst Du nicht, kann Lohmeier.Partners weitere rechtliche Schritte einleiten. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb solltest Du das Schreiben möglichst frühzeitig prüfen lassen.
Bei rein privaten Beiträgen ist die Nutzung der Musikbibliotheken von Instagram oder TikTok häufig zulässig. Entscheidend ist jedoch, ob Deine Nutzung tatsächlich als privat einzustufen ist oder als gewerblich gilt. Genau das muss im Einzelfall geprüft werden.
Nein. Das Löschen verhindert zwar eine weitere Nutzung, beseitigt aber mögliche Ansprüche wegen der bereits erfolgten Veröffentlichung nicht. Bevor Du den Beitrag entfernst, solltest Du ihn zur Beweissicherung dokumentieren.
Die Ersteinschätzung ist für Dich kostenfrei und unverbindlich. Entscheiden wir uns anschließend für eine Zusammenarbeit, arbeiten wir mit transparenten Pauschalhonoraren. So weißt Du von Anfang an, welche Kosten auf Dich zukommen.
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