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Abmahnung Waldorf Frommer (Frommer Legal) wegen Bildnutzung

Wurden Sie von der Münchner Kanzlei Frommer Legal (Waldorf Frommer) wegen angeblich unerlaubter Verwendung von Bildern im Internet abgemahnt? Die Kanzlei Waldorf Frommer vertritt zahlreiche große Bildagenturen bzw. Stockfotoarchive und mahnt in deren Namen angebliche Urheberrechtsverletzungen ab. Falls Ihnen eine Abmahnung oder gar eine Klage von Waldorf Frommer zugestellt wurde und Sie sich jetzt fragen, was zu tun ist, wollen wir Ihnen im Folgenden eine erste Hilfestellung geben.

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer vertritt häufig große Bildanbieter wie Getty Images, Corbis GmbH, Stockfood GmbH, Masterfile GmbH und weitere. In deren Namen versenden sie Abmahnungen wegen angeblicher illegaler Veröffentlichung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial im Internet.

YouTube-Video: Welche Bilder darf ich wie im Internet nutzen? | WBS – Die Experten
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Besonders tückisch ist, dass dabei viele Unternehmen abgemahnt werden, die keine Kenntnis von einer unberechtigten Bildnutzung haben. Der Vorwurf trifft sie vollkommen überraschend. Zum Teil haben die Unternehmer die Bilder aus Datenbanken erlangt, in denen die Bilder frei zur Verfügung gestellt worden waren. Zum Teil wurden die Bilder von externen Webdesigner bei der Erstellung der Website vor etlichen Jahren verwendet. Die Abmahnungen beziehen sich nicht selten auf Rechtsverletzungen, die bereits 15 Jahre zurückliegen.

Leider liegt die Beweislast hier beim Unternehmen: Der Bildverwender muss die Inhaberschaft einer Nutzungslizenz lückenlos darlegen und nachweisen (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 25.03.2014, 11 U 14/13). Deswegen ist die Nachvollziehbarkeit des Vorwurfes für die Betroffenen schwer.

Betroffene Unternehmer sollten hier aber auf keinen Fall vorschnell handeln und ungeprüft die Unterlassungserklärung unterschreiben.

Was wird Ihnen in der Abmahnung vorgeworfen?

Ihnen wird vorgeworfen, auf Ihrer Website ein lizenzpflichtiges Bild verwendet zu haben, ohne über die erforderlichen Nutzungsrechte zu verfügen. Somit steht der Vorwurf einer angeblichen Urheberrechtsverletzung im Raum. Deswegen tritt der Rechteinhaber, also Getty Images, Corbis, Stockfood etc. auf Sie zu. Wegen des sehr großen Bestandes an Stock-Fotos der Bildanbieter kann es schnell passieren, dass über Google gefundene und damit scheinbar frei verwendbare Bilder kopiert und auf eigene Websites hochgeladen werden.

Wir sind bekannt aus


Wie sieht eine Abmahnung von Waldorf Frommer aus?

Das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer lässt sich in Abschnitte einteilen, die durch römische Zahlen im Schreiben dargestellt werden.

Unter (I.) wird der zugrunde liegende Sachverhalt geschildert, d.h. welches konkrete Bildmaterial in Rede steht und auf welcher Website die angeblich urheberrechtswidrige Verwendung des Bildes gefunden wurde. Üblicherweise wird hier auch in schwarz-weiß ein Screenshot der betreffenden Website abgedruckt, auf welchem die angebliche Bildveröffentlichung zu sehen sein soll.

Im Folgenden (II.) erläutert die Kanzlei Waldorf Frommer ihre Rechtsansicht zu der Verwendung des Bildmaterials. Der von Ihnen angeblich begangene Urheberrechtsverstoß wird unter Zuhilfenahme von Textauszügen aus Urteilen und juristischer Fachliteratur versucht, zu begründen. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer erheben den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung, indem sie vortragen, das Bildmaterial sei urheberrechtlich geschützt und sei im Internet ohne die Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht worden

In Abschnitt (III.) werden die Ansprüche des Rechteinhabers erläutert, die diesem bei einer Urheberrechtsverletzung zustehen. Die abmahnende Kanzlei ist der Ansicht, der Bildagentur stünden nun mehrere Ansprüche gegen Sie zu. Das sind einerseits ein Unterlassungsanspruch und zum anderen Ersatz- und Auskunftsansprüche.

  • Unterlassungsanspruch
    Im Vordergrund steht zunächst der Anspruch auf Unterlassung.
    Um es den Abgemahnten besonders „leicht“ zu machen, fügt die Kanzlei eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung bei, welche man unterschreiben zurückverlangt. Zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist fordert Sie Waldorf Frommer unter (IV.) konkret auf.
  • Auskunftsanspruch
    Mit dem Auskunftsanspruch wird insbesondere eine Auskunft darüber verlangt, woher Sie das Foto haben und wie lange es insgesamt auf Ihrer Website öffentlich zugänglich war. Diese Informationen dienen der abmahnenden Kanzlei dann im nächsten Schritt für die Berechnung des anschließend geforderten Schadensersatzes. Auch zur Erteilung der Auskunft werden Sie unter (V.) innerhalb derselben Frist aufgefordert.
Beispiel einer bildrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer
Abmahnung von Waldorf Frommer – Klicken Sie auf das Bild, um die Abmahnung als PDF anzusehen.
  • Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
    Nachdem die Auskunft über die Dauer der Bildnutzung erteilt wurde, werden Sie aufgefordert, den Schaden für die angeblich rechtswidrige Verwendung des Bildes zu ersetzen und die Kosten der Abmahnung zu übernehmen. Dabei wird in der Regel der Betrag auf Grundlage der sog. Lizenzanalogie berechnet. Diese zulässige Berechnungsmethode zur Bezifferung des Schadensersatzes erklären wir in unserem Übersichtstext. Zugrunde gelegt wird danach der Betrag, der angeblich üblicherweise von der Bildagentur für die Übertragung von Lizenzen für dieses Bildes berechnet wird. Das alleine sind oftmals, je nach Agentur, bereits mehrere hundert Euro pro Jahr für nur ein einziges Bild. Wenn dann bei der Veröffentlichung des Bildes auch noch  vergessen wurde, den Urheber zu nennen, wird in der Regel deutlich mehr verlangt.

Unter (VI.) weist die Kanzlei Waldorf Frommer auf die rechtlichen Konsequenzen hin, falls Sie die Frist untätig verstreichen lassen. Angedroht wird die Einleitung gerichtlicher Schritte. Dazu enthalten die Abmahnschreiben auch den zutreffenden Hinweis, dass ein gerichtliches Verfahren zu ungleich höheren Kosten führen kann.

Klicken Sie auf den folgenden Banner, um eine beispielhafte bildrechtliche Waldorf Frommer Abmahnung einzusehen:

Wie reagieren Sie richtig?

Generelle Hinweise, wie Sie mit einer Abmahnung umgehen sollten, finden Sie auf unserer Überblicksseite. Geraten Sie nicht in Panik, aber ignorieren Sie die Abmahnung auch nicht und reagieren Sie innerhalb der gesetzten Frist. Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf und machen Sie insbesondere keine falschen Angaben in der Sache, z.B. hinsichtlich der Nutzungsdauer des Bildes.

Lassen Sie die Abmahnung von Waldorf Frommer von einem Rechtsanwalt überprüfen. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie ungeprüft nicht unterschreiben. Dringend zu empfehlen ist zur Senkung des Prozesskostenrisikos die Abgabe einer so genannten modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber so viel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.

Thomas Burgemeister

Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung aus der Abmahnung von Waldorf Frommer nicht ungeprüft. Diese geht weit über das hinaus, was Gerichte in vergleichbaren Fällen ausgeurteilt haben. Gleiches gilt für die geltend gemachten Geldbeträge.

Sollten die Vorwürfe zutreffen, ist es zwar häufig ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung und ein Vergleichsangebot abzugeben. Diese sollten aber nicht weitergehen sein, als erforderlich. Um dies zu erreichen, ist ein kompetenter Rechtsberater unabdingbar.

Treten Sie nicht mit Waldorf Frommer in Kontakt. Bei Ihrem Gegner handelt es sich um Profis.

Wir haben in den vergangenen Jahren tausende Betroffene sowohl bei Filesharing-Abmahnungen als auch bei bildrechtrechtlichen Abmahnungen rechtlich beraten.

Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

Thomas Burgemeister, Rechtsanwalt im Urheberrecht bei WBS.LEGAL

Die Kanzlei Wilde, Beuger & Solmecke ist seit Jahren auf Abmahnungen wegen nicht genehmigter Verwendung von Bildern spezialisiert.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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