Shareonline.biz, kino.to, kinox.to und movie2k: Hinter diesen Plattformen war die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) massiv hinterher. Nach 35 Jahren muss die GVU nun aber ihr Geschäft aufgeben. Im April meldete der Verein beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz an. Die umstrittene Organisation war in den letzten Jahren auch wegen fragwürdiger Ermittlungsmethoden in die Schlagzeilen geraten. Weniger Abmahnungen im Filesharing wird es deshalb aber nicht geben.

Aus für die selbsternannten Piratenjäger. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V (GVU) hat bereits Ende März beim Amtsgericht Charlottenburg Insolvenz angemeldet (Az. 36g IN 1933/20). Damit ist nun besiegelt, dass der Verein künftig nicht mehr gegen Anbieter von Medieninhalten aus vermeintlich illegalen Quellen ermitteln wird.

Umstrittene Ermittlungsmethoden und Nähe zur Staatsanwaltschaft

Die GVU war 1985 gegründet worden. Mitglieder waren bekannte Unternehmen und Verbände der Film- und Unterhaltungssoftware-Wirtschaft. In dem Verein wurden ehemalige Polizisten und andere Ermittler beschäftigt, die sich in den folgenden Jahren zum Ziel setzten, Verstöße gegen die Urheberrechte der Mitglieder aufzudecken und auch Strafverfolgungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen. 2010 wurden so beispielsweise Razzien gegen die Hintermänner von kino.to durchgeführt, nachdem die GVU die Seitenbetreiber angezeigt hatte. Dadurch kam es zu mehreren Verurteilungen zu Haftstrafen. 2019 war die Organisation auch an der Stilllegung des Filehosters share-online.biz beteiligt.

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Wir sind bekannt aus

Vor allem war der Verein jedoch in die Schlagzeilen geraten, als 2006 dessen fragwürdige Ermittlungsmethoden ans Licht kamen. So soll die GVU selbst das Verbreiten von illegalen Kopien aktiv unterstützt haben, um Infos über die „Raubkopierer-Szene“ zu sammeln. In anderen Verfahren wurde die zu große Nähe des Vereins zu staatsanwaltlichen Ermittlungen kritisiert.

Das Landgericht Kiel hat eine Entscheidung einer Vorinstanz bestätigt, wonach die Unabhängigkeit externer Sachverständiger beispielsweise im Rahmen von Durchsuchungen aufgrund von Urheberrechtsverstößen zu gewährleisten ist. Konkret ging es um einen Fall, in dem die Polizei einem Experten der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) freie Hand bei der Inspektion, Beschlagnahme und Auswertung eines PC im Zusammenhang mit vermuteten Verstößen gegen Urheber- und Verwerterrechte in Tauschbörsen gelassen hatte. Bei einer derart weitreichenden “Privatisierung des Ermittlungsverfahrens”, müsse sich dem Bürger geradezu der Eindruck aufdrängen, dass die Strafverfolgungsinstanzen gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen hätten, heißt es in dem jetzt bekannt gewordenen Beschluss vom 14. August (AZ 37 Qs 54/06). Ein solches Verfahren sei klar rechtswidrig. Polizei und Staatsanwaltschaft dürften nicht nur noch formal in Erscheinung treten.e nach Maßgabe der bei ihm vorhandenen Kontaktdaten wählen (regelmäßig verschlüsselte E-Mail oder Brief).

Geldgeber verloren die Geduld

In der letzten Zeit hatte die GVU wichtige zahlende Mitglieder verloren. Einst zählten die Film- und Musikindustrie, die Spielebranche, die Verlage oder der Pay-TV-Sender Sky Deutschland zu den Geldgebern des Vereins.

Zum Schluss hatte unter anderem der Verband der US-Filmindustrie seine Mitgliedschaft beendet. Es wird vermutet, dass die Erfolgsbilanz der GVU in den vergangenen Jahren aus Sicht der Geldgeber zu wünschen übrig ließ.

So nahmen die Ermittlungen gegen die Plattform share-online.biz mehrere Jahre in Anspruch, bis die ersten Tatverdächtigen festgenommen werden konnten. Auch im Fall movie2k dauerte es Jahre, bis sich Erfolge verbuchen ließen. Movie2k.to war laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft nach der Abschaltung von Kino.to im Juni 2011 das führende deutsche Portal und eines der größten internationalen illegalen Portale für Kinofilme. Im November 2011 stellte die GVU in Dresden Strafantrag gegen die Betreiber des Streamingportals und unterstützte die Behörden mit eigenen Ermittlungen. Doch erst im November 2019 wurden zwei als Chefs von Movie2k.to Beschuldigte verhaftet.

Gut möglich, dass diese mühseligen Verfahren wohl am Ende der Todesstoß waren . Die fehlende finanzielle Unterstützung hat nun jedenfalls endgültig zur Insolvenz der Organisation geführt. Die Aufgabe des Insolvenzverwalters besteht nun darin, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu erhalten.

ACE als Nachfolgerin der GVU – Abmahnungen werden nicht weniger

Trotz der Pleite der GVU können die Anbieter offensichtlich rechtswidriger Medieninhalte nicht aufatmen. Inzwischen hat die Alliance for Creativity and Entertainment (ACE) die Rolle der GVU übernommen. Zu ihren Mitgliedern zählen Medienriesen wie Disney, Netflix oder Warner Bros. Die ACE hatte im letzten Jahr die Abschaltung diverser illegaler Portale erwirkt. Darunter waren die Share- bzw. Streaming-Hoster RapidVideo, Openload, Streamcherry sowie Streamango, die sich mit ihrem Angebot auch vielfach an deutschsprachiges Publikum wendeten.

Für private Filesharer bedeutet die Insolvenz ebenfalls kein Aufatmen. Abmahnungen wegen vermeintlich illegalen Filesharings sind weiterhin, trotz zahlreichen legalen Streaminganbietern wie Netflix und Amazon Prime, an der Tagesordnung. Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer und Daniel Sebastian mahnen weiterhin massiv ab. Wer eine Filesharing-Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten hat, sollte weder vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch geforderte Summen überweisen. Nutzen Sie hierfür unsere kostenfreie Ersteinschätzung und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten durch einen unserer auf Filesharing spezialisierten Rechtsanwälte beraten.

mle/tsp