Nachdem bereits IPPC Law und die Soundguardian GmbH Unternehmen ins Visier genommen haben, die Musik aus der Instagram- oder TikTok-Musikbibliothek für ihre Reels oder Postings nutzen, tritt mit Rose & Partner nun die nächste Kanzlei auf den Plan. Die neuen Abmahnungen haben es in sich. Wir von WBS.LEGAL raten zur dringenden Vorsicht und dazu, sich schnellstmöglich rechtlich beraten zu lassen.

Teure Musik-Abmahnungen für Nutzung der Instagram- & TikTok-Bibliothek | IPPC Law & SoundGuardian

Die Musiknutzung auf Instagram und TikTok ist für viele Unternehmen längst selbstverständlich geworden. Ob zur emotionalen Untermalung von Reels, für Markeninszenierungen oder einfach, um Reichweite zu erzielen – Musik gehört im modernen Social-Media-Marketing einfach dazu. Was viele jedoch nicht wissen: Die Musikbibliotheken dieser Plattformen sind nicht für geschäftliche Zwecke lizenziert. Wer also einen Business-Account betreibt und Musik aus der Bibliothek nutzt, riskiert extrem teure Abmahnungen. Und genau das passiert derzeit in großem Stil. Es scheint, dass einige Kanzleien hier ein neues sehr lukratives und schnelles Geschäft wittern. Nun tritt eine weitere Kanzlei in Erscheinung: Rose & Partner Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB.

In jüngster Vergangenheit war es vor allem die Kanzlei IPPC Law unter dem bekannten Abmahnanwalt Daniel Sebastian, die massiv Abmahnungen an Unternehmer verschickte. Auch die Frankfurter SoundGuardian GmbH trat mit ähnlich gelagerten Zahlungsaufforderungen auf den Plan.


Jetzt gegen Ihre Abmahnung vorgehen

Schritt 1 von 2


Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Musik auf Instagram oder einer anderen Social-Media-Plattform erhalten haben, können wir Sie fachkundig unterstützen. Füllen Sie das Formular unverbindlich aus, um eine kostenfreie Ersteinschätzung von einem unserer erfahrenen Experten zu erhalten.
Bitte platzieren Sie hier die URL zu dem Social-Media-Beitrag, auf den sich die Abmahnung bezieht.
Max. Dateigröße: 2 GB.
Bitte laden Sie hier die erhaltene Abmahnung hoch.

Rose & Partner mahnt für “Crash Your Sound GmbH” ab

Jetzt nun also Rose & Partner, die im Namen des Musiklabels Crash Your Sound GmbH agieren. Diese geben an, die exklusiven Rechte an dem Musiktitel „Alles kaputt“ von Anstandslos & Durchgeknallt zu besitzen, inklusive der Rechte zur Vervielfältigung und zur öffentlichen Zugänglichmachung. Betroffen sind aktuell Unternehmen, die diesen Titel in ihrem Instagram-Post oder Reel verwendet haben sollen – ohne Lizenz.

Betroffenen Unternehmern wird vorgeworfen, die Nutzung des Songs verletze die ausschließlichen Nutzungsrechte der Rechteinhaberin „Crash Your Sound GmbH“. Die betroffenen Unternehmer hätten den Titel für gewerbliche Zwecke auf Instagram eingesetzt, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein. Damit liege eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19a und 85 UrhG vor. Die „Crash Your Sound GmbH“ habe nie eine Lizenz erteilt, und auch Instagram stelle diese Rechte nur für Privatnutzer bereit. In der Abmahnung heißt es ausdrücklich, dass die Nutzung der Instagram-Musikbibliothek nur für nicht-kommerzielle Zwecke gestattet sei und dass Business-Accounts bei einer Nutzung somit automatisch gegen die Lizenzbedingungen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen würden.

Betroffene Unternehmer sind sich dieser Problematik oft gar nicht bewusst. Viele glauben, Instagram selbst stelle mit seiner Bibliothek nur solche Songs zur Verfügung, die auch genutzt werden dürfen.

Was gilt für Unternehmen und was für Privatpersonen?

Die Nutzungsbedingungen von Facebook und Instagram besagen: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ Deutlicher wird Instagram in seinen speziellen Nutzungsbedingungen, wenn es um die Nutzung der Musikbibliothek geht: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“

Das zeigt: Instagram hat Lizenzen mit Rechteinhabern bzw. der GEMA abgeschlossen. Diese erstrecken sich nach dem neuen Urheberrechtsdiensteanbietergesetz (§ 6 UrhRDaG) automatisch auch auf Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen. Gemeint sind Nutzer, die ihre Inhalte ohne Gewinnerzielungsabsicht teilen oder wenn die Gewinne, die die hochgeladenen Inhalte einbringen, nicht erheblich sind. Ist Social Media aber eine echte Einnahmequelle für Unternehmen, Influencer, Selbständige und Co., sollte die Nutzung der Instagram-Bibliothek auf jeden Fall vermieden werden.

Einzige Ausnahme ist die – weniger beliebte – Facebook Sound Collection. Erreichbar ist die Sound Collection über das Creator Studio von Meta – ein Angebot, über das man alle Inhalte für die Social-Media-Plattformen von Meta gestalten und planen kann. Creator Studio ist allerdings eine Desktop-Anwendung und nicht direkt aus der Instagram-App nutzbar. Die heruntergeladene Musik muss man dann über ein Schnittprogramm in sein Video einbauen und dieses erst dann wieder in die App hochladen. Hier sollte man sich die Bedingungen allerdings genau durchlesen. Insbesondere sollte man alle Pflichtangaben, z.B. einen eventuell notwendigen Urhebervermerk, machen. Die Angaben dafür bekommt man in der Sound Collection direkt über einen Infobutton, wenn man auf das große „I“ neben dem Musiktitel klickt. Hier öffnet sich ein Kasten, in dem der Musiker oder die Musikerin genannt ist.

Das große Problem aber ist: Viele Unternehmen nutzen unwissentlich Titel aus der normalen Musikbibliothek und setzen sich damit urheberrechtlichen Risiken aus. Hier gilt leider der altbekannte Spruch: „Unwissenheit schützt vor „Strafe“ nicht.“

[Formular]

Rose & Partner fordert Unterlassungserklärung und Schadensersatz

Unterlassungserklärung:

Rose & Partner macht sich genau das mit der Mandantschaft zunutze. In der aktuellen Abmahnung fordert die Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz.

Betroffene werden in der beigefügten vorformulierten strafbewährten Unterlassungserklärung aufgefordert, diese zu unterschreiben. Unter Androhung einer Vertragsstrafe soll man versprechen, die Rechtsverletzung nicht zu wiederholen. Allerdings gesteht man zeitgleich direkt mit ein, dass man bereits eine Rechtsverletzung begangen hat. Wenn Sie dies unterzeichnen und zurücksenden, kommen Sie um die Schadensersatzforderung kaum noch herum.

Daher der dringende Rat: Unterzeichnen Sie diese Erklärung nicht vorschnell und ungeprüft und schicken Sie diese keinesfalls zurück an Rose & Partner. Hier sind die Fristen bewusst sehr kurz gesetzt, so dass diese häufig nur wenige Tage lang gesetzt sind. Lassen Sie sich unbedingt zuvor anwaltlich beraten und lassen Sie, was möglich ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und geben Sie eine erheblich weniger nachteilige Erklärung ab.

Wer es jedoch gänzlich unterlässt, dem droht ein Gerichtsverfahren, bei dem man im Fall des Unterliegens am Ende noch die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen hat. Daher sollten Sie sich schnellstmöglich rechtlichen Rat einholen, um sich frühzeitig effektiv zur Wehr zu setzen. 

Schadensersatz:

Neben der Unterlassungserklärung wird ein Schadensersatz gefordert. In einer uns vorliegenden Abmahnung wird dieser auf unglaubliche 40.000 Euro beziffert. Für manch ein Unternehmen eine Existenzbedrohende Summe. Wohlgemerkt für die Nutzung eines Songs in einem Reel/Posting auf Instagram.

Sie wird damit begründet, dass Musiklizenzen auf Social Media mit rund 2.000 Euro pro Monat zu Buche schlagen würden – multipliziert mit der angeblichen Nutzungsdauer von 20 Monaten ergibt das 40.000 Euro. Zusätzlich werden Anwaltskosten in Höhe von 2.293,25 Euro sowie 130 Euro für eine Beweissicherung geltend gemacht. Insgesamt also eine Forderung von über 42.000 Euro. Und dazu noch bei sehr kurzer Fristsetzung.

Diese Summen wirken für viele erschreckend. Und das zu Recht. Tatsächlich ist es sehr fraglich, ob eine pauschale Lizenzgebühr von 2.000 Euro monatlich gerechtfertigt ist. Das hängt im Einzelfall stark von Faktoren wie Bekanntheit des Musikstücks, Art der Verwendung, Reichweite des Accounts und Anzahl der Abrufe ab. In der Praxis lässt sich diese Summe nur schwer belegen. Außerdem ist der Nutzungszeitraum oft nicht eindeutig nachweisbar, insbesondere wenn das Video zwischenzeitlich gelöscht oder nicht mehr auffindbar ist.

Genau hier setzt unsere Arbeit bei WBS.LEGAL an. Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Musiknutzung aus den Bibliotheken der Social-Media-Plattformen erhalten haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Unsere spezialisierten Anwälte im Urheber- und Medienrecht prüfen jede Abmahnung gründlich und bewerten, welche Ansprüche tatsächlich bestehen und wo es rechtliche Angriffspunkte gibt. Denn die mit der Abmahnung verbundenen Kosten können für Sie schnell erheblich sein, und die Unterzeichnung einer vorgefertigten Unterlassungserklärung kann ebenso schwerwiegende Folgen haben.

Häufig erleben wir leider, dass Betroffene aus Angst vor einer Klage vorschnell zahlen oder übereilt reagieren. Genau das sollten Sie vermeiden. Die Abmahner bauen gezielt Druck auf – mit kurzen Fristen, hohen Summen und juristischem Vokabular, das verunsichern soll. Lassen Sie sich davon nicht beirren.

Wenn auch Sie Post von der Kanzlei Rose & Partner erhalten haben, dann zögern Sie nicht. Laden Sie uns Ihre Abmahnung über unser sicheres Online-Formular hoch, geben Sie die URL des betroffenen Beitrags an – und wir kümmern uns um den Rest. Sie erhalten schnell eine erste Einschätzung, und wir zeigen Ihnen auf, wie Sie sich effektiv und rechtssicher gegen die Forderungen wehren können.

Wichtig ist: Reagieren Sie rechtzeitig. Wenn Sie die gesetzten Fristen ignorieren, droht Ihnen eine einstweilige Verfügung oder Klage – mit weiteren Kostenrisiken. Handeln Sie daher überlegt und mit anwaltlicher Unterstützung. Wir stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung, juristischer Expertise und einem engagierten Team zur Seite.

Unsere erfahrenen Anwälte bei WBS.LEGAL unterstützen Sie kompetent und engagiert, um Ihre Interessen zu wahren und unnötige Belastungen zu vermeiden. Wir vertreten seit Jahren Betroffene gegen Kanzleien wie Rose & Partner und kennen das Vorgehen der Gegenseite ganz genau. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von uns beraten – gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Schritt 1 von 2


Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Musik auf Instagram oder einer anderen Social-Media-Plattform erhalten haben, können wir Sie fachkundig unterstützen. Füllen Sie das Formular unverbindlich aus, um eine kostenfreie Ersteinschätzung von einem unserer erfahrenen Experten zu erhalten.
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