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Abgasskandal Benzin

Ihre Ansprüche bei Benzinern

Nicht nur beim Diesel, sondern auch bei Benzin-Fahrzeugmodellen könnte manipuliert worden sein. Es drohen Stilllegungen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA), da die Fahrzeuge nicht der Typengenehmigung entsprechen. Da Verbraucher geschädigt wurden, haben sie einen Anspruch auf Schadensersatz. Gerne prüfen wir ihren Fall und geben Ihnen in einem kostenfreien Erstberatungsgespräch Auskunft über Ihre Chancen und Möglichkeiten. Hier erläutern wir Ihnen, welche Modelle betroffen sind und welche Ansprüche sie haben.

Auf einen Blick

  • Auch Besitzer von Benzinern können im Abgasskandal nach wie vor Entschädigung verlangen.
  • Viele Hersteller, wie VW, Audi, Skoda und Seat, BMW oder Mercedes (Daimler) sind davon betroffen.
  • Sie haben verschiedene Möglichkeiten vorzugehen – gegen den Hersteller, gegen den Händler oder gegen die Bank im Falle eines Autokreditwiderrufs.
  • Die erfahrenen Anwälte von WILDE BEUGER SOLMECKE vertreten bereits zahlreiche Verbraucher und unterstützen Sie gerne.

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Welche Benziner sind betroffen?

Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren ein Gutachten einholen lassen, aus welchem sich eindeutig ergibt, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6, Baujahr 2015 manipuliert wurde (LG Offenburg, Az. 4 O 159/17). Das Modell hat eine sogenannte Lenkwinkelerkennung. Diese lässt den Schadstoffausstoß des Fahrzeuges sinken, wenn das Lenkrad auf dem Prüfstand nicht eingeschlagen wird. Die Abgasgrenzwerte konnten demnach offensichtlich auf dem Prüfstand nur durch eine illegale Abschalteinrichtung eingehalten werden. Die Erfahrungen aus dem Dieselskandal haben gezeigt, dass Modelle, die den gleichen Motor oder das gleiche Getriebe nutzen, ebenfalls von einer Abschalteinrichtung betroffen sind. Die Lenkwinkelerkennung wurde auch in Diesel-Modellen entdeckt – unter anderem in VW- und Audi-Modellen. Der in dem Q5 verbaute Motor VW EA888 ist auch in folgenden Audi-Modellen verbaut:

Alles zum Abgasskandal

Alle Hintergründe, aktuelle News und mehr finden Sie in unserer Story zum Abgasskandal.

Jetzt mehr erfahren >

  • Audi Q3
  • Audi Q5
  • Audi Q7
  • Audi A1
  • Audi A3
  • Audi A4
  • Audi A5
  • Audi A6
  • Audi A7
  • Audi A8

Laut „Auto Motor Sport“ stehen die Getriebe-Software bei Audi-Modellen mit dem Automatikgetriebe AL 551 im Verdacht der Manipulation von Emissionswerten bei Benzinern mit 3,0-Liter-Motor. Betroffen sind die Modelle

  • Audi A6
  • Audi A8
  • Audi Q5 und wahrscheinlich der
  • Audi Q7 und
  • möglicherweise weitere Audi-Modelle mit Automatikgetrieben.

Der im Audi Q5 verbaute Motor VW EA888 wurde auch Fahrzeugmodellen der Volkswagen-Marken Audi, VW, Seat und Skoda verbaut.

  • VW Arteon
  • VW Beetle
  • VW Golf VII
  • VW Passat B8
  • VW Sharan II
  • VW T-Roc
  • VW Tiguan II
  • Seat Alhambra II
  • Seat Altrea
  • Seat Ateca
  • Seat Leon III
  • Seat Octavia
  • Skoda Karoq
  • Skoda Kodiaq
  • Skoda Octavia III
  • Skoda Superb III

Es stehen Vorwürfe im Raum, dass VW beim Kohlendioxidausstoß falsche Angaben gemacht haben soll. Das betrifft neben 800.000 Autos mit Dieselmotor auch einen Benziner mit 1,4-Liter-Motor bzw. laut Bundesverkehrsministerium 200.000 Fahrzeuge in Deutschland, davon 98.000 Benzin-Autos. Laut VW geht es hier um folgende Modelle:

  • VW Golf
  • VW Passat
  • VW Polo
  • Audi A1
  • Audi A3
  • Seat Leon
  • Skoda Octavia

Im September 2018 berichtete das Handelsblatt von einem Verdacht, dass es bei einem

  • VW Bulli T5

mit Benzinmotor eine Abschalteinrichtung gebe. Das Fahrzeug erkenne den Prüfstand, wenn der Testfahrer die Zündung einschalte, den Warnblinker betätige und fünfmal das Gaspedal zu 100 Prozent drücke. Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlichte im Januar 2020 einen Rückruf für die Modelle

  • VW Bulli T5 und
  • VW Bulli T6

Betroffen sind hier ca. 30.000 Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 aus den Baujahren 2009 bis 2016, welche die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) um das 5,5-fache übersteigen sollen.

Bei Volkswagen gibt es den Verdacht, dass bei Benzinmotoren mit den Getriebevarianten AL 551 und AL 951 eine Zykluserkennung installiert ist. Diese verändert bei der Abgasprüfung die Schaltung des Automatikgetriebes, wenn das Lenkrad nicht eingeschlagen ist. Analysen des Kraftfahrt-Bundesamtes haben ergeben, dass die Fahrzeuge nicht die für die Erteilung der Typengenehmigung vorgesehenen Schadstoffgrenzwerte im Getriebeschaltmodus einhalten.

Mitte 2019 verpflichtete das Kraftfahrt-Bundesamt Opel dazu, wegen überschrittener Werte bei gesundheitsschädlichem Stickoxid zurückzurufen. Dies betrifft weltweit etwa 210.000 Benziner, 54.000 davon in Deutschland, mit 1,2- und 1,4-Liter-Benzinmotor der Baujahre 2018 und 2019. Hier soll laut Opel „die Lambdaregelung bei hohen Geschwindigkeiten nicht hinreichend robust“ funktionieren. Der Rückruf betrifft auch Fahrzeuge mit der neuesten Abgasnorm Euro 6d temp. Es geht um folgende Modelle:

  • Opel Adam
  • Opel Corsa

Auch bei Porsche verdichten sich Hinweise, dass dort getrickst worden sein könnte. Auch bei Porsche gibt es Hinweise auf mögliche Manipulation. Porsche soll – anders als in der Serienproduktion- spezielle Zahnräder im Getriebe verwendet haben, was bei Abgasprüfungen zu einem geringeren Kraftstoffverbrauch als für die Straße ausgewiesen geführt haben könnte. Betroffen sind davon nach aktuellem Stand die Modelle (jeweils Baujahre 2007 bis 2017)

  • Porsche 911
  • Porsche Boxster
  • Porsche Panamera
  • Porsche Cayenne

Es ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass bei Porsche bei den Modellen

  • Porsche 911
  • Porsche Panamera

der Baujahre 2008 bis 2013 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Beim

  • Porsche Cayenne

gab es wegen einer auffälligen Getriebesoftware einen Rückruf und einen Zulassungsstopp. Erste Klagen wurden bereits eingereicht.

Wir von WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte gehen davon aus, dass es sich bei Benzinern wie dem Audi Q5 ähnlich entwickeln wird wie bei den Abgasskandalen bei VW, Daimler, BMW und Opel.

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Benziner: Was kann ich tun?

Sie können den Kaufvertrag des Benziners anfechten, vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis zurückfordern oder mindern, Nachbesserung, Nachlieferung oder Schadensersatz verlangen. Unter Umständen können sie auch den Widerrufsjoker ziehen.

Rückabwicklung & Kaufpreis zurück

Indem Sie den Anspruch geltend machen, können Sie Ihren Autokauf rückgängig machen. Sie erhalten Ihr Geld abzüglich einer zu leistenden Nutzungsentschädigung zurück und müssen im Gegenzug Ihr Fahrzeug zurückgeben.

Widerruf des Autokredits

Diese Form eignet sich insbesondere für Verbraucher, die ihr Fahrzeuge mithilfe eines Autokredits erworben haben. Diese können vom ursprünglichen Kreditvertrag zurücktreten und so eine Rückabwicklung einfordern. Die Forderungen richten sich gegen die entsprechende Bank.

Auto behalten & Schadensersatz

Wegen bewusster Verbraucher-Täuschung im Abgasskandal, ist es Betroffenen möglich Schadensersatz zu verlangen. Nutzen Sie dazu einfach unseren Rechner, um mehr dazu zu erfahren.

Von Benziner-Abgasskandal betroffen? Wir prüfen Ihre Ansprüche!

Berechnen Sie mithilfe des Formulars Ihre mögliche Rückerstattung im Abgasskandal!

Mehr wissen? Anspruchsgrundlagen ausführlicher erklärt

Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten offen, um Diesel-Entschädigung zu erhalten. Sie können gegen den Hersteller, gegen den Händler oder – im Falle eines Autokreditwiderrufs – gegen die Bank vorgehen.

Gegen Hersteller       

Wenn Sie Ihren Benziner loswerden wollen, können Sie Ihr Auto an den Hersteller zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Der Vorteil für Sie: Sie riskieren nicht mehr, dass Ihr Auto die Betriebserlaubnis verliert oder unter ein Fahrverbot fällt; beides mindert den Wert Ihres Benziners.

Wenn Sie Ihr Auto behalten möchten, können Sie Ersatz für die Wertminderung verlangen. Gerichte haben im Diesel-Abgaskandel entschieden, dass Käufer 10 bis 20 Prozent des Kaufpreises als Wertminderung zurückerhalten.

Darüber hinaus steht Ihnen ein Schadenersatzanspruch gegen den Hersteller zu. Der Bundesgerichtshof hat im Mai 2020 entschieden, dass der Einbau einer manipulierten Abschaltsoftware eine vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB darstellt und Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller durch ein Softwareupdate nicht beseitigt werden.

Gegen Händler

Sie können vom Händler verlangen, dass er Ihnen einen neuen Wagen liefert, in dem keine Lenkwinkelerkennung, Abschalteinrichtung, Zykluserkennung oder sonstige Abgasschummelei verbaut ist, sogar dann, wenn der Wagen nicht mehr hergestellt wird. So entgehen Sie dem Risiko, dass Ihnen in Zukunft Fahrverbote in Städten oder für bestimmte Fahrzeuge, Stilllegungen nicht nachgerüsteter Fahrzeugen durch die Zulassungsbehörde oder der Wertverlust Ihres Benziners Probleme bereiten.

Gegenüber dem Verkäufer – Autohaus oder Hersteller – können Sie aufgrund des vorhandenen Sachmangels an Ihrem Benzin-Pkw den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeuges fordern. Dazu müssen Sie dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, damit der Verkäufer den Mangel beheben kann.

Das OLG Köln hat im März 2018 im Diesel-Abgasskandal entschieden, dass Kunden auch dann vom Kauf zurücktreten können, wenn bereits ein Software-Update durchgeführt wurde (Az.: 18 U134/17).

Sofern Sie erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, können Sie für die Wertminderung Ihres Benziners bis zu 10.000 Euro Schadenersatz verlangen.

Schließlich können Sie den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Die Täuschung liegt darin, dass Ihnen das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die laut Bundesgerichthof-Urteil (VIII ZR 225/17) einen Sachmangel darstellt, beim Kauf verschwiegen wurde.

Gegen die Bank (Widerruf)

War der Kauf Ihres Fahrzeuges an einen Kredit- oder Leasingvertrag gekoppelt, können Sie den Leasingvertrag mit der Begründung, dass Sie nicht korrekt aufgeklärt wurden, widerrufen. Dadurch wird auch der Autokauf rückgängig gemacht. Nach Urteilen des Europäischen Gerichts­hofs (vom 26. März 2020, Aktenzeichen: C-66/19) und des Bundes­gerichts­hofs (vom 27.10.2020, Aktenzeichen: XI ZR 498/19) zu Verbraucher­informationen bei Kredit­verträgen sind alle Auto­kredit­verträge, die nicht den gesetzlichen Mustern entsprechenden Vertrags­informationen enthalten, widerrufbar, so lange sie noch nicht voll­ständig abge­wickelt sind. Dadurch können die Verträge auch Jahre später noch widerrufen werden – der sogenannte Widerrufsjoker. Im Gegenzug erhalten Sie von der Bank die geleisteten Raten und Ihre Anzahlung zurück. Wir prüfen gerne für Sie, ob ein Kredit- oder Leasingvertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

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