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Abgasskandal bei BMW – Rechte als Verbraucher

Abgasskandal, Dieselmanipulation, Schadsoftware – lange Zeit wurde mit dem sogenannten Dieselskandal vornehmlich der Automobilkonzern Volkswagen in Verbindung gebracht. Doch dann zeigte sich: auch BMW hat bei den Emissionswerten seiner Diesel-Fahrzeuge geschummelt. Betroffen sind die Modelle der Baujahre 2012 bis 2017.

Aufgrund der Manipulationen stehen Verbrauchern diverse Rechte und Ansprüche zu. Einen Überblick für alle betroffenen BMW-Fahrer finden Sie hier.

Auch BMW mogelte

Auch beim bayerischen Automobilhersteller BMW wurden mittlerweile fehlerhafte Abgassysteme entdeckt. Betroffen sind davon insbesondere die Baureihe der 5er- und 7er-BMWs aus den Fertigungsjahren 2012 bis 2017.

Auch BMW bietet Betroffenen mittlerweile Software-Updates an, die im Rahmen einer für den Verbraucher kostenlosen Rückrufaktion bzw. Nachbesserungsaktion durchgeführt wird. 2018 lobte BMW sogar für alle nachrüstwilligen Kunden einen zusätzlichen 100-Euro-Gutschein für Serviceleistungen aus.

Nicht ohne Grund, denn: im Falle der Volkswagen Rüfrufaktion hatten viele Verbraucher nach reiflicher Überlegung von der Rückrufaktion eben keinen Gebrauch gemacht. Stattdessen forderten sie aufgrund der Täuschung durch den Hersteller Umtauschmöglichkeiten und/oder Schadensersatz ein. Welche Ansprüche Betroffenen im Einzelfall genau zustehen, finden Sie weiter unten.

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Bin ich betroffen?

Volkswagen ist längst nicht mehr alleine im Dieselskandal, auch BMW hat es mittlerweile erwischt. Aus der bayerischen Konzernzentrale vermeldet des Unternehmen jedoch weiterhin, dass es sich um ein “irrtümliches Aufspielen” der Software gehandelt habe. Mittlerweile hat das Kraftfahrbundesamt (kurz KBA), das auch bereits Volkswagen zu einer umfangreichen Nachrüstung verpflichtet hat, auch BMW aufgefordert, die Software umgehend von den manipulierten Fahrzeugen zu entfernen.

Laut Hersteller seien lediglich rund 11.000 Fahrzeuge von dem Problem der “irrtümlich” aufgespielten Software betroffen. Offiziell wären das folgende Modelle:

  • BMW M550d xDrive Limousine (Produktion 2012 – 2017)
  • BMW M550d xDrive Touring (Produktion 2012 – 2017)
  • BMW 750d xDrive (Produktion 2012 – 2017)
  • BMW 750Ld xDrive (Produktion 2012 – 2017)

Eine genaue Übersicht über die Manipulationen durch BMW existiert noch nicht. Es ist damit zu rechen, dass ähnlich wie im Skandal rund um Volkswagen, die Wahrheit nur Stück für Stück ans Tageslicht treten wird. Hausdurchsuchungen in der Firmenzentrale wie auch in den Privathaushalten führender Angestellter und laufende Ermittlungsverfahren sprechen zumindest dafür.

Auch spricht einiges dafür, dass nicht nur die oben genannten Modelle betroffen sind, sondern auch viele weitere Modelle. Denn die betroffenen 2,0 und 3,0 Liter-Dieselmotoren wurden in allen gängigen BMW-Modellen in den Herstellungsjahren 2012 bis 2017 verbaut.

Insgesamt sind weltweit 11 Millionen Fahrzeuge betroffen.

Davon…

  • Deutschland insgesamt: 2,5 Millionen
  • VW (inkl. Nutzfahrzeuge): 1,5 Millionen
  • Audi: 0,5 Millionen
  • Skoda: 0,3 Millionen
  • Seat: 0,1 Millionen

(gerundete Zahlen auf Datengrundlage des Kraftfahrbundesamtes)

Betroffene BMW Fahrzeugmodelle

Unterschiedliche Messverfahren haben mittlerweile auch in anderen BMW-Modellen erhöhte Abgaswerte feststellen können. Teilweise lagen diese sogar über der gesetzlich vorgeschrieben Norm. Fahrzeugmodelle, bei denen bei Nachmessungen höhere Emissionswerte als angegeben nachgewiesen wurden:

  • X3 xDrive20d
  • X5 xDrive25d
  • 318d Touring
  • 320d
  • 320d GT xDrive
  • 520d Touring
  • 530d
  • 550d
  • 750d

BMW selbst weist auf seiner Website mittlerweile öffentlich auf andauernde Rückrufaktionen hin. Von vorsätzlichen Manipulationen will der Hersteller jedoch weiterhin nichts wissen. So heißt es dort: “Bei einigen BMW wurde die Motorsteuerung irrtümlicherweise mit einer dafür nicht geeigneten Software programmiert. Es wurde ein Softwaremodul verwendet, das nicht zu dem in Ihrem Fahrzeug verbauten Abgasnachbehandlungssystem passt. Irrtümlicherweise wurden Dateneinträge aus einem Software-Stand übernommen, der für Fahrzeuge mit einem anderen Abgasreinigungssystem entwickelt worden war.” BMW weist darauf hin, dass betroffene Fahrzeughalter von BMW direkt angeschrieben und auf die Aktion hingewiesen werden.

Die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen

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Ansprüche gegen den Hersteller

Der Diesel-Abgasskandal ist auch an BMW nicht spurlos vorbei gegangen. Das KBA ordnete 2018 den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550  3.0 Diesel Euro 6 an.  Die Chancen, Schadensersatzansprüche gegen BMW als Hersteller durchsetzen zu können, stehen gut. Mit Urteil vom 31. März 2020 verurteilte das Landgericht Düsseldorf die BMW AG wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei einem BMW X1 der Schadstoffklasse Euro 5 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az.: 7 O 67/19). Schon innerhalb kürzester Zeit können Ihre Ansprüche gegen BMW allerdings verjährt sein. Viele Diesel-Fahrzeuge sind außerdem wegen strenger Fahrverbote in Innenstädten gar nicht mehr nutzbar. Daher tickt die Uhr. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Autokauf rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs können Sie Ihren gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückerstattet bekommen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug behalten möchten, hilft Ihnen die Kanzlei WBS gerne dabei, Schadensersatzansprüche für eine Wertminderung des Fahrzeugs geltend zu machen. 

 

Ansprüche gegen Händler

Gegenüber Ihrem BMW-Händler können Sie auf unterschiedliche Art und Weise zu ihrem guten Recht kommen. Wir können Sie dabei unterstützen, von Ihrem Vertrag zurückzutreten, dessen Nichtigkeit geltend zu machen oder ihn anzufechten. Dadurch besteht für Sie die Möglichkeit, Ihr Auto gegen die Erstattung des Kaufpreises – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – zurückzugeben. Alternativ können wir Ihnen dabei helfen, Ihren Anspruch auf Lieferung eines Neufahrzeugs durchzusetzen. Zu guter letzt können Sie Ihr Auto auch behalten und im Gegenzug eine Entschädigung für dessen Wertminderung fordern. Wir beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Rechten.

 

Ansprüche gegen die BMW-Bank

Wenn Sie den Kauf Ihres BMW mittels eines Darlehensvertrages mit der BMW-Bank finanziert haben, können Sie letzteren widerrufen und so zugleich ihren Autokauf rückabwickeln. Kaufvertrag und Darlehensvertrag sind hier nämlich miteinander „verbunden“. Ein Widerrufsrecht steht Ihnen – über die eigentlich 14 – tägige Widerrufsfrist hinaus – auch Jahre nach Ihrem Vertragsschluss noch zu, wenn die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag fehlerhaft war. Das ist bei vielen Darlehensverträgen mit der BMW-Bank der Fall. Mit dem Autokreditwiderruf kommen Sie praktisch durch die Hintertür noch zu Ihrem guten Recht und können den gezahlten Kaufpreis bzw. Ihre gezahlten Darlehensraten gegen die Rückgabe Ihres manipulierten BMW zurückfordern. 

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Der Abgas-Skandal im Überblick

  • 2006: Ungefähr zu diesem Zeitpunkt entscheidet VW aufgrund zu hoher Abgaswerte das Steuergerät des Motors VW EA 189 zu manipulieren (So sollten Testungen erkannt und die Leistung so abgeriegelt werden, dass vorgeschriebene Abgaswerte eingehalten werden.)
  • 2015: Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL veröffentlicht erstmals Rechercheergebnisse, wonach rund 30 leitende Angestellte von VW von den Manipulationen wussten. VW leugnet zu diesem Zeitpunkt noch.
  • September 2015: Die Aktie des Automobilkonzerns bricht in Folge der Medienberichterstattung dramatisch ein.
  • Oktober 2015: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig und das Landeskriminalamt Niedersachsen führen in diversen Geschäftsräumen von Volkswagen Hausdurchsuchungen zur Beweissicherung durch.
  • November 2015: Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung (Der Vorwurf: Durch die Falschangaben der Emissionswerte sollen millionenfach falsche Kraftfahrsteuerbescheide ergangen sein.)
  • April 2016: Erste Klagen von Betroffenen werden eingereicht, die eine gerichtliche Feststellung von Schadensersatzansprüchen und Rückabwicklung ihrer Kaufverträge fordern. Im Laufe des Jahres kommen immer mehr Verfahren hinzu.
  • Juni 2016: Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schaltet sich ein. Im Raum steht der Verdacht auf Marktmanipulation wegen nicht rechtzeitiger Mitteilung von kursrelevanten Informationen durch den VW-Konzern.
  • Juli 2016: Erste Klagen werden gegen die Volkswagen Bank erhoben. Diese soll mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gearbeitet haben, weshalb hunderttausende Autokredit-Verträge rechtlich angreifbar werden könnten.
  • Januar 2017: Es wird öffentlich bekannt, dass bereits gegen 37 Personen (vornehmlich Mitarbeiter oder Ex-Mitarbeiter von VW) ermittelt wird.
  • Februar 2017: Auch erste Klagen gegen den Hersteller Audi werden eingereicht. Audi soll zusätzlich sogar Manipulationen an Benzinern vorgenommen haben.
  • März 2017: Das Oberlandesgericht Braunschweig beschäftigt sich einem Musterfeststellungsverfahren mit der Frage, ob Anlegern der VW-Aktie Schadensersatz des Kursverlustes zusteht.
  • 11.05.2017: Das erste richtungsweisende Urteil für Verbraucher! Das Landgericht Detmold (und weitere werden folgen) verurteilt einen VW-Händler, einen vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan I zurückzunehmen und ihm stattdessen einen neuen Tiguan II zu liefern. Eine Nutzungspauschale für die zwischenzeitliche Nutzung des Tiguan I musste nicht geleistet werden.
  • April 2017: Erstmals entscheidet ein Oberlandesgericht im Abgasskandal und stellt fest: manipulierte Fahrzeuge können juristisch als „mangelhaft“ bewertet und entsprechende Ansprüche erhoben werden.
  • Februar 2018: Das als sogenanntes „Diesel-Urteil“ bekannt gewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stellt fest: Deutsche Kommunen sind dazu berechtigt, eigenständig Dieselfahrverbote zu verhängen.
  • Juni 2019: Das Oberlandesgericht Koblent verurteilt Volkswagen aufgrund von „vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz. Der Konzern habe „unter bewusstem Verschweigen der unzulässigen Softwareprommierung“ Fahrzeuge „in Verkehr gebracht“. VW kündigt an, Revision einzulegen.
  • April 2020: VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (kurz: VZBV) (Initiator der Musterfeststellungsklage) verständigen sich auf einen Vergleich. Betroffene, die sich auf den Vergleich einlassen, erhalten 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zurückerstattet. Die Annahme des Vergleichs ist jedoch freiwillig.
  • Mai 2020: In einer Verhandlung lässt der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) bereits durchblicken, dass es sich grundsätzlich der Argumentation des Oberlandesgerichts Koblenz anschließt, wonach eine sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung besteht, die entsprechende Schadensersatzansprüche zulasse.
  • 23. Februar 2021: weitere angesetzte Verhandlungstage des Bundesgerichtshofs

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Kuriose Fakten rund um den Dieselskandal:

  • 2019 liefen laut VW rund 62.000 Klagen an deutschen Zivilgerichten.
  • Alleine das Klageregister aller rund 300.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage füllt laut Oberlandesgericht Braunschweig bereits 67.000 Seiten Papier.
  • Auch in den USA laufen juristische Verfahren gegen VW. Dort hatte der Autobauer 2014 einen Marktanteil bei Dieselfahrzeugen von 90 Prozent.
  • Am 5. Oktober 2015 erreichte die Volkswagen mit 86,36 Euro ihren niedrigsten Kursstand. (Am 18. September stand sie noch bei 161,65 Euro).
  • Prozessbeteiligte sprechen mittlerweile von einem „Kaugummi-Prozess“ und rechnen nicht vor 2023 mit einem finalen Urteil des BGH.

Wichtig ist: Entscheidet sich der BGH im Laufe des weiteren Verfahrens für die Verbrauchersicht, erhöhen sich damit auch die Erfolgschancen aller in Deutschland anhängigen und noch einzureichenden Individualklagen gegen Volkswagen. Auch heute noch steht Betroffenen mit ihren Schadensersatzansprüchen der Klageweg offen.

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