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Mit wie viel Promille darf ich Auto fahren?

Ein Sekt zum Anstoßen, später noch ein oder zwei Gläser Wein zum Essen – und dann hinters Steuer? Das ist keine gute Idee. Denn wer alkoholisiert Auto fährt, gefährdet einerseits den Straßenverkehr und muss außerdem mit Bußgeldern, Fahrverbot oder schlimmstenfalls einer Freiheitsstrafe rechnen. Wir von der Kanzlei WBS.LEGAL sind Experten in Sachen Verkehrsrecht: Unser erfahrenes Anwaltsteam hat bereits tausende Verkehrsrechts-Delikte bundesweit verteidigt. In diesem Artikel klären wir Sie über Promillegrenzen im Auto (und auf dem Fahrrad oder E-Scooter) auf. Und wir zeigen Ihnen, wieso anwaltliche Unterstützung unbedingt empfehlenswert ist, wenn Sie im Auto eine Promillegrenze überschritten haben.    

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In der Kürze …

Wer mehr mit mehr als 0,5 Promille im Blut erwischt wird, muss mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und Farbverbot rechnen

Wer einen Unfall verursacht oder sich durch einen auffälligen Fahrstil bemerkbar macht, muss schon ab 0,3 Promille mit Konsequenzen rechnen

Für Fahranfänger und Fahrer in der Probezeit gilt eine strikte 0,0 Promillegrenze

Vorsicht auf dem Fahrrad! Da gilt eine Promillegrenze von 1,6.

Auf E-Scootern gibt es die gleichen Richtwerte wie im Auto

Wer mit einem zu hohen Promillewert am Steuer erwischt wird, sollte auf professionelle Unterstützung durch einen Anwalt setzen. Dieser prüft die individuellen Möglichkeiten und erarbeitet eine Verteidigungsstrategie

Wir sind bekannt aus


Gesetzliche Promillegrenze in Deutschland

Mit wie viel Promille darf man Auto fahren? Diese Frage ist nicht in einem Satz zu beantworten, denn es gibt verschiedene Grenzen für verschiedene Situationen. Entscheidend sind je nach Einzelfall die folgenden Grenzen:

  • 0,0 Promille: Für Fahranfänger, die noch in der Probezeit sind, und Fahrer unter 21 Jahren gilt eine strikte 0,0-Promille-Grenze. Denn diese Gruppen sind besonders häufig in Unfälle verwickelt – kommt Alkohol hinzu, steigt das Risiko nochmals erheblich. Wer in dieser Situation mit einem (auch nur leichten) Promille-Gehalt im Blut erwischt wird, muss mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg, einem Bußgeld von 250 Euro und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
  • 0,5 Promille: Hier liegt die allgemeine Grenze für erfahrene Personen am Steuer. Wer 0,5 Promille im Blut hat, bei dem lässt möglicherweise das Sehvermögen nach, er schätzt Geschwindigkeiten falsch ein und reagiert langsamer. Hier ist meist von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ die Rede. Wird jemand mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt, wird in der Regel ein Bußgeld von rund 500 Euro verhängt, außerdem kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot hinzu. Beim zweiten Mal sind es etwa 1000 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Beim dritten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze muss der Fahrer mit etwa 1500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und erneut drei Monaten Fahrverbot rechnen. Passiert kein Unfall oder gibt es keine Hinweise auf Fahruntüchtigkeit, handelt es sich jedoch immer nur um eine Ordnungswidrigkeit und noch nicht um eine Straftat.
  • 0,3 Promille: Selbst für erfahrene Autofahrer kann auch die 0,3 Promillegrenze eine Rolle spielen. Wer einen Unfall verursacht oder Anzeichen von Fahruntüchtigkeit aufweist und dann mehr als 0,3 Promille im Blut hat, muss ebenfalls mit einer Geldstrafe oder – je nach Schwere des Unfalls – sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Denn das gilt als Straftat.

Sonderregelungen bei Promillegrenzen am Steuer

Es gibt Gruppen, für die im Auto andere Promillegrenzen gelten. Das sind einerseits Bus- und Taxifahrer, für die eine 0,0-Promillegrenze gilt. Denn sie tragen eine besondere Verantwortung für die Menschen, die sie befördern – hier ist das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss tabu. Genauso ist es bei den Fahrern von Gefahrguttransportern. Sie fallen ebenfalls unter eine 0,0-Promillegrenze und müssen mit hohen Geldbußen rechnen, wenn sie dagegen verstoßen.

Für Fahrer von Lkws ohne gefährliche Ladung gilt das übrigens nicht: Sie müssen sich gesetzlich an die oben genannten Grenzen halten – ihre Arbeitgeber können aber vertraglich eine 0,0-Promillegrenze vorsehen. Denn geraten Lkw in einen Unfall oder verursachen die Fahrer ihn aufgrund ihres Alkoholkonsums, kann das verheerende Folgen haben.

Wie bereits erwähnt gelten auch für Fahranfänger besondere Regeln beim Thema Alkohol am Steuer. Wer noch in der Probezeit ist, für den sind alkoholische Getränke vor der Fahrt tabu. Die Probezeit dauert zwei Jahre und sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis beziehungsweise der Prüfbescheinigung für das begleitete Fahren ab 17 Jahren. Wer in dieser Zeit mit Promille am Steuer erwischt wird, für den verlängert sich die Probezeit.

Bußgeldbescheid jetzt kostenlos prüfen lassen

Wir arbeiten im Verkehrsrecht mit unserem Partner SOS-Verkehrsrecht zusammen. SOS-Verkehrsrecht hat sich auf die Überprüfung und Anfechtung von Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Sie können dort Ihren Fall schildern und bekommen sofort online eine Rückmeldung darüber, wie Sie mit Ihrem Bußgeld weiter verfahren sollten.

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Praktische Tipps: So vermeiden Sie alkoholisiertes Fahren

Wer sich mit all diesen Grenzen und drohenden Strafen gar nicht erst auseinandersetzen möchte, der sollte von Beginn an Alternativen zur Fahrt unter Alkoholeinfluss suchen. Die fünf folgenden Tipps können helfen:

Ein anderes Transportmittel planen

Vielleicht ist die Rückreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, es gibt Freunde, die noch einen freien Platz im Auto haben oder der Weg ist kurz genug, um ihn zu Fuß zu gehen? Das sind alles gute Alternativen zur eigenen Fahrt im Auto – warum Fahrrad oder E-Scooter nicht dazu zählen, erklären wir später.

Die Fahrt komplett vermeiden

Sind all diese Möglichkeiten nicht vorhanden, kann es helfen, die Rückreise von vorneherein auf den nächsten Tag zu schieben. Gibt es Übernachtungsmöglichkeiten vor Ort oder in der Nähe?

Den eigenen Promillewert testen

Wer nach leichtem Alkoholkonsum unsicher ist, ob eine Fahrt mit dem Auto noch möglich (und vertretbar) ist, kann mit einem Alkoholtestgerät den eigenen Promillewert überprüfen. Ein solches Gerät kann jede Privatperson erwerben und so eine Orientierung zur eigenen Fahrtüchtigkeit erhalten.

Einen groben Promillewert berechnen

Es gibt verschiedene Onlinerechner, die helfen können, den eigenen Promillegehalt im Blut einzuschätzen – beispielsweise von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder dem ADAC. Beide Anbieter weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Rechner nicht geeignet sind, um die eigene Fahrtüchtigkeit zu ermitteln, da diese von vielen Faktoren abhängt – die Rechner können lediglich eine Orientierung bieten.

Auf alkoholfreie Alternativen setzen.

Es müssen nicht immer alkoholische Getränke sein, wer hier auf gute Alternativen setzt, spart sich alle Berechnungen und die Organisation von Transportmitteln. Inzwischen gibt es viele Anbieter von (gutem) alkoholfreien Wein oder Bier, sogar alkoholfreier Gin wird hergestellt. Vielleicht wäre das einen Versuch wert?

Die Rechtsexperten von WILDE BEUGER SOLMECKE beraten Sie gern in jeder Angelegenheit aus dem Bereich Verkehrsrecht. Sie haben bereits gesehen, ab welcher geringen Promillegrenze es im Ernstfall Probleme geben kann, ein Bußgeld oder ähnliches droht. Ob man zum Beispiel Einspruch gegen ein Fahrverbot einlegen kann, wie man sich im Einzelfall zu verhalten hat und welche Chance es gibt, eine Strafe abzuwenden – das sind komplexe Fragestellungen, für die es sich unbedingt lohnt, kompetente Experten an die Seite zu holen. Unsere Anwälte prüfen gerne Ihren Fall, klären Sie über Ihre Rechte auf und unterstützen Sie im oft komplizierten Schriftverkehr mit den Behörden. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden. Das lohnt sich nicht erst, wenn Sie bereits in einem Strafverfahren stecken, sondern schon unmittelbar, nachdem Sie mit Alkohol am Steuer erwischt wurden. So sind Sie von Anfang an professionell und vertrauensvoll beraten. Melden Sie sich gerne zur kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung bei uns.

Fahren unter Alkoholeinfluss kann schwerwiegende Konsequenzen wie Fahrverbote, hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg nach sich ziehen. Doch auch hier gibt es häufig Ansatzpunkte für Verteidigungsstrategien, etwa durch Fehler bei der Messung oder in den Bußgeldbescheiden. Nutzen Sie unsere unverbindliche und kostenfreie Erstberatung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.

Christian Solmecke, LL.M. Rechtsanwalt | Gesellschafter

Vorsicht: Promillegrenze für Fahrräder und E-Scooter

Nach dem Gartenfest mit Bier und Wein aufs Fahrrad steigen, um sicher nach Hause zu kommen? Auch das kann gefährlich werden – und mit Bußgeldern oder sogar Führerscheinentzug bestraft werden. Für Fahrradfahrer gilt in Deutschland eine Promillegrenze von 1,6. Wer mit diesem oder einem höheren Wert auf dem Rad erwischt wird, gilt als absolut fahruntüchtig. Es droht eine hohe Geldstrafe (individuell festgelegt, etwa ein Netto-Monatsgehalt) und drei Punkte in Flensburg. Ab 1,6 Promille auf dem Rad wird in der Regel zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet – und bei einem negativen Ergebnis folgt der Entzug des Führerscheins. Auf einem E-Scooter sind die Regelungen noch strenger, denn hier gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Autofahren – dazu lohnt sich also noch einmal ein Blick in die obenstehende Übersicht. Und auch Fahranfänger werden hier besonders in den Fokus genommen: Für sie gilt auch auf E-Scootern eine 0,0-Promillegrenze

Häufig gestellte Fragen

In der Regel gilt die 0,5-Promillegrenze: Ab diesem Wert ist Fahren verboten, es drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbot. Wer durch einen gefährlichen Fahrstil auffällt oder einen Unfall verursacht, für den gilt sogar die Grenze von 0,3 Promille.
In diesem Fall droht ein Bußgeld von etwa 500 Euro, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot für einen Monat. Beim zweiten oder dritten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze wird das Bußgeld jeweils höher und es können drei Monate Fahrverbot verhängt werden.
Fahrer unter 21 Jahren oder solche, die sich noch in der Probezeit befinden (zwei Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis) dürfen überhaupt keinen Alkohol trinken, bevor sie sich ans Steuer setzen. Für sie gilt eine strikte 0,0-Promillegrenze. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen rechnen: Die Probezeit kann verlängert werden, außerdem drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

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