Der deutsche Bußgeldkatalog, insbesondere die Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), beinhaltet die Vorschriften zur Erteilung einer Verwarnung, die Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.Am 28. April 2020 ist eine Änderung des Bußgeldkataloges in Kraft getreten. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sowie einem Verstoß gegen Halt- und Parkverbote gibt es nun höhere Bußgelder. Einen Überblick über die Änderungen finden Sie hier.
Der vollständige
Bußgeldkatalog, der sog. Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, findet sich auf
den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes.
Die folgende Übersicht zeigt einen Auszug aus
dem aktuellen Bußgeldkatalog, sortiert nach den Themenbereichen. Die im
Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelsätze erhöhen sich, wenn zusätzlich eine
Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und Irrtümer
vorbehalten. Sollten Sie einen zweifelhaften Bußgeldbescheid erhalten, hilft
unser Team von erfahrenden Rechtsanwälten.
Der Abstandsverstoß
Die Abstandsmessung bzw. -unterschreitung stellt neben der Geschwindigkeitsüberschreitung und dem Rotlichtverstoß die am meisten geahndete Verkehrsordnungswidrigkeit dar.
Für den einzelnen Betroffenen kann eine
Abstandsmessung und ein damit einhergehender Abstandsverstoß deswegen von
großer Bedeutung sein, weil bei einer erheblichen Abstandsunterschreitung ein
Fahrverbot verhängt werden kann.
In der Straßenverkehrsordnung ist nicht
geregelt, welcher Abstand zum Vordermann eingehalten werden muss. § 4 Abs.
1 StVO bestimmt nur, dass der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel
so groß sein muss, dass auch in den Fällen hinter ihm gehalten werden kann, in
denen plötzlich gebremst wird.
Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.
Abstand weniger als
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes
75
1
4/10 des halben Tachowertes
100
1
3/10 des halben Tachowertes
160
1
2/10 des halben Tachowertes
240
1
1/10 des halben Tachowertes
320
1
Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.
Abstand weniger als
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes
75
1
4/10 des halben Tachowertes
100
1
3/10 des halben Tachowertes
160
2
1
2/10 des halben Tachowertes
240
2
2
1/10 des halben Tachowertes
320
2
3
Abstandsunterschreitung bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.
Abstand weniger als
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes
100
1
4/10 des halben Tachowertes
180
1
3/10 des halben Tachowertes
240
2
1
2/10 des halben Tachowertes
320
2
2
1/10 des halben Tachowertes
400
2
3
Der Verstoß gegen die
Geschwindigkeitsbegrenzung: Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr
stellen eine der häufigsten, wenn nicht sogar die häufigste
Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten sich
gegen ein verhängtes Bußgeld zur Wehr zu setzen.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw & andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
Überschreitung (km/h)
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
bis 10
30
11-15
50
16-20
70
21-25
115
1
26-30
180
1
31-40
260
2
1
41-50
400
2
1
51-60
560
2
2
61-70
700
2
3
über 70
800
2
3
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw & andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
Überschreitung (km/h)
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
bis 10
20
11-15
40
16-20
60
21-25
100
1
26-30
150
1
31-40
200
1
41-50
320
2
1
51-60
480
2
1
61-70
600
2
2
über 70
700
2
3
Rotlichtverstöße
Noch schnell Gas geben bevor die Ampel auf Rot schaltet – das kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Wer über eine Ampel fährt, die schon länger als eine Sekunde rot leuchtet, muss mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Für die Ermittlung der Rotlichtverstöße werden verschiedene Messgeräte eingesetzt. Fehler bei der Messung sind da nicht selten.
Verstoß
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
Ampel bei „Rot“ überfahren
90
1
mit Gefährdung
200
2
1
mit Sachbeschädigung
240
2
1
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ überfahren
200
2
1
mit Gefährdung
320
2
1
mit Sachbeschädigung
360
2
1
Bußgelder und Fahrverbote werden – was viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen und unterschätzen – auch bei vermeintlich einfachen Verkehrsverstößen durch Nicht-beachten der Vorfahrt oder dem rechtswidrigen Wenden auf der Fahrbahn verhängt.
Verkehrsverstöße auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Verstoß
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder
Ausfahrt
75
1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn
oder Seitenstreifen
130
1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender
Fahrbahn
200
2
1
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
75
1
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt
70
1
Verstoß
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder
Ausfahrt
75
1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn
oder Seitenstreifen
130
1
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender
Fahrbahn
200
2
1
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
75
1
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt
70
1
Bußgeldbescheid jetzt kostenlos prüfen lassen
Wir arbeiten im Verkehrsrecht mit unserem Partner SOS-Verkehrsrecht zusammen. SOS-Verkehrsrecht hat sich auf die Überprüfung und Anfechtung von Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Sie können dort Ihren Fall schildern und bekommen sofort online eine Rückmeldung darüber, wie Sie mit Ihrem Bußgeld weiter verfahren sollten.
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
80
1
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
100
1
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
– dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder
– Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder
– der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt
150
1
mit Gefährdung
250
2
1
mit Sachbeschädigung
300
2
1
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
120
1
mit Gefährdung
200
2
1
mit Sachbeschädigung
240
2
1
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
80
1
Nichtbeachtung der Vorfahrtsregeln
Verstoß
Bußgeld
Punkte
An eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren
10
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert
25
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet
100
1
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet
75
1
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet
70
1
Alkohol am Steuer
Sich betrunken ans Steuer setzen ist
kein Kavaliersdelikt. Für Autofahrer unter 21 Jahren oder Fahrer in ihrer
Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze. Verstöße dagegen werden mit einem
Bußgeld i.H.v. € 250 und 1 Punkt im Fahreignungsregister geahndet, in der
Probezeit wird zusätzlich die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar
angeordnet.
Aber auch auf erfahrende Autofahrer können bei
einem Alkoholgehalt von 0,3 bis 0,5 Promille im Blut im Fall eines Unfalls oder
bei Anzeichen von Fahrunsicherheit Strafen in Form von Bußgeldern, Punkten,
Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen drohen.
Verstoß
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
0,5
Promillegrenze überschritten
..beim ersten
Mal
500
2
1
..beim
zweiten Mal
1000
2
3
..ab dem
dritten Mal
1500
2
3
Straßenverkehrsgefährdung
unter Alkoholeinfluss
3
Entziehung
der Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
Mal eben schnell rechts heranfahren und kurz halten, kann teuer werden. Hier ein Überblick über die einzelnen Verstöße und die Konsequenzen:
Halten & Parken
Verstoß
Bußgeld
Punkte
Monat(e) Fahrverbot
Halteverbot missachtet
20
In zweiter Reihe gehalten
55
– mit Behinderung
70
Nicht platzsparend geparkt
10
Parkverbot missachtet, an enger oder unübersichtlicher Straßenstelle oder im Bereich scharfer Kurven geparkt
35
– länger als eine Stunde oder mit Behinderung
55
In zweiter Reihe geparkt
55
– mit Behinderung
80
– wenn ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert worden ist
80
1
In Feuerwehrzufahrt geparkt
55
in Feuerwehrzufahrt geparkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert
100
1
unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt
55
Höchstparkdauer überschritten:
– bis 30 Minuten
20
– bis 1 Stunde
25
– bis 2 Stunden
30
– bis 3 Stunden
35
– länger als 3 Stunden
40
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