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Geblitzt!

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Auf einen Blick

Innerhalb geschlossener Ortschaften drohen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h ein Bußgeld zwischen 80 und 100 Euro und zusätzlich 1 Punkt in Flensburg. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h drohen zusätzlich zu einem noch höheren Bußgeld bis zu 2 Punkte in Flensburg und, je nachdem wie hoch die Geschwindigkeitsüberschreitung war, ein bis zu 3 (!) Monaten andauerndes Fahrverbot.

Überschreitung (km/h) Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
bis 1030
11-1550
16-2070
21-25115 1
26-30
180 1
31-4026021
41-5040021
51-6056022
61-7070023
über 7080023

Diese Konsequenzen möchten Sie lieber verhindern? Tatsächlich können wir gegen viele Bußgeldbescheide vorgehen! In den meisten Fällen lohnt es daher, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

  • Wir sind für Sie da – bundesweit!
  • Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung: Schicken Sie uns einfach das Schreiben, das Sie von der Bußgeldbehörde erhalten haben. Wir prüfen wir für Sie unverbindlich, ob sich ein Vorgehen dagegen lohnt.
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Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

Wenn Sie innerorts zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden, bestimmt der Bußgeldkatalog, was Ihnen droht: Die Strafen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot richten sich nach der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Höhe ihrer Überschreitung.

Die Strafen, wenn Sie innerorts geblitzt werden, sind strenger als bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts. Das liegt daran, dass in Ortschaften von Autos mehr Gefahren für die Fußgänger und Radfahrer aus gehen und diese geschützt werden müssen. Außerdem belastet hoher Verkehrslärm die Anwohner.

Wann handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts?

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird von „geschlossenen Ortschaften“ gesprochen. Geschlossene Ortschaften sind Wohnhäuser, die in einem räumlichen Zusammenhang stehen. Diese sind am Ortseingang durch das gelbe Ortsschild gekennzeichnet, am Ortsausgang steht meist eins mit rot durchgestrichenen Ortsnamen.  

Grüne „Ortsschilder“ stehen für die sog. offenen Ortschaften. Das sind kleinere allgemeine Ortschaften oder Gehöfte. Hier befinden Sie sich aber bereits „außerorts“, dafür gelten andere Bußgeldvorschriften.

Übrigens: Der Blitzer darf nicht exakt hinter dem Ortseingangsschild stehen. Welcher Abstand eingehalten muss, variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen 75 und 200 Metern.

Wie schnell darf ich innerorts fahren?

  • Gibt es kein Schild, gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Geben innerorts Schilder die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit wie etwa 30 km/h vor, sind diese verbindlich.
  • Darüber hinaus gibt es Bereiche, in denen maximal Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist und zwar in:
    • Verkehrsberuhigten Bereichen
    • Freigegebenen Gehwegen
    • Fußgängerzonen
  • Teilweise kann auch ein Schild darauf hinweisen, dass man ausnahmsweise schneller als 50 km/h fahren darf.
  • Wenn jedoch eine Bundesstraße oder eine autobahnähnliche Straße durch eine Stadt führt, auf der mindestens zwei Fahrstreifen vorhanden und die Fahrtrichtungen baulich voneinander abgetrennt sind, dürfen Sie schneller fahren – obwohl Sie sich eigentlich noch innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinden. Hier gilt dann die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Sollte die Sicht aufgrund des Wetters schlecht sein oder kommt es gar zu Glätte, müssen Sie sogar noch langsamer fahren, weil Sie das Auto sonst nicht unter Kontrolle haben könnten.

Wussten Sie? 💡

In Deutschland unterscheidet sich die Regelung zum Mindestabstand zwischen Geschwindigkeitsmessgeräten (“Blitzern”) und dem vorhergehenden Tempo-Schild von Bundesland zu Bundesland. Üblicherweise wird ein Abstand von 100 bis 200 Metern vorgegeben. Es gibt jedoch auch Bundesländer, die keine expliziten Vorgaben für Mindestabstände machen, ein Beispiel hierfür ist Baden-Württemberg. Der Hauptgrund für die Festlegung solcher Mindestabstände liegt in der Verkehrssicherheit. Indem genügend Raum zwischen der Ankündigung der Geschwindigkeitsbegrenzung und der Geschwindigkeitsüberwachung gelassen wird, soll abruptes Abbremsen vermieden und damit das Risiko von Auffahrunfällen reduziert werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass sich Verkehrsteilnehmende rechtzeitig auf die neue Geschwindigkeitsbegrenzung einstellen können, was letztendlich zur Sicherheit aller Beteiligten beiträgt.

Geblitzt im verkehrsberuhigten Bereich

  • Wer im verkehrsberuhigten Bereich die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten hat und dabei maximal 10 km/h zu schnell war, muss 30 Euro zahlen.
  • Wer dabei Menschen oder z.B. Autos gefährdet, muss bereits 120 Euro zahlen und bekommt 1 Punkt in Flensburg.
  • Wurden tatsächlich Sachen beschädigt, kostet das 145 Euro plus den Punkt.

Besondere Situationen im Straßenverkehr

Darüber hinaus gibt es spezifische Verkehrssituationen, bei denen andere Sanktionen verhängt werden, wenn ein zusätzlich ein Geschwindigkeitsverstoß vorliegt:

  • Wer trotz an angekündigten Gefahrenstellen wie Bahnübergängen, Kreuzungen oder auch bei schlechten Sichtverhältnissen zu schnell fährt, dem drohen ein hohes Bußgeld von 100 Euro wegen unangepasster Geschwindigkeit und 1 Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung von Sachen oder Menschen erhöht sich das Bußgeld auf 120 Euro, bei einer Sachbeschädigung auf 145 Euro.
  • Wer durch zu hohe Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet, dem drohen ein Bußgeld von 80 Euro sowie 1 Punkt.

Was gilt für Fahranfänger in der Probezeit?

Wenn Sie zu dem Zeitpunkt, in dem Sie innerorts geblitzt worden sind, noch Fahranfänger in der Probezeit sind, drohen Ihnen ab einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 21 km/h eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar.

Was, wenn ich schon mehrmals innerorts geblitzt worden bin?

Wer innerhalb eines Jahres zweimal innerorts mit mehr als 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurde, gilt als Wiederholungstäter. Ist der Bußgeldbescheid des ersten Verstoßes schon rechtskräftig, drohen höhere Strafen als beim ersten Mal. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – dann steht gleich der Führerschein auf dem Spiel.

Wie hoch ist der Toleranzabzug beim Blitzen innerorts?

Weil die Blitzer meist nicht 100%-ig genau geeicht sind, nehmen die Behörden in der Praxis immer einen sog. Toleranzabzug vor. Damit sollen die möglichen Ungenauigkeiten in der Messung ausgeglichen werden. Diese Toleranzen gelten aber nur für Radar-, Laser- und Lichtschrankenmessverfahren. Bei anderen Geräten können die Messtoleranzen allerdings abweichen.

  1. Bei gefahrener Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h wird i.d.R. ein Toleranzabzug von 3 km/h vorgenommen
  2. Bei gefahrener Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h wird i.d.R. ein Toleranzabzug von 3% der gemessenen Geschwindigkeit vorgenommen.

Doppelt zu schnell wie zulässig gefahren? Das könnte teuer werden!

Nach dem Bußgeldkatalog ist bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld, das über 55 Euro liegt, zu verdoppeln. Ist die Geschwindigkeit um mehr als 40% erhöht, gehen die Behörden in der Regel von Vorsatz aus.

Was wir für Sie tun können, wenn Sie innerorts geblitzt wurden

Wenn Sie innerorts wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, drohen Ihnen zwar möglicherweise Bußgeld, Punkte und vielleicht sogar ein Fahrverbot. Doch die meisten Bußgeldbescheide sind tatsächlich fehlerhaft. Diese Fehler – z.B. fehlerhafte Messungen, technisch nicht einwandfrei funktionierende Messgeräte, Verfahrensfehler, schlechte Bilder oder Verjährung – kennen wir als Anwälte für Verkehrsrecht nur zu gut. Und wir wissen, wie wir sie zu Ihren Gunsten geltend machen können. Mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können wir Sie häufig vor Bußgeldern, Punkten oder einem Fahrverbot bewahren.

  • Kontaktieren Sie uns schnell und unkompliziert.
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  • Unsere erfahrenen Verkehrsrechts Anwälte schätzen Ihren Fall im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ein.

Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese meist die Kosten für Ihren Verteidiger. Haben Sie keine Versicherung, vertreten unsere Anwälte im Verkehrsrecht Sie zum Pauschalpreis.

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