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Alkohol am Steuer – Was tun bei einem Unfall?

Alkohol am Steuer stellt nicht nur eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar, sondern kann auch schwerwiegende rechtliche Folgen nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls unter Alkoholeinfluss ist es entscheidend, schnell zu handeln und die entsprechenden Schritte zu einzuleiten, um sowohl die persönliche Sicherheit als auch die rechtlichen Interessen zu schützen. In diesem Artikel werden nicht nur die rechtlichen Aspekte beleuchtet, sondern auch praktische Schritte aufgezeigt, um Betroffenen eine Orientierung zu bieten und ihre Rechte zu schützen. Was also tun, wenn man mit Alkohol am Steuer einen Unfall baut?

Zuallererst sollte man mit den zuständigen Behörden in Kontakt treten, die Beweismittel sichern (beispielsweise mit Fotos) und mit den Ermittlungsbehörden, also mit der Polizei, zusammenarbeiten. Darüber hinaus ist eine rechtliche Beratung und Vertretung durch einen erfahrenen Anwalt unerlässlich, um die bestmögliche Unterstützung und Verteidigung zu erhalten. Egal ob Sie sich noch in der Unfallsituation befinden, bereits weitergefahren sind oder in Untersuchungshaft sitzen, wir helfen Ihnen in jeder Lage. Kontaktieren Sie unsere Anwälte von WBS.LEGAL hierfür umgehend, am besten sofort nach dem Unfall, damit wir Ihre Lage auf die Erfolgsaussichten prüfen und eine gute Verteidigungsstrategie aufbauen können. Im Folgenden erfahren Sie außerdem, welche Strafen auf Sie zukommen können, wenn sie betrunken am Steuer sitzen und einen Unfall bauen.

Betrunken gefahren? Alles Wissenswerte in Kürze

  • Bei einem Unfall im alkoholisierten Zustand werden gleich mehrere Straftatbestände erfüllt. Hierzu gehören unter anderem die Trunkenheitsfahrt nach § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a) StGB und § 142 StGB.
  • Je nach Art und Umfang des Schadens und des Tathergangs fallen verschiedene Ersatzansprüche an, insbesondere Schadensersatz und Schmerzensgeld.
  • Es gibt keine pauschale Strafe bei Trunkenheit im Verkehr, weil es hierbei immer auf den Einzelfall ankommt.
  • Ein Unfall durch Alkohol am Steuer mit Personenschaden wird strenger bestraft, als ein Unfall mit Sachschaden.
  • In jedem Fall ist es wichtig, die Polizei zu rufen, um schlimme Folgen zu verhindern, indem man weitere Straftatbestände erfüllt. Noch wichtiger ist es allerdings, vorher einen Anwalt zu kontaktieren.

Wir sind bekannt aus


Diese Strafen drohen bei Alkohol am Steuer

Bei Alkohol am Steuer ist Vorsicht geboten, denn die Strafen können durchaus hoch ausfallen. Es ist hilfreich, sich bewusst zu sein, welche Konsequenzen drohen, wenn man die Alkoholgrenzen überschreitet. Neben Geldstrafen und Fahrverboten können sogar Freiheitsstrafen oder der Entzug des Führerscheins drohen. Deshalb ist es wichtig, sich über die Gesetze zu informieren und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu handeln, um solche Konsequenzen zu vermeiden. Folgende Strafen drohen bei Alkohol am Steuer:

  • Geldstrafe
  • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • MPU
  • Schadensersatz durch Geschädigte
  • Schmerzensgeld durch Geschädigte

Nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) gilt nämlich: „Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Alkohol am Steuer mit Personenschaden

Wie oben zu sehen ist, kann die Strafe sehr hoch ausfallen. Man muss hierbei aber genau differenzieren. Wenn Sie einen Unfall im alkoholisierten Zustand bauen, dann machen Sie sich zunächst nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Das bedeutet, dass Sie für die Öffentlichkeit eine Gefahr darstellen und von den Sicherheitsbehörden (Polizei) einer Straftat beschuldigt werden. Der Staat hat ein Interesse daran, dass Menschen, die Alkohol trinken und sich ans Steuer begeben, nicht weiter die Straßen unsicher machen. Dies geschieht durch Sanktionen, wie etwa Geldstrafen in Höhe von mindestens 500 Euro oder durch Fahrverboten von 1-3 Monaten.

Wenn durch die alkoholisierte Fahrt auch noch ein Personenschaden entsteht, dann fällt die Strafe grundsätzlich höher aus. In besonders schweren Fällen liegt eventuell sogar eine fahrlässige Tötung nach § 222 StGB oder schwere Körperverletzung nach § 223 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 5 StGB vor. Dann fällt die Strafe deutlich höher aus. In jedem Fall ist es daher wichtig, dass bei Personenschäden immer kontrolliert wird, ob es der geschädigten Person gut geht.

Wenn ein Personenschaden durch Alkohol am Steuer vorliegt, dann können die Geschädigten von den Schädigern immer Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Diese zwei Positionen sind zu trennen. Schadensersatz macht der Geschädigte unter anderem wegen seinen zerstörten Klamotten, seinem demolierten Fahrzeug bzw. Fahrrad oder wegen den Arztkosten geltend. Schmerzensgeld verlangt er dann, wenn er aufgrund des Unfalls diverse Schmerzen zu ertragen hat, wie z.B. ein Schleudertrauma, Platzwunden, Frakturen etc.

Wenn beim Unfall im alkoholisierten Zustand kein Personenschaden vorliegt, dann handelt es sich meistens nur um einen Sachschaden. Sachschäden können gem. § 303 StGB als Sachbeschädigung geahndet werden, wenn ein Antrag des Geschädigten vorliegt oder die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält (§ 303 c StGB).


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Fahrerflucht mit Alkohol

Wer im alkoholisierten Zustand einen Unfall baut und einfach wegfährt, begeht unter Umständen Fahrerflucht gem. § 142 StGB. Wenn sich ein Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt und dabei nicht seine Identität zu erkennen gibt oder eine angemessene Zeit wartet, macht sich strafbar. Es ist daher immer erforderlich, dass Sie bei einem Unfall Ihre Kontaktdaten mit der betroffenen Person austauschen. Wenn keine Person aufzufinden ist, dann heißt das nicht, dass Sie einfach weiterfahren dürfen. Es reicht auch nicht, dass man einfach nur einen Zettel in die Windschutzscheibe hängt. Nachdem man einige Zeit ohne Erfolg gewartet hat, muss man die Polizei verständigen. Problematisch ist daran allerdings, dass die Polizei auch den Alkoholwert im Blut messen wird. Wie oben bereits erwähnt, macht man sich nach § 315c StGB strafbar, weil man durch den Unfall eine fremde Sache oder sogar einen anderen Menschen gefährdet hat. Die Fahrerflucht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Schnelltest der Polizei was kann man tun?

Wenn Sie sich in der Unfallsituation befinden, sollten Sie selbstverständlich sofort einen Anwalt und auch die Polizei kontaktieren. Wer gleich zu Beginn einen erfahrenen Rechtsanwalt an der Seite hat, begeht weniger Fehler, die ihm später noch zur Last fallen können. Bei WBS.LEGAL können Sie sich darauf verlassen, dass wir zu jeder Zeit für Sie da sind. Rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an. Im Optimalfall haben wir bereits ihr Mandat und können Sie bei einem Unfall direkt unterstützen und die Korrespondenz mit der Polizei übernehmen. Wenn die Polizei einen Schnelltest vorschlägt, darf dieser verweigert werden. Diese Tests sind dafür da, den Blutalkoholgehalt zu messen. Je mehr Zeit vergeht, desto ungenauer und weniger ist der Messwert. Es kann sich also lohnen, Zeit zu schinden. Jedoch ist unsere Empfehlung immer, sofort einen Anwalt zu kontaktieren und die weiteren Handlungen nur in Abstimmung durchzuführen.

Wenn ein Schnelltest verweigert wird, kann ein Bluttest angeordnet werden. Dieser muss aufgrund einer richterlichen Anordnung ergehen. Wenn die Polizei allerdings einen Verdacht hat, kann sie die Staatsanwaltschaft kontaktieren. Diese kann wiederum die Erlaubnis erteilen, einen Bluttest durchzuführen. Der Bluttest ist grundsätzlich sogar genauer als der Schnelltest, weil er weiter zurückreicht. Jedoch ist auch hier nicht auszuschließen, dass Fehler passieren, die der Anwalt dann angreifen kann.

Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen bei verkehrsrechtlichen Fragen!

Katarina Hafner

  • Rechtsanwältin

Allgemeines Zivilrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht.

Schahrzad Farnejad

  • Rechtsanwältin

Bankenrecht, Strafrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht.

FAQ

Es kommt auf den Einzelfall an. Man kann aber mit einer Führerscheinsperre von bis zu 18 Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 40 – 90 Tagessätzen rechnen.
Grundsätzlich wird ein Strafverfahren gegen den Schädiger eröffnet und zivilrechtlich werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Wenn ein Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, dann kann die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden der Verkehrsopfer übernehmen. Jedoch kann die Versicherung vom Schädiger bis zu 5.000 Euro zurückverlangen.

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