Die Europäische Kommission greift im Online-Handel hart durch und nimmt den chinesischen Shopping-Riesen Temu in die Pflicht. Wegen gravierender Mängel bei der Risikoanalyse bezüglich illegaler und gefährlicher Produkte auf der Plattform wurde ein Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro festgesetzt. Die Entscheidung verdeutlicht, dass die regulatorischen Vorgaben im digitalen Raum konsequent durchgesetzt werden und formale Alibi-Berichte der großen Plattformen nicht mehr ausreichen.

Die europäische Aufsichtsbehörde zieht damit die Konsequenzen aus einer monatelangen Untersuchung und setzt ein klares Zeichen für den Verbraucherschutz im digitalen Binnenmarkt. Weil das Unternehmen es versäumt hat, die systemischen Risiken seiner Plattform gründlich zu analysieren und zu bewerten, sieht sich die Plattform nun mit einer der bislang empfindlichsten finanziellen Sanktionen auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste konfrontiert. Das Verfahren zeigt unmissverständlich, dass der europäische Gesetzgeber die Sicherheit von Verbrauchern – insbesondere von Kindern – im Netz als nicht verhandelbar einstuft. (Europäische Kommission, Press Release v. 28.05.2026))

Mangelhafte Risikoanalysen trotz massiver Beschwerden von Verbraucherschützern

Der Streit schwelt bereits seit geraumer Zeit im Hintergrund. Angesichts der rasanten Expansion der Plattform in Europa mehren sich seit Monaten Berichte über minderwertige, gefälschte oder gar gesundheitsgefährdende Produkte, die über den Marktplatz direkt an europäische Haushalte geliefert werden. Zollbehörden und Marktüberwachungsinstanzen schlagen regelmäßig Alarm, da Stichproben eine erschreckend hohe Quote an Non-Konformitäten aufzeigen.

Bereits am 31. Oktober 2024 leitete die Europäische Kommission ein formelles Verfahren gegen den Betreiber ein, um die Einhaltung der Pflichten zur Risikobewertung systematisch zu überprüfen. Im Juli 2025 folgten die vorläufigen Ermittlungsergebnisse, die den Verdacht erhärteten. Die Betreibergesellschaft versuchte zwar, den rechtlichen Anforderungen durch die Einreichung von Risikobewertungsberichten für das Jahr 2024 sowie eines Zwischenberichts für 2025 zu begegnen. Bei der genauen juristischen und behördlichen Überprüfung stellte sich jedoch heraus, dass diese Dokumente weit hinter den gesetzlichen Mindestanforderungen zurückblieben. Sie beruhten im Wesentlichen auf allgemeinen Branchenerkenntnissen und vernachlässigten die spezifischen Gefahrenpotenziale des eigenen Geschäftsmodells, wie etwa das aggressive Empfehlungssystem oder die gezielte Bewerbung von Produkten über Influencer-Programme.

Der rechtliche Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste

Das Fundament für das jetzige Bußgeld bildet das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA). Dieses europäische Regelwerk verpflichtet sogenannte sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) zu weitreichenden Sorgfalts- und Transparenzpflichten. Zu den Kernpflichten gehört es, systemische Risiken zu identifizieren, die von den angebotenen Diensten ausgehen. Dies umfasst insbesondere die Verbreitung rechtswidriger Inhalte und den Verkauf illegaler Waren, die eine konkrete Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher darstellen.

Die Identifizierung ist jedoch nur der erste Schritt. Das Gesetz verlangt im Anschluss die Implementierung wirksamer, verhältnismäßiger und gezielter Minderungsmaßnahmen. Die Pflicht zur Risikoanalyse ist kein bürokratischer Selbstzweck oder eine bloße Formalität zum Abhaken, sondern die tragende Säule der gesamten DSA-Architektur. Wer diese Pflicht vernachlässigt, kann einen schwerwiegenden Rechtsverstoß begehen, der gemäß den Sanktionsvorschriften des DSA mit empfindlichen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden kann. Bei der Bemessung der konkreten Strafhöhe fließen die Art des Verstoßes, die Dauer sowie die Schwere der Auswirkungen auf die betroffenen Nutzer in der Union ein.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Mystery-Shopping deckt gefährliche Mängel bei Kinderspielzeug und Elektronik auf

Die Europäische Kommission untermauert ihre harte Entscheidung mit konkreten, teils beunruhigenden Beweisen, die im Rahmen von Testkäufen durch ein unabhängiges Prüfinstitut gewonnen wurden. Die Ergebnisse dieses sogenannten Mystery-Shoppings demonstrieren die unmittelbare Gefahr für europäische Endverbraucher. Bei den Untersuchungen fielen zahlreiche Produkte der gängigen Alltagskategorien krachend durch die Sicherheitsprüfungen.

So bestand ein erheblicher Teil der getesteten Baby-Spielzeuge elementare Sicherheitsstandards nicht. Die Prüfer stellten fest, dass gesetzliche Grenzwerte für gefährliche chemische Inhaltsstoffe massiv überschritten wurden. Zudem dokumentierten sie akute Erstickungsgefahren durch leicht ablösbare Kleinteile, was eine erhebliche Bedrohung für Kleinkinder darstellt. Auch im Elektronikbereich offenbarten sich drastische Mängel: Eine große Zahl der im Rahmen der Testkäufe erworbenen Ladegeräte bestand selbst grundlegende elektrische Sicherheitstests nicht, was im Alltag zu Kurzschlüssen oder im schlimmsten Fall zu folgenschweren Bränden führen kann. Die Kommission stützt ihren Beschluss darauf, dass die Plattform diese realen Gefahren in ihren Berichten systematisch heruntergespielt und die Eintrittswahrscheinlichkeit für EU-Bürger grob unterschätzt hat.

Dem Marktplatz wird nun eine strikte Frist gesetzt. Bis zum 28. August 2026 muss das Unternehmen der Kommission einen detaillierten Aktionsplan nach Artikel 75 des Gesetzes über digitale Dienste vorlegen. In diesem Plan sind konkrete Abhilfemaßnahmen aufzuführen, um den rechtswidrigen Zustand zu beenden und die Risikobewertungspflichten vollständig zu erfüllen. Das Europäische Gremium für digitale Dienste wird innerhalb eines Monats nach Einreichung eine Stellungnahme dazu abgeben, woraufhin die Kommission ihre endgültige Entscheidung über die Angemessenheit der Maßnahmen trifft. Sollte die Plattform diesen Anordnungen nicht fristgerecht oder unvollständig nachkommen, drohen empfindliche Zwangsgelder, die den wirtschaftlichen Druck weiter massiv erhöhen.

Umfassende Beratung im E-Commerce- und Verbraucherrecht

Die Milliardenmärkte des E-Commerce verändern sich durch die strengen Vorgaben der Europäischen Union in rasantem Tempo. Nicht nur globale Plattformen, sondern auch nationale Online-Händler, Marktplatz-Verkäufer und digitale Dienstleister müssen die weitreichenden Pflichten des Gesetzes über digitale Dienste und des Verbraucherschutzrechts genauestens im Blick behalten, um Abmahnungen, Bußgelder und Haftungsrisiken effektiv zu vermeiden.

Wir unterstützen Sie als Unternehmer umfassend dabei, Ihr digitales Geschäftsmodell rechtssicher zu gestalten, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu optimieren und regulatorische Vorgaben präzise umzusetzen. Gleichzeitig stehen wir Ihnen als Verbraucher zur Seite, wenn Sie durch mangelhafte Produkte geschädigt wurden oder Gewährleistungsansprüche durchsetzen möchten. Melden Sie sich jederzeit bei uns für eine kompetente Ersteinschätzung – wir vertreten Ihre Interessen im E-Commerce- und Verbraucherrecht konsequent und zuverlässig.

hekem