Die Europäische Kommission greift im digitalen Binnenmarkt hart durch, um die Marktmacht von Tech-Giganten einzudämmen. Doch das Gericht der Europäischen Union hat der Brüsseler Behörde nun eine deutliche Grenze aufgezeigt. In einem richtungsweisenden Urteil kippen die Luxemburger Richter die Einstufung von Facebook Marketplace als marktbeherrschender Gatekeeper, während der Messenger weiterhin an der kurzen Leine des Digital Market Acts gehalten wird.

Die europäische Digitalregulierung verbucht einen spektakulären, wenn auch einseitigen Dämpfer. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) entscheidet im Rechtsstreit zwischen dem US-amerikanischen Technologiekonzern Meta Platforms und der Europäischen Kommission zugunsten des Plattformbetreibers, soweit es um dessen Kleinanzeigendienst geht. Der Beschluss der Kommission, mit dem Facebook Marketplace als sogenannter Torwächter unter die strengen Auflagen des Digital Markets Act (DMA) gestellt wurde, ist wegen unzureichender rechtlicher Begründung nichtig, wohingegen die Einstufung des Kommunikationsdienstes Messenger rechtmäßig bleibt (EuG, Urt. v. 03.06.2026 – Az. T-1078/23).
Der Brüsseler Kreuzzug gegen die digitale Übermacht
Die Vorgeschichte dieses juristischen Tauziehens reicht in den Spätsommer des Jahres 2023 zurück. Die Europäische Kommission hatte im September 2023 im Rahmen des neuen Gesetzes über digitale Märkte eine Liste derjenigen Unternehmen veröffentlicht, die aufgrund ihrer enormen Reichweite und Marktmacht als systemrelevante Zugangstore für gewerbliche Nutzer gelten. Neben Konzernen wie Alphabet, Apple oder Amazon geriet auch Meta ins Visier der Wettbewerbshüter.
Die Behörde stufte das soziale Netzwerk Facebook, den Meta Messenger sowie den hauseigenen Online-Marktplatz Marketplace als jeweils eigenständige, zentrale Plattformdienste ein. Da Meta die im Gesetz verankerten quantitativen Schwellenwerte bei Umsatz und Nutzerzahlen unstreitig überschritt, griff die gesetzliche Vermutung, dass es sich um ein kritisches Bindeglied zwischen Unternehmen und Endverbrauchern handelt. Meta wehrte sich vehement gegen diese pauschale Einordnung für alle drei Sparten und reichte Klage beim EuG ein, um die Einstufung für den Messenger und den Marketplace zu Fall zu bringen.
Das scharfe Schwert des Digital Markets Act
Der rechtliche Hintergrund dieser Auseinandersetzung bildet das schärfste kartellrechtliche Instrument, das der europäische Gesetzgeber in den letzten Jahrzehnten geschmiedet hat. Der DMA soll fairen Wettbewerb und die Anfechtbarkeit digitaler Märkte garantieren. Sobald eine Plattform als Torwächter deklariert wird, gelten für sie strenge Verhaltensregeln.
Unternehmen müssen in diesem Fall weitreichende Pflichten erfüllen, wie etwa die Interoperabilität von Diensten sicherstellen oder die Kombination von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen ohne explizite Einwilligung unterlassen. Wer gegen diese Spielregeln verstößt, riskiert drakonische Bußgelder von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Meta bedeutete die Einstufung des Marketplace, dass gewerbliche Onlinehändler weitreichende Rechte gegenüber dem Netzwerk eingeräumt bekommen hätten. Entsprechend hoch war der wirtschaftliche Einsatz in diesem Verfahren.
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Brüsseler Argumentationsnot vor dem Luxemburger Gericht
Das EuG erteilt der Argumentationskette der Europäischen Kommission bezüglich des Kleinanzeigendienstes eine klare Absage. Die Richter begründen die Nichtigerklärung damit, dass die Kommission ihrer Pflicht zur sauberen rechtlichen Begründung nicht nachgekommen ist. Die Behörde hat die gesetzliche Vermutung, dass der Marketplace ein wichtiges Zugangstor für gewerbliche Nutzer darstellt, nicht mit den erforderlichen ökonomischen und tatsächlichen Nachweisen untermauert, nachdem Meta substanziierte Gegenargumente vorgebracht hatte.
Völlig anders bewertet das Gericht die Lage beim Meta Messenger. Hier weisen die Richter die Klage des Tech-Riesen ab und bestätigen die Brüsseler Entscheidung vollumfänglich. Beim Messenger handelt es sich nach Überzeugung des Gerichts um einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten, nummernunabhängigen interpersonellen Kommunikationsdienst. Dieser Dienst bildet aufgrund seiner enormen, eigenständigen Reichweite ein klassisches Einfallstor im Sinne des DMA, weshalb Meta die strengen Interoperabilitäts- und Transparenzpflichten für diesen Chatdienst zwingend umsetzen muss.
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