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Muss der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben?

Es besteht keine Verpflichtung für den Arbeitgeber den Kündigungsgrund anzugeben. Wenn der Arbeitnehmer nicht unter den besonderen Schutz des Kündigungsschutzgesetzes fällt (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung oder Betriebsratsmitgliedschaft) oder keine vertragliche Regelungen zur Kündigung existieren, kann der Arbeitgeber die Kündigung ohne Angabe von Gründen aussprechen.

Der Arbeitnehmer hat aber in jedem Fall das Recht, eine schriftliche Erklärung für die Kündigung zu verlangen, aus der hervorgeht, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde. Diese Kündigungserklärung muss das Datum der Kündigung und die Kündigungsfrist angeben.

In jedem Fall kann es sinnvoll sein, sich von einem Arbeitsrechtsexperten beraten zu lassen, insbesondere wenn Zweifel bestehen, ob die Kündigung rechtmäßig ist oder wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage in Erwägung zieht.

Wenn Sie eine Beratung zu einer Kündigung brauchen, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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