Die Sparda-Bank Hannover änderte ihre Vertragsbedingungen und wertete dafür die Nutzung des Kontos durch die Kunden als Zustimmung. Aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale hat das LG Hannover dieses Vorgehen nun gestoppt.

Seit April 2021 müssen Bankkunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aktiv zustimmen. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Die Sparda-Bank Hannover hat aber bisher auf die Einholung ausdrücklicher Zustimmungen verzichtet und stattdessen die Weiternutzung des Kontos durch den Kunden als Zustimmung gewertet.

Aufgrund einer Unterlassungsklage durch den Bundesverband der Verbraucherzentrale hat das Landgericht (LG) Hannover diesem Vorgehen nun einen Riegel vorgeschoben (LG Hannover, Urteil vom 28.11.2022, Az. 13 O 173/22).

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Zustimmung durch Konto-Nutzung

Die Sparda-Bank Hannover hatte ihre Vertragsbedingungen geändert und ihre Kunden in einem Schreiben zur Zustimmung dazu aufgerufen. Die Kunden, die daraufhin keine Zustimmung erteilten, erhielten ein weiteres Schreiben, in dem die Bank mitteilte, sie werde die zukünftige Nutzung des Kontos als Zustimmung werten. Das bedeutete, wenn Kunden beispielsweise Überweisungen tätigen, Abbuchungen vornehmen oder bargeldlos zahlen, wurde das als Zustimmung zur Änderung der Vertragsbedingungen gewertet.

Das LG Hannover sah darin einen Wettbewerbsverstoß der Bank. Die Nutzung des Kontos als Zustimmung zu werten, verletze grundlegende vertragsrechtliche Prinzipien und sei eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Das Verhalten der Bank verstoße außerdem gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs, das im vergangenen Jahr die Unzulässigkeit von konkludenten Zustimmungen erklärt habe. Das Gericht gab der Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentrale vollumfänglich statt und untersagte der Sparda-Bank Hannover die Konto-Nutzung als Zustimmung zu werten.

mha