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Influencer

Influencer-Marketing ist beliebter denn je. Immer häufiger schließen werbende Unternehmen Verträge mit Influencern, um die Empfängerbandbreite ihrer Werbung um ein Vielfaches zu erweitern. Doch hier gilt es, diese Verträge auch rechtssicher zu gestalten. Und auch bei der richtigen Kennzeichnung der Beiträge sollten Sie keine Fehler machen, sonst drohen teure Abmahnungen oder Bußgelder. 

Influencer Marketing ist aus der heutigen Medienlandschaft nicht mehr wegzudenken. Der klassische Influencer betreibt Profilseiten auf Instagram, Twitter, Facebook und Co., veröffentlicht meist spezifischen Content in Text-, Bild- oder Videoform für eine spezifische Zielgruppe und verfügt über eine bereits gewachsene Zahl von Fans und Followern. Ebendiese werden immer häufiger mit der zielgruppenspezifischen Verbreitung von Marken aus allen Bereichen beauftragt. Influencer Marketing ist damit letztlich eine Weiterentwicklung der klassischen Testimonialwerbung – transportiert in die digitale Welt und erweitert um deren vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten. Über Facebook, YouTube oder Instagram werden die beworbenen Marken sekundenschnell millionenfach verbreitet und stellen eine ganz neue Art von Werbung dar. 

YouTube-Video: Influencer Marketing: Diese rechtlichen Fallstricke drohen! | WBS - Die Experten
YouTube-Video: Influencer Marketing: Diese rechtlichen Fallstricke drohen! | WBS – Die Experten

So werden immer häufiger Influencer-Verträge zwischen Unternehmen und jungen einflussreichen Influencern geschlossen anstatt bekannte Persönlichkeiten aus dem Showbusiness oder Sport als Markenbotschafter zu beauftragen. Doch wie schließt man einen rechtssicheren Influencer-Vertrag?

Auch im Bereich der Kennzeichnungspflichten und der Schleichwerbung können sich sowohl für den Influencer als auch für das beauftragende Unternehmen einige juristische Fallstricke auftun. Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE steht Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung von Influencer-Marketing gerne mit fachspezifischem Wissen zur Seite.

Wir beraten Sie insbesondere zu folgenden Fragen

Influencer Verträge

Bei einem Influencer-Vertrag sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wir unterstützen sowohl Unternehmen als auch Influencer bei der Gestaltung eines rechtssicheren und fairen Influencer-Vertrag abzuschließen. 

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Influencer sind in den letzten Monaten stark unter Beschuss geraten. Wettbewerbsverbände mahnen im große Stil ab, es gab einige sich widersprechende Urteile. Auch die Medienanstalten gehen gegen sie vor. Wir sind immer auf dem neuesten Stand und beraten Sie umfassend!

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Influencer-Verträge

Verträge zwischen werbebetreibenden Unternehmen und Influencern werden als Grundlage für deren geschäftliche Verbindung geschlossen. Durch solche Verträge wird meist eine Symbiose zwischen den Parteien geschaffen, sodass das werbende Unternehmen sich mit dem Ruf des Influencers auf dem Wettbewerbsmarkt rühmen und der Influencer seine Reichweite an Followern vergrößern kann. Für gewöhnlich werden Influencer-Verträge immer zwischen Parteien geschlossen, die ihre gegenseitigen Interessen ergänzen und zueinander passen, zum Beispiel hinsichtlich der Zielgruppe, die sie ansprechen wollen. Bei einem Influencer-Vertrag sind viele Aspekte zu berücksichtigen, z.B.: 

  • die vertraglichen Pflichten des Influencers
  • die schriftliche Fixierung des Influencer-Vertrags 
  • eine Vereinbarung über die Kennzeichnungspflicht
  • Haftungsregelungen 
  • Exklusivitätsvereinbarungen

Vermeiden Sie als werbendes Unternehmen oder Influencer, einen für Sie unvorteilhaften Vertrag abzuschließen. Greifen Sie auf die umfangreichen Fachkenntnisse der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE zurück, um einen rechtssicheren und fairen Influencer-Vertrag abzuschließen. 

Wir sind bekannt aus


Gerade bei der Vermittlung von Werbebotschaften über Influencer müssen diese auch als solche gekennzeichnet werden – vor allem auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter und YouTube. Damit Ihnen bei  der Vermarktung von Produkten keine Fehler unterlaufen, haben wir die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet: 

  • Was ist Schleichwerbung?
  • Warum ist Schleichwerbung verboten?                 
  • Was ist mit Produkten, die der Influencer selbst gekauft hat?
  • Muss ich Affiliate Links kennzeichnen?
  • Was ist der Unterschied zwischen Schleichwerbung und Produktplatzierung? 
  • Wann sind Produktplatzierungen erlaubt?
  • Müssen Produktplatzierungen immer gekennzeichnet werden?
  • …und viele mehr 

Wem hier Fehler unterlaufen, muss mit Abmahnungen, Rechtsstreitigkeiten und/oder Bußgeldern rechnen. Nehmen Sie deshalb die Hilfe der Kanzlei WBS.LEGAL in Anspruch, um auf der sicheren Seite zu stehen. Wir beraten Sie vollumfänglich zum Thema Influencer-Marketing, Produktplatzierung, Schleichwerbung und allem, was dazu gehört.

Wir können Ihnen helfen

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

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