Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Versicherung von Veranstaltungen

Jeder Veranstalter wünscht sich eine problemlose Vorbereitung und den reibungslosen Ablauf einer geplanten Veranstaltung. Erfahrungsgemäß lassen sich aber auch durch gewissenhafte und langfristige Planungen nicht immer alle Probleme bei der Durchführung von Veranstaltungen vermeiden. Doch Verzögerungen kosten oftmals viel Geld. Und der Veranstalter haftet für alle entstehenden Zusatzkosten oder Schäden an Personen und Material. Um das Haftungsrisiko zu minimieren, sollten Sie für sich die richtige Versicherung wählen. Wir helfen Ihnen dabei. 

Veranstaltung als Haftungsrisiko

Das Veranstalten von Events birgt ein enormes Haftungsrisiko. Die Möglichkeiten plötzlich eintretender Schäden sind groß. Veranstaltungsbesucher können sich verletzen, Naturereignisse können den Ablauf einer geplanten Veranstaltung zeitlich beeinflussen, der Veranstaltungsort kann beschädigt werden, verwendetes Equipment kann zerstört oder geklaut werden, Mitarbeiter können ausfallen und Gäste unerwartet fern bleiben.

Die meisten nicht vorgesehenen Ereignisse im Laufe einer Veranstaltung verursachen immense Zusatzkosten. Entstehende Schäden müssen dann regelmäßig vom Veranstalter ersetzt und Ausfallkosten kompensiert werden. Und der finanziell und organisatorisch verantwortliche Veranstalter haftet grundsätzlich für alles Unvorhergesehene. Die drohenden Forderungen im Falle von Schäden oder Unfällen können im Eventbereich erfahrungsgemäß sehr hoch, mitunter sogar existenzbedrohend sein. 

Symbolbild Veranstaltung

Veranstalter sollten daher im Vorfeld der Durchführung einer Veranstaltung die bestehenden Risiken detailliert analysieren und bewerten. Anschließend sollten sie diese haftungsrechtlichen Risiken durch den Abschluss von passenden Versicherungen minimieren. Wir helfen Ihnen dabei. 

Rechtssichere Bewertung der Risiken bei der Planung eines Events

Eine vollumfängliche Risikoanalyse der bestehenden Risiken hilft Ihnen, den Bedarf an Versicherungen zu ermitteln. Die Bedarfsermittlung kann gerade noch wenig erfahrenen Veranstaltern Probleme bereiten. Oftmals werden Risiken unterschätzt oder einfach nicht gesehen. Neben den üblichen Personen-, Sach-, und Unfallschäden müssen auch weitere Risiken überdacht werden. Vorhandenes oder gemietetes Equipment muss gegen Diebstahl oder Beschädigung versichert werden. Ebenso sollten mögliche Schäden am Veranstaltungsort selber versichert werden. Sofern die Garderobe vom Veranstalter verantwortet wird, sollten die Gegenstände ebenfalls gegen Diebstahl und Beschädigung versichert werden. Auch der Versicherungsschutz gegen den kompletten Ausfall einer geplanten Veranstaltung kann sinnvoll sein. Entsprechende Ausfallversicherungen vermeiden das Risiko eines wirtschaftlichen Totalverlustes.

Der Markt für spezielle Veranstaltungsversicherungen ist groß. Nicht immer sind alle angebotenen Versicherungen nötig oder sinnvoll. Jede Veranstaltung bedarf abhängig von Größe, Dauer, Publikum und Veranstaltungsort einen anderen Versicherungsschutz.

Rechtsanwältinnen Wilde und Schmid

Die richtige Versicherung auswählen

Jeder Veranstalter sollte versuchen, eigene Haftungsrisiken durch den Abschluss von passenden Eventversicherungen zu minimieren. Die Investition in ausreichende und situationsangemessene Versicherungspolicen ermöglicht dem Veranstalter, die persönlichen und unternehmerischen Restrisiken während der Veranstaltungsplanung und Durchführung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Daher sollten entsprechende Planungen mit größter Sorgfalt betrieben werden.

Hierfür sollten sie die für sich passende Versicherung auswählen. Erfahrungsgemäß bietet sich die Zusammenarbeit mit Versicherungen an, die eine Kernkompetenz im Bereich der Versicherung von Veranstaltungen aufweisen. Die Erfahrung zeigt, dass erste Angebote nicht immer die besten sein müssen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in Vertragsverhandlungen mit Versicherungen und sparen Sie Geld. Die rechtssichere Bewertung der Risiken und der Abschluss wirtschaftlich sinnvoller Versicherungen stellt Ihr geplantes Event auf eine solide Basis.

Wir verhandeln für Sie mit den Versicherungen  

In Anbetracht der doch häufig hohen Schadensummen sollten entsprechende Versicherungsverträge zudem rechtssicher gestaltet und abgeschlossen werden, um eine möglichst effiziente Regulierung eingetretener Schäden zu ermöglichen. Gerne sind wir Ihnen bei der Ausarbeitung oder Bewertung von Versicherungsverträgen und möglicher Kommunikation mit Versicherungen im Schadensfalle behilflich. Versicherungen greifen dann ein, wenn sich Risiken realisiert haben und Schäden entstanden sind. Im Zuge der Regulierung von eingetretenen Schäden ist Vorsicht geboten.

Versicherungen sollten grundsätzlich als Partner verstanden werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Regulierung von Schäden nicht immer reibungslos funktioniert. Eine rechtssicher vorbereite und dem Versicherer gegenüber entsprechend stichhaltig vorgetragene Kommunikation kann drohenden Problemen bei der Regulierung von Schäden durchaus entgegenwirken. 

Wir helfen Ihnen gerne! Das Expertenteam steht Ihnen gerne Rede und Antwort für Ihre Fragen.

Rufen Sie uns unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) an.

Soforthilfe vom Anwalt

Sie brauchen rechtliche Beratung? Rufen Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Aktuelle Artikel zum Thema Medienrecht


Bundesliga-Rechtevergabe wird wiederholt: DAZN gewinnt Streit gegen Sky

  • 25.09.2024

Inhalt Streit um größtes Bundesliga-Paket Auktion wird wiederholt Die DFL hatte die TV-Rechte für Bundesligaspiele an den Pay-TV-Sender Sky vergeben – trotz eines besseren Angebots des Konkurrenten DAZN. Die Vergabe muss nun jedoch wiederholt werden. Wer schlussendlich die Rechte erhalten wird, ist damit weiterhin unklar. In der Auseinandersetzung zwischen […]

FDP zu unbedeutend: Spitzenkandidat bleibt bei TV-Debatte im rbb nur Zuschauerrolle

  • 17.09.2024

Inhalt FDP nicht zu TV-Debatte eingeladen FDP-Recht auf Chancengleichheit nicht verletzt Der rbb musste den Spitzenkandidaten der FDP für die Landtagswahl am Sonntag nicht in seine Wahlkampfsendung „Kandidatencheck“ einladen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk […]

Artikel “Am Ende der Show”: Rammstein-Sänger Till Lindemann setzt sich gegen SZ durch

  • 16.09.2024

Inhalt Sind Sie von Berichterstattungen gegen Sie oder Ihr Unternehmen betroffen? Bericht der SZ kann Verdacht erwecken Lindemann bekommt in nur einem von zwei Fällen Recht Die Rammstein-Tour ist seit über einem Monat vorbei, die Band hat also Pause. Wer keine Pause hat, sind die deutschen Gerichte. Denn die […]