Die Kanzlei Frommer.Legal mahnt derzeit Unternehmen ab, die Musik aus der Instagram-Bibliothek gewerblich genutzt haben – aktuell betrifft es unter anderem den Song „Elfe“ von Dario Lessing. Gefordert werden über 10.000 Euro sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Wer nicht reagiert, riskiert hohe Folgekosten. Doch längst nicht jede Forderung ist rechtlich haltbar. WBS.LEGAL erklärt, wie Sie richtig reagieren und welche Optionen Sie jetzt haben.

Teure Musik-Abmahnungen für Nutzung der Instagram- & TikTok-Bibliothek | IPPC Law & SoundGuardian

Seit einigen Monaten bereits werden Unternehmen massiv abgemahnt, wenn sie auf Instagram und TikTok ihre Postings und Reels mit Musik aus den dortigen Musikbibliotheken untermalen. Hier gehen Kanzleien wie IPPC Law und Rose & Partner sowie das Unternehmen Soundguardian GmbH gegen Unternehmen mit zumeist horrenden Forderungen vor. Nun tritt die wohl größte Kanzlei im Abmahnbereich dieser illustren Abmahnrunde hinzu: die Kanzlei Frommer.Legal aus München.

Frommer.Legal ist seit vielen Jahren eine der bekanntesten Abmahnkanzleien im Bereich des Filesharings und vertritt dort die namhaftesten Rechteinhaber aus dem Film-, Serien- und Musikbusiness. Frommer.Legal wagt nun den Schritt und mahnt ebenfalls Unternehmen ab, die auf Instagram Musik in ihren Reels oder anderen Videos verwenden. Die Abmahnungen der Kanzlei sind dringend ernst zu nehmen. Gefordert wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrags, der schnell deutlich über 10.000 Euro sein kann. Je nach Musikstück, Nutzungsdauer und Reichweite kann die Forderungssumme sogar noch deutlich höher ausfallen.

Unser dringender Ratschlag: Weder sollten Sie die geforderte Summe zahlen noch die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Wir von WBS.LEGAL vertreten seit über 15 Jahren Betroffene gegen Frommer.Legal – und das mit großem Erfolg. Tausende Mandanten haben wir hier bereits unterstützt. Jetzt verlagert sich das Tätigkeitsfeld der Kanzlei zunehmend auf Social Media, insbesondere auf Instagram. Auch hier stehen wir Ihnen jederzeit schnell, zielführend und kompetent zur Seite.

Schritt 1 von 2


Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen der Nutzung von Musik auf Instagram oder einer anderen Social-Media-Plattform erhalten haben, können wir Sie fachkundig unterstützen. Füllen Sie das Formular unverbindlich aus, um eine kostenfreie Ersteinschätzung von einem unserer erfahrenen Experten zu erhalten.
Bitte platzieren Sie hier die URL zu dem Social-Media-Beitrag, auf den sich die Abmahnung bezieht.
Max. Dateigröße: 2 GB.
Bitte laden Sie hier die erhaltene Abmahnung hoch.

Aktuell mahnt Frommer.Legal im Auftrag des Musikproduzenten „Kris Steininger“ und seines Studios Crystals ab. Es geht dabei um den Song „Elfe“ des Künstlers „Dario Lessing“, der in einem Instagram-Werbevideo verwendet wurde. Dieses Video soll, so der Vorwurf in der Abmahnung, mit eigenen Filmaufnahmen eines Unternehmens kombiniert und öffentlich über einen Business-Account verbreitet worden sein. Die Musik stamme dabei aus der Instagram-Musikbibliothek, sei jedoch gewerblich genutzt worden. Genau das ist aus Sicht von Frommer.Legal ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Da Frommer Legal in der Vergangenheit bereits tausende Abmahnungen für namhafte Rechteinhaber durchgesetzt hat, liegt es nahe, dass es sich bei den aktuellen Abmahnungen erst um den Anfang handelt. Es ist gut möglich, dass in den kommenden Wochen und Monaten noch zahlreiche weitere Musikstücke und Künstler abgemahnt werden, die über Instagram oder TikTok in Unternehmensaccounts verwendet wurden. Unternehmen, Selbstständige, Start-Ups und Influencer sollten daher ungemein aufpassen und keine Musik mehr aus den Bibliotheken verwenden.

Vorwurf: Unerlaubte Nutzung von Musik in Instagram-Reels

Kern der Abmahnung ist der Vorwurf, dass das betroffene Unternehmen den Song „Elfe“ von „Dario Lessing“ ohne erforderliche Lizenz in einem Instagram-Reel verwendet habe. Frommer.Legal beruft sich dabei auf die ausschließlichen Rechte ihres Mandanten, der sowohl Urheber des Musikwerks als auch Produzent der Tonaufnahme sei. Durch die Verbindung von Musik und eigenem Bildmaterial liege eine sogenannte Synchronisation vor, also eine Verknüpfung von Bild und Ton, die nach deutschem Urheberrecht ausschließlich dem Rechteinhaber vorbehalten sei. Hinzu komme, dass das Video auf einem gewerblich genutzten Account öffentlich zugänglich gemacht wurde, was eine zusätzliche Urheberrechtsverletzung darstelle.

Das Unternehmen wird in der Abmahnung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit soll sichergestellt werden, dass der Song künftig nicht mehr ohne Lizenz in gewerblichen Reels verwendet wird. Für jeden erneuten Verstoß wird eine Vertragsstrafe angedroht.

Zudem verlangt Frommer.Legal einen Schadensersatz in Höhe von 9.000 Euro, der nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet wird. Die Kanzlei führt an, dass der Mandant Musiklizenzen für kommerzielle Nutzung grundsätzlich nur zu Mindestvergütungen im fünfstelligen Bereich vergibt Zusätzlich wird ein Betrag in Höhe von 1.021 Euro für Rechtsverfolgungskosten geltend gemacht. Diese berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis eines Gegenstandswerts von 19.000 Euro.

Inklusive aller aufgezählten Kosten summiert sich die gesamte Forderung auf 10.214,99 Euro, zahlbar innerhalb einer sehr kurz gesetzten Frist. Eine Summe, die bereits für viele Existenzbedrohend sein kann.

Zuletzt lag uns eine Abmahnung von Rose & Partner vor, in der wegen eines einzigen Songs sogar über 40.000 Euro gefordert wurden. Das zeigt, wie gefährlich und kostspielig die Verwendung von Musik aus den Musikbibliotheken von Instagram und TikTok werden können.

Was gilt für Unternehmen und was für Privatpersonen?

Die Nutzungsbedingungen von Facebook und Instagram besagen: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“ Deutlicher wird Instagram in seinen speziellen Nutzungsbedingungen, wenn es um die Nutzung der Musikbibliothek geht: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen. Der Grund dafür ist, dass sich unsere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung von Musik beschränken. Konten, die nicht auf unsere lizenzierte Musikbibliothek zugreifen können, steht die Sound Collection von Facebook zur Verfügung.“

Das zeigt: Instagram hat Lizenzen mit Rechteinhabern bzw. der GEMA abgeschlossen. Diese erstrecken sich nach dem neuen Urheberrechtsdiensteanbietergesetz (§ 6 UrhRDaG) automatisch auch auf Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen. Gemeint sind Nutzer, die ihre Inhalte ohne Gewinnerzielungsabsicht teilen oder wenn die Gewinne, die die hochgeladenen Inhalte einbringen, nicht erheblich sind. Ist Social Media aber eine echte Einnahmequelle für Unternehmen, Influencer, Selbständige und Co., sollte die Nutzung der Instagram-Bibliothek auf jeden Fall vermieden werden.

Einzige Ausnahme ist die – weniger beliebte – Facebook Sound Collection. Erreichbar ist die Sound Collection über das Creator Studio von Meta – ein Angebot, über das man alle Inhalte für die Social-Media-Plattformen von Meta gestalten und planen kann. Creator Studio ist allerdings eine Desktop-Anwendung und nicht direkt aus der Instagram-App nutzbar. Die heruntergeladene Musik muss man dann über ein Schnittprogramm in sein Video einbauen und dieses erst dann wieder in die App hochladen. Hier sollte man sich die Bedingungen allerdings genau durchlesen. Insbesondere sollte man alle Pflichtangaben, z.B. einen eventuell notwendigen Urhebervermerk, machen. Die Angaben dafür bekommt man in der Sound Collection direkt über einen Infobutton, wenn man auf das große „I“ neben dem Musiktitel klickt. Hier öffnet sich ein Kasten, in dem der Musiker oder die Musikerin genannt ist.

Das große Problem aber ist: Viele Unternehmen nutzen unwissentlich Titel aus der normalen Musikbibliothek und setzen sich damit urheberrechtlichen Risiken aus. Hier gilt leider der altbekannte Spruch: „Unwissenheit schützt vor „Strafe“ nicht.“

Auch IPPC Law, Rose & Partner sowie die Soundguardian GmbH mahnen ab

Frommer.Legal ist, wie erwähnt, nicht die einzige Kanzlei, die in diesem Bereich aktiv ist. Auch die Kanzlei IPPC Law mahnt regelmäßig die unberechtigte Nutzung von Musik auf gewerblichen Instagram-Accounts ab. Ebenso verschickt die SoundGuardian GmbH Zahlungsaufforderungen an Unternehmen, die Songs ohne Lizenz verwendet haben sollen. Hinzu kommt die Kanzlei Rose & Partner, die aktuell im Auftrag des Musiklabels „Crash Your Sound GmbH“ abmahnt. Die Argumentationsmuster ähneln sich stark. Alle Abmahner behaupten, dass durch die Nutzung der Musik auf Social Media eine öffentliche Zugänglichmachung und eine unerlaubte Vervielfältigung vorliegt, wofür aber keine Lizenz bestehe.

Auch die Höhe der Forderungen bewegt sich meist im Bereich von mehreren tausend bis zehntausend Euro. Diese Beträge sind häufig überzogen, dennoch sind die rechtlichen Argumente in der Regel gut vorbereitet und mit Gerichtsurteilen unterlegt. Wer die Forderungen ignoriert oder nicht rechtzeitig reagiert, riskiert eine Klage.

Wir von WBS.LEGAL verfügen über langjährige Erfahrung mit der Kanzlei Frommer.Legal und deren Abmahnpraxis. Unser Team aus spezialisierten Anwälten prüft Ihre Abmahnung genau und zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie haben. Wir analysieren die tatsächliche Nutzung des Songs, bewerten die Rechtslage und erarbeiten eine individuelle Verteidigungsstrategie. In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die rechtlich abgesichert ist und das Kostenrisiko senkt. Auch in Bezug auf den Schadensersatz lassen sich oft deutliche Reduktionen erreichen.

Unsere Kanzlei vertritt Mandanten bundesweit – schnell, zuverlässig und rechtlich fundiert. Sie erreichen uns telefonisch unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit) oder direkt über unser sicheres Kontaktformular. Senden Sie uns Ihre Abmahnung zu und erhalten Sie zeitnah eine fundierte Ersteinschätzung.