Skip to main content

Soforthilfe vom Anwalt: Jetzt Kontakt aufnehmen

Geblitzt!

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

Sie sind auf der Autobahn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden? Sie möchten Bußgelder und negative Konsequenzen für Ihren Führerschein vermeiden? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie auf der Autobahn zu schnell gefahren sind. Wir helfen Ihnen! Nutzen Sie unsere bundesweite kostenlose Erstberatung. 

Wurden Sie auf der Autobahn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt, drohen Ihnen grundsätzlich dieselben Konsequenzen wie bei anderen Geschwindigkeitsverstößen außerorts: Ab 20 km/h zu viel drohen ein Bußgeld von 100 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg. Sind Sie mehr als 41 km/h auf der Autobahn zu schnell gefahren, steigt das Bußgeld auf 320 Euro an, zusätzlich müssen Sie mit 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bei 70 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn werden bereits 700 Euro und 3 Monate Fahrverbot fällig.

Sie möchten ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot verhindern? Tatsächlich stehen Ihre Chancen gut, denn bis zu 85 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! In vielen Fällen lohnt es sich daher, gegen sie vorzugehen.

  • Unsere spezialisierten und erfahrenen Anwälte für Verkehrsrecht sind für Sie da – deutschlandweit!
  • Schicken Sie uns einfach Ihr Schreiben von der Bußgeldbehörde.
  • In unserer kostenlosen Erstberatung prüfen wir für Sie unverbindlich, was Sie dagegen unternehmen können.
  • Wir haben bereits vielen Mandanten geholfen – profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung.


Sie möchten mehr wissen?

Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

Wenn Sie auf der Autobahn zu schnell gefahren sind, richten sich die möglichen Sanktionen nach dem Bußgeldkatalog. Die Strafen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein mögliches Fahrverbot richten sich danach, welches Tempolimit gilt und mit welcher Höhe Sie es überschritten haben.

Wie schnell darf ich auf der Autobahn fahren?

Stehen auf der Autobahn Schilder, die eine Höchstgeschwindigkeit vorgeben, ist diese natürlich verbindlich. Dabei gelten auf Autobahnen meist höhere Geschwindigkeitsbegrenzungen als sonst außerorts.

Doch gerade das verleitet viele Fahrer dazu, nicht mehr auf den Tacho zu schauen und das Gaspedal durchzudrücken. Daher kommen auf Autobahnen häufig höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen zustande als sonst außerorts. Insbesondere, wenn die Geschwindigkeit z. B. durch eine Baustelle besonders abgesenkt ist, z. B. auf 60 oder 80 km/h.

Gibt es keine Schilder auf der Autobahn, so gilt für normale PKW eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Dabei handelt es sich jedoch nur um eine empfohlene maximale Geschwindigkeit, nicht jedoch um eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Etwas anderes gilt für Fahrer schwerer LKW: Sie müssen sich an die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h halten, wenn ihre Wagen mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Für leichtere LKW gelten dieselben Regeln wie für normale Autos. Und Busse dürfen maximal 100 km/h fahren.

In besonderen Situationen müssen Sie allerdings langsamer fahren, als es die Höchstgeschwindigkeit normalerweise erlauben würde: zum einen, wenn die Sicht besonders schlecht ist, z. B. durch Schnee, Hagel, Nebel oder starken Regen. Auch, wenn die Straße glatt ist, müssen Sie die Geschwindigkeit dem Wetter, Ihrem Auto und Ihren Fähigkeiten anpassen.  

Weitere Fragen zur Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

• Wer auf der Autobahn geblitzt wurde, dem droht ein Bußgeld von mindestens 20 Euro.
• Wer mehr als 20 km/h zu schnell war, muss bereits 100 Euro zahlen.
• Bei über 70 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung drohen bereits 700 Euro.
Ab mehr als 21 km/h zu schnell droht bereits ein Punkt in Flensburg.
Ein Fahrverbot wird meist verhängt, wenn man auf der Autobahn mehr als 41 km/h zu schnell war.

Die Strafen nach dem Bußgeldkatalog im Überblick:

Die Tabelle zeigt Bußgelder inkl. Auslagen und Bearbeitungsgebühren (voraussichtliche Gesamtkosten sobald ein Bußgeldbescheid ergeht).

Überschreitung (km/h) Bußgeld Punkte Monat(e) Fahrverbot
bis 1048,50
11-1568,50
16-2088,50
21-25128,501
26-30
178,5011 (bei mehrmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h im Jahr)
31-40228,5011 (bei mehrmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung von mind. 26 km/h im Jahr)
41-50348,5021
51-60508,5021
61-70633,5022
über 70738,5023

Was gilt für Fahranfänger in der Probezeit?

Wenn Sie als Fahranfänger in der Probezeit auf der Autobahn geblitzt worden sind, handelt es sich ab einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h um einen sog. A-Verstoß. Damit könnte ihre Probezeit verlängert werden, außerdem müssten Sie an einem teuren Aufbauseminar teilnehmen.

Wie viel Toleranz wird beim Blitzen auf der Autobahn abgezogen?

Blitzer sind meist nicht perfekt geeicht. Daher ziehen die Behörden in der Praxis immer einen sog. Toleranzabzug ab, um mögliche Ungenauigkeiten bei der Messung auszugleichen. Bei geringeren Geschwindigkeiten sind das grds. 3 km/h, doch auf der Autobahn ist der Abzug meist höher. Denn ab 100 km/h werden immer 3 % der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, bei 150 km/h also schon 4,5 km/h.

Wurde mit einem anderen Gerät als einem Blitzer gemessen, können die Messtoleranzen evtl. abweichen.

Sie wurden auf der Autobahn geblitzt? Das können wir für Sie tun:

Wenn Autofahrer auf der Autobahn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden und etwa einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist die Not oft groß. Viele sind auf ihren Führerschein angewiesen.

Wir können Ihnen helfen! Denn die meisten Bußgeldbescheide sind fehlerhaft – und wir kennen diese Fehler z. B. bei den Messungen, den Messgeräten oder dem Verfahren. So können wir Sie häufig vor Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot bewahren.

  • Kontaktieren Sie unseren Partner SOS-Verkehrsrecht schnell und unkompliziert.
  • Egal, wo Sie wohnen, wir beraten bundesweit.
  • Die erfahrenen Verkehrsrechts-Anwälte unseres Partners schätzen Ihren Fall im Rahmen der kostenlosen Erstberatung ein.

Wenn Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese meist die Kosten für einen Verteidiger. Doch auch so vertreten unsere Anwälte im Verkehrsrecht Sie zu einem bezahlbaren Pauschalpreis.

Aktuelle Artikel zum Thema Verkehrsrecht


  • 19.09.2024

Inhalt Erfolgreiche Urteile im Facebook-Datenskandal 6 Millionen Nutzer in Deutschland sind von einem großen Datenleck bei Facebook betroffen. Bei den Daten handelt es sich um vollständige Nutzernamen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und auch persönliche Angaben wie den Beziehungsstatus. Sind auch Sie vom Facebook-Datenleck betroffen? Dann melden Sie sich bei uns. […]

Feuerwehrleute erhalten Entschädigung: Alarmbereitschaft ist Arbeitszeit

  • 21.10.2024

Inhalt Alarmbereitschaft bei Feuerwehr ist Arbeitszeit Feuerwehrleuten steht finanzielle Entschädigung zu Feuerwehrleute müssen während Alarmbereitschaftszeiten u.a. innerhalb von nur 90 Sekunden fertig zum ausrücken sein. Zwei Feuerwehrmänner klagten und bekamen vor dem OVG NRW recht. Sie erhalten nun finanzielle Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten. Denn Alarmbereitschaftszeit ist Arbeitszeit, urteilte das […]

Überblick über DSGVO-Verstöße: Hohe Bußgelder für EU-Unternehmen

  • 18.10.2024

Inhalt Bußgelder bis 20 Millionen Euro bei DSGVO-Verstoß Verhängte Bußgelder gegen Unternehmen wegen Datenschutz-Verstößen Oktober 2024 September 2024 August 2024 Juli 2024 Bußgelder wegen Datenschutzverstößen nehmen europaweit zu und Unternehmen stehen zunehmend unter Druck, ihre Datenverarbeitungsprozesse zu überprüfen. In unserem Beitrag geben wir Ihnen einen Einblick in verhängte Bußgelder […]

  • 18.10.2024

Inhalt Wer vom BFSG betroffen ist Ausnahme Kleinstunternehmen Was das BFSG von Unternehmen verlangt Weitere Pflichten Umsetzung des BFSG fordert komplexe Prüfung WBS.LEGAL hilft Ihrem Unternehmen bei der Umsetzung Was für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Barrierefreiheit. Am 28. Juni 2025 tritt […]