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Droht eine Abmahnung wenn ich zu früh gehe?

Ja, ein Arbeitnehmer vorzeitig den Arbeitsplatz verlässt, ohne eine Genehmigung des Arbeitgebers einzuholen, kann dies zu einer Abmahnung führen. Selbst bei nur 15 Minuten kann es sich um einen Betrug hinsichtlich der Arbeitszeit handeln.

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird. Sie dient dazu, den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und ihm die Gelegenheit zu geben, sein Verhalten zu ändern. Eine Abmahnung ist jedoch keine Sanktion, sondern eine Warnung.

Ob eine Abmahnung gerechtfertigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz ohne wichtigen Grund vorzeitig verlässt und dadurch möglicherweise Arbeitsprozesse oder Kollegen beeinträchtigt, kann eine Abmahnung gerechtfertigt sein. Wenn der Arbeitnehmer jedoch einen wichtigen Grund für sein vorzeitiges Verlassen des Arbeitsplatzes hat, wie zum Beispiel eine Erkrankung oder einen dringenden familiären Notfall, kann dies eine Abmahnung unwahrscheinlich machen.

Typische weitereFälle, die regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen in der Übersicht:

  • Private Kommunikation (Telefonate, SMS, Whatsapp etc.)
  • Betreiben von Online Shopping
  • Überziehen der Mittagspausen
  • Surfen/Zeitung lesen zu privaten Zwecken
  • Falschangaben oder Manipulation von Stempeluhren
  • Falschangabe bei der tabellarischen Arbeitszeiterfassung/Stundenkonto

Wenn Sie Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz vermuten, dann holen Sie sich Hilfe vom Anwalt. Bei WBS.LEGAL ist das Erstgespräch komplett kostenfrei und risikolos. Rufen Sie an unter 0221 / 951 563 0 (Beratung bundesweit).

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Was ist was?

Wichtige Begriffe rund um Kündigung

Kündigung

Eine Kündigung erfolgt – in der Regel schriftlich – entweder durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber. Sie verweist meist auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrages. Ist im Arbeitsvertrag eine gegenseitige Kündigungsfrist von beispielsweise einem Monat genannt, sollte man im Kündigungsschreiben das daraus folgende Kündigungsdatum benennen.

Aufhebung

Eine Aufhebung hingegen ist im Gegensatz zur Kündigung keine einseitig ausgesprochene Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Stattdessen einigt man sich bilateral auf eine Auflösung. Die Einzelheiten wie etwa das konkrete Beendigungsdatum, der Umgang mit restlichen Urlaubsansprüchen oder wie die Rückgabe von Arbeitsmaterialien zu erfolgen hat, werden in einem Aufhebungsvertrag festgehalten.

Abfindung

Als Abfindung bezeichnet man eine einmalige Geldzahlung des Arbeitsgebers im Rahmen des Endes des Arbeitsverhältnisses. In der Regel wird die Höhe der Abfindungszahlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner, wenn Sie Ihre potentielle Abfindungssumme ermitteln möchten.

Meist wird die Abfindung dann gezahlt, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur unter Einhaltung hoher Hürden möglich wäre oder ein etwaiges Risiko einer Kündigungsschutzklage gemindert werden soll.

Abwicklung

Unter einer Abwicklung, beziehungsweise den Bestimmungen eines Abwicklungsvertrages, versteht man die Regelungen der Umstände einer Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Abwicklungsvertrag regelt also nicht das Ende des Vertragsverhältnisses selbst, sondern nur dessen Einzelheiten. Meist ist dem Abwicklungsvertrag eine reguläre Kündigung vorausgegangen.

Das sagen unsere Mandanten