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Was ist erlaubt?

Handy am Steuer

Auf deutschen Straßen gilt ein generelles Handyverbot am Steuer. Dieses ist in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Dieser Paragraph besagt, dass die Nutzung eines Mobiltelefons bzw. Autotelefons verboten ist, wenn der Hörer des Telefons hierfür in die Hand genommen werden muss. Dies gilt nicht, wenn diese Handlung bei abgeschaltetem Motor geschieht.

Diese Seite enthält alle wichtigen Informationen zum Thema Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Hier erfahren Sie, welche Strafen der Bußgeldkatalog bei einem derartigen Verstoß vorsieht und welche Möglichkeiten Sie haben, um Einspruch gegen ein Verfahren für Handy am Steuer einzulegen.

Wir prüfen Ihren Fall – bundesweit

Sie sind nicht alleine! Unser erfahrenes Anwaltsteam hat bereits tausende Verkehrsrechts-Delikte bundesweit verteidigt. Füllen Sie einfach folgendes Formular aus, um zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können:

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Mann mit Handy am Steuer

Handy am Steuer – Der Bußgeldbescheid

Sollten Sie von einem Bußgeldbescheid betroffen sein, der Sie beschuldigt, am Steuer telefoniert zu haben, machen Sie erstmal keine freiwilligen Angaben bei den Behörden. Insbesondere von Diskussionen mit den zuständigen Beamten sollten Sie absehen. Die Verteidigung sollten Sie daher in allen Fällen einem Anwalt überlassen. Dieser hat umfassende Akteneinsicht und kann die potenziellen Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung am besten einschätzen.

Gegen Bußgeldbescheid vorgehen

Wir arbeiten im Verkehrsrecht mit unserem Partner Legalbird zusammen. Legalbird hat sich auf die Überprüfung und Anfechtung von Ordnungswidrigkeiten spezialisiert. Sie können dort Ihren Fall schildern und bekommen sofort online eine Rückmeldung darüber, wie Sie mit Ihrem Bußgeld weiter verfahren sollten.

In aller Kürze

Grundsätzlich gilt: Wer während des Fahrens beim Telefonieren mit dem Handy am Steuer erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg. Aber nicht nur Telefonieren ist verboten. Die Tabelle mit allen Strafen finden Sie hier.
Nein. Das Lesen oder Schreiben von SMS oder anderen Textnachrichten, die Nutzung des Mobiltelefons zu Navigationszwecke oder das Wegdrücken eines Anrufes reicht aus, um mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft zu werden.
Auf jeden Fall: Nur ein Anwalt hat umfassende Akteneinsicht und ist routiniert in den Verfahrensabläufen. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Diese Strafen sieht der Bußgeldkatalog vor

Wer während des Fahrens beim Telefonieren mit dem Handy erwischt wird, dem drohen ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg. Strafen drohen Ihnen als Kfz-Führer auch dann, wenn Sie das Handy nicht aktiv für ein Telefongespräch nutzen. Das Lesen oder Schreiben von SMS oder anderen Textnachrichten, die Nutzung des Mobiltelefons zu Navigationszwecke oder das Wegdrücken eines Anrufes reicht aus, um mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft zu werden.

Als Faustformel lässt sich also festhalten: Jede Nutzung des Telefons mit der Hand bei laufendem Motor ist untersagt und wird gleichermaßen bestraft.


Bußgeld und Punkte beim Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer

Verstoß Punkte Bußgeld
Mit dem Handy telefonieren als Führer eines Kfz bei laufendem Motor ohne Freisprechanlage 1 60 €
Eine SMS lesen als Führer eines Kfz bei laufendem Motor 1 60 €
Einstellung des Navigationssystems im Handy per Hand bei laufendem Motor 1 60 €
Benutzung des Telefons mit Freisprechanlage 0 0 €
Benutzung des Telefons bei ausgeschaltetem Motor 0 0 €

Kann ein Fahrverbot für die Handybenutzung am Steuer ausgesprochen werden?

Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ist die Verhängung eines Fahrverbots für das Telefonieren am Steuer nicht angedacht. Sollte es jedoch zu einem wiederholten Verstoß gegen das Handyverbot am Steuer kommen, kann ein Fahrverbot verhängt werden. Laut § 25 der StVO ist es möglich, bei besonders beharrlichen oder wiederholten Verstößen gegen das Verbot, ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten zu verhängen.

Falls Sie bereits einige Punkte angesammelt haben, reicht unter Umständen ein weiteres Vergehen, wie das Telefonieren am Steuer aus, um ein Fahrverbot von einem oder zwei Monate zu erhalten. Gerade in dieser Fallkonstellation ist es sinnvoll, sich gegen die Punkte und das drohende Fahrverbot zu wehren.

Handy am Steuer während der Probezeit

Für gewöhnlich greift das Gesetz bei Verkehrsverstößen während der Probezeit besonders hart durch. Eine Verlängerung der Probezeit, ein Bußgeld und sonstige Auflagen sind da keine Seltenheit. Bei Fahranfängern führt das Nutzen von Handys während der Fahrt glücklicherweise nicht zu derart drastischen Konsequenzen.

Das Handy am Steuer während der Probezeit wird als B-Verstoß gewertet. Das bedeutet, auf den Autofahrer kommen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg zu. Darüber hinaus sind aber keine Folgen zu befürchten. Dies gilt jedoch nicht im Widerholungsfall. Wer zwei B-Verstöße begeht, wird zusätzlich mit weiteren Maßnahmen bestraft.

Geblitzt mit dem Handy in der Hand

In den meisten Fällen wird ein Verfahren wegen Telefonierens im fahrenden Auto durch ein Blitzerfoto eingeleitet. Diese Messmethode kann als standardisiertes Messverfahren angesehen werden und dient daher als belastbare Grundlage für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

So erheben Sie Einspruch

Sollten Sie von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Handyverstoßes betroffen sein, informieren Sie sich gerne bei unseren erfahrenen Anwälten aus dem Bereich Verkehrsrecht. Wir erörtern mit Ihnen zusammen die Möglichkeiten für einen Einspruch und eine erfolgreiche Verteidigung.

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