Rechtsanwalt und Partner bei WBS.LEGAL, Köln
Prof. Christian Solmecke, LL.M.
Christian Solmecke macht digitales Recht verständlich, im Mandat genauso wie auf der Bühne. Er berät seit über 20 Jahren im Medien-, IT- und Datenschutzrecht, hat drei Grundsatzurteile vor dem BGH erstritten und erreicht auf YouTube über 1 Mio. Abonnenten. Dazu kommen mehr als 200 Keynotes zu KI, Social Media und der Kanzlei der Zukunft.
Recht erklären, statt Recht verwalten
Seit über 20 Jahren arbeitet Christian Solmecke dort, wo digitales Leben und Recht aufeinandertreffen, seit 2010 als Partner von WBS.LEGAL. Er vertritt Privatpersonen nach Datenlecks, Content-Creator mit gesperrten Accounts und Unternehmen, die wissen wollen, wie weit sie beim Einsatz von KI gehen dürfen. Wie belastbar seine Einordnung ist, zeigen drei Grundsatzurteile des BGH aus seinen eigenen Verfahren, zuletzt 2024 zum Facebook-Datenleck. Dazu kommen regelmäßige Fachbeiträge in juristischen Zeitschriften wie MMR, K&R und ZD
Dieselben Themen erklärt er auch öffentlich, auf dem reichweitenstärksten juristischen YouTube-Kanal Europas, in seinen Büchern und im Hörsaal der CBS International Business School. Das prägt die Beratung, weil er gewohnt ist, eine komplizierte Rechtslage ohne Juristensprache zu erklären.
Seine Rechtsgebiete in der Praxis
Gegen Abmahnungen vorgehen
Filesharing, ein fremdes Foto auf der Website, eine Rüge der Konkurrenz. Er prüft, ob die Forderung berechtigt ist, und antwortet fristgerecht für dich.
Marke anmelden und schützen
Recherche, Anmeldung beim DPMA oder EUIPO und Überwachung der Schutzdauer. Er prüft, ob deine Marke frei ist, und übernimmt die Kommunikation mit dem Markenamt.
Gesperrte Accounts zurückholen
Instagram, YouTube oder TikTok sperren ohne Vorwarnung und der Support antwortet nicht. Er prüft die Sperre und geht gegen sie vor, wenn sie rechtswidrig war.
Rechtswidrige Inhalte löschen lassen
Unwahre Behauptungen, ein Foto ohne deine Erlaubnis, eine erfundene Bewertung. Er fordert die Löschung beim Betreiber und geht notfalls gerichtlich dagegen vor.
Content rechtssicher produzieren
Werbekennzeichnung, Musikrechte, Verträge mit Agenturen und Marken. Er begleitet Creator und Medienhäuser laufend, damit es gar nicht erst zur Abmahnung kommt.
KI im Unternehmen rechtssicher einsetzen
Welche Daten dürfen in das Tool, wer haftet für die Ausgabe, was verlangt der AI Act. Er klärt das mit deinen Teams, bevor die ersten Tools im Einsatz sind.
Drei Grundsatzurteile vor dem BGH erfolgreich erstritten

„Morpheus“ (2012)
Eltern haften nicht automatisch, wenn ihr Kind über eine Tauschbörse Musik oder Filme herunterlädt. Haben sie das Kind vorher ordnungsgemäß über das Verbot belehrt, müssen sie den Anschluss nicht zusätzlich überwachen
„Afterlife“ (2017)
Wer als Anschlussinhaber abgemahnt wird, muss seine Familie nicht ausspionieren. Angehörige gegenseitig zu überwachen oder ihre Geräte zu durchsuchen, verlangt der BGH nicht, um einen Urheberrechtsverstoß aufzuklären
Facebook-Datenleck (2024)
Schon der Kontrollverlust über die eigenen Daten reicht für einen Schadensersatzanspruch. Betroffene müssen also keinen konkreten finanziellen Schaden nachweisen, um gegen ein Unternehmen wie Meta vorzugehen.
Wissenschaftliche Veröffentlichungen
Seit 2002 veröffentlicht er regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften, überwiegend in MMR, K&R, ZD, CR und BB. Eine Auswahl:
- 2024 BGH zum Facebook-Datenleck, das Beste kommt zum Schluss Datenschutzberater, DSB 12/2024
- 2023 DSGVO-Schadensersatzklagen aus Sicht von Klägern und Beklagten PinG 2023, 238
- 2021 Das Gesetz für faire Verbraucherverträge, das Ende der Endlosverträge für Handys K&R 2021, 613
- 2019 EuGH hat die Zügel in Sachen Datenschutz noch einmal angezogen BB 2019, 2001, BB-Kommentar
„Recht sollte kein Geheimwissen sein, das nur Anwälte verstehen. Es ist keine Geheimsprache, sondern eine Gebrauchsanweisung für das Zusammenleben und die sollte jeder lesen können, der darin vorkommt.“
Christian Solmecke als Keynote-Speaker buchen
Seit 2003 hat er über 200 Keynotes gehalten, unter anderem beim OMR Festival, bei Google und im Bundestag. Vier Themen sind aktuell buchbar, hier findest du sie im Überblick. Alle Details zu Formaten, Länge und Referenzen stehen auf seiner Speaker-Seite.
„Muss ChatGPT zurück in den Kindergarten?“ – Rechtliche Hürden beim Einsatz von KI
In fast jedem Unternehmen tippen Mitarbeiter längst Firmendaten in KI-Tools, meist ohne dass es dafür eine Regel gibt. Christian Solmecke ordnet die aktuellen Urteile aus Deutschland und den USA ein und zeigt, was der EU AI Act ab wann von dir verlangt. Danach weiß dein Publikum, welche Regeln es intern braucht.
Schau dir den Vortrag auf YouTube an!
„10.000 Mandanten über YouTube“ – Wie ein Anwalt zum Social-Media-Star wurde
2010 hat Christian Solmecke angefangen, Rechtsfragen vor einer Kamera zu beantworten. Heute folgen ihm über 1 Million Menschen auf YouTube. Er zeigt, was aus 15 Jahren Content wirklich funktioniert hat, welche Formate nur Geld gekostet haben und woran er früh erkennt, ob ein Video Klicks oder Anfragen bringt.
„Kleine Klicks, große Konsequenzen“ – Rechtliche Fallstricke in Social Media
Ein Song unter dem Reel, ein fremdes Foto im Newsletter, ein Post ohne Werbekennzeichnung. Für die Person, die auf Veröffentlichen klickt, ist das eine Sekunde Arbeit, für das Unternehmen eine Abmahnung mit vierstelligen Kosten. Christian Solmecke bringt die Fälle mit, die täglich in der Kanzlei landen.
„Die Kanzlei der Zukunft“ – Digitalisierung, Legal Tech und KI in der Beratung
Mandanten erwarten Antworten in Stunden, Software übernimmt Prüfschritte, die früher Referendare gemacht haben. Christian Solmecke automatisiert seit Jahren die eigene Kanzlei und hat das Unternehmen hinter der Kanzleisoftware Legalvisio mitgegründet. Er zeigt, welche Prozesse Maschinen heute übernehmen und wo die Technik weiterhin scheitert.
Wo er sonst zu Wort kommt

YouTube und Social Media
Reichweitenstärkster Jura-Kanal Europas
Über 1 Mio. Abonnenten, über 315 Mio. Videoabrufe und mehr als 30 Mio. Stunden Sehzeit.

Bücher
Mehr als zehn Bücher, zwei Spiegel-Bestseller
- „Das einzige Buch über Recht, das du lesen musst“
- „Der Taschenanwalt“
- „Welches Recht gilt bei Mord im Weltraum?“

Presse, TV und Fachbeiträge
Gefragter Experte für digitales Recht
Regelmäßige Auftritte bei stern TV, RTL, ARD und ZDF, Express-Kolumne „Recht im Netz“.
Fachbeiträge in MMR, K&R, BB, ZD, CR, PinG und Datenschutzberater.
Sein Werdegang, kurz gefasst

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2002
Master of Laws im IT-Recht an den Universitäten Hannover und Leuven im EULISP-Programm, dazu ein Seminar zum IT-Recht an der Harvard Law School.
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Seit 2003
Vortragstätigkeit, aus der inzwischen mehr als 200 Vorträge und Keynotes geworden sind.
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2010
Partner von WBS.LEGAL in Köln und Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet.
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2012
BGH-Grundsatzurteil „Morpheus“ zur Haftung von Eltern beim Filesharing.
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2013
Als Sachverständiger in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geladen.
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2016
BGH-Grundsatzurteil „Afterlife“ zur Nachforschungspflicht in Familien. Im selben Jahr Gründung der Cloud-Kanzleisoftware Legalvisio.
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2019
Eine der prominentesten kritischen Stimmen bei der EU-Urheberrechtsreform und der Debatte um Artikel 13, heute Artikel 17.
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2024
BGH-Leitentscheidung zum Facebook-Datenleck und Professur an der CBS International Business School in Köln.
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2025
Das Buch „Das einzige Buch über Recht, das du lesen musst“ erscheint, das zehnte, zwei davon Spiegel-Bestseller.
Aktuelle Ämter
- Geschäftsführer des DIKRI Deutsches Institut für Kommunikation und Recht im Internet
- Vorstand der Initiative Nachrichtenaufklärung, Bereich Recht
- Vorstand GOFUS e.V., Bereich Recht
Aktuelle Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein
- EULISP Alumni
Wie können wir dir weiterhelfen?
Christian Solmecke berät im Medien-, IT- und Datenschutzrecht und ist als Speaker und Interviewpartner buchbar. Wähle aus, worum es bei dir geht.
