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Pferdekaufvertrag

Vertragsgestaltung und gängige Klauseln

Der Kauf eines Pferdes ist eine wichtige Entscheidung und oft mit großen Erwartungen verbunden. Um rechtliche Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten, empfiehlt sich immer die Erstellung eines schriftlichen Pferdekaufvertrags. Dieser dient nicht nur als Nachweis der Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, sondern auch als mögliches Beweismittel im Falle von Streitigkeiten. In diesem Beitrag beleuchten wir einige der Besonderheiten, die beim Pferdekaufvertrag beachtet werden sollten.

1. Was muss alles in den Pferdekaufvertrag? Am wichtigsten sind die Adressdaten des Käufers und Verkäufers, die Daten des Pferdes (z.B. Herkunft, Rasse, Farbe etc.) , der Preis und wichtige Nebenabreden, wie bestehende Verletzungen oder Ähnliches.

2.  Gibt es zu jedem Pferd eine Eigentumsurkunde? Nein. Nicht alle Pferde besitzen eine Eigentumsurkunde, sodass eine solche erst beantragt werden muss.

3. Wann ist ein Pferdekaufvertrag nichtig? Es gibt viele Nichtigkeitsgründe. Die wichtigsten Gründe sind beispielsweise Wucher, arglistige Täuschung und fehlende verkehrswesentliche Eigenschaften des Pferdes.

Vertragsformen und Vertragsparteien beim Pferdekauf

Ein schriftlicher Pferdekaufvertrag bietet rechtliche Sicherheit, insbesondere da Pferde als Lebewesen nicht immer die gleiche Beschaffenheit aufweisen. Der Vertrag dient als Beweis für die Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer und schützt beide Parteien.

Beim Pferdekauf gibt es, abhängig von den beteiligten Parteien, verschiedene Formen von Verträgen. Diese können sein:

  • Pferdekauf zwischen Privatpersonen (von Verbraucher an Verbraucher)
  • Pferdekauf zwischen zwei Unternehmern (B2B)
  • Pferdekauf zwischen einem privaten Verkäufer und einem Unternehmer als Käufer
  • Pferdekauf zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbraucher als Käufer (Verbrauchergeschäft)

In den ersten drei Fällen besteht eine weitgehende Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass die Parteien die Bedingungen des Vertrags, einschließlich Haftungsausschlüssen und Verjährungsfristen, weitgehend nach ihren Wünschen gestalten können. Im vierten Fall, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer kauft, gelten jedoch besondere rechtliche Schutzbestimmungen für den Verbraucher.

Ein Pferdekaufvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Identifikation der Parteien: Name und Adresse von Käufer und Verkäufer.
  • Kaufgegenstand: Informationen zum Pferd, einschließlich Name, Lebensnummer, äußere Merkmale, Alter, Geschlecht, Rasse, Farbe, Abstammung, Zuchtbuch- und Passnummer, sowie eventuelle Abzeichen von Turnieren.
  • Gesundheitliche Merkmale: Informationen zur Gesundheit des Pferdes, einschließlich tierärztlicher Ankaufsuntersuchung oder Impfungen und Wurmkuren, falls keine tierärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Auch Informationen zu vergangenen Krankheiten während der Besitzzeit des Verkäufers sollten hier aufgeführt sein.
  • Sportliche Merkmale: Angaben zur sportlichen Verwendbarkeit des Pferdes, einschließlich Ausbildungsstand, Reitbarkeit und eventuellen Turniererfolgen.
  • Mitverkaufte oder mit übergebene Papiere: Dies beinhaltet den Equidenpass, Abstammungsnachweis, Impfpass und andere relevante Dokumente.
  • Besonderheiten im Umgang: Informationen zur Verhaltensweise des Pferdes, einschließlich Schmiedefrommheit, Geländesicherheit und Verladefähigkeit.
  • Zahlungsinformationen: Kaufpreis in Euro, Zahlungsart und Zahlungsfrist.
  • Sonstiges: Eventuelle Haftungsausschlüsse, Garantieausschlüsse und Hinweise auf Verjährung sollten ebenfalls im Vertrag festgehalten werden.

Kostenlose Ersteinschätzung im Pferderecht

Das Rechtsgebiet Pferderecht bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte rund um Pferde und deren Haltung. Es geht hierbei um den Pferdekauf, die Ankaufsuntersuchung, die Versicherung und diverse Haltungsfragen. Pferde sind majestätische Tiere und haben für die Beteiligung nicht nur wirtschaftliche, sondern überwiegend auch emotionale Werte. Unsere Expertin Dr. Sandra Reinders steht Ihnen in Ihrer Angelegenheit rund ums Pferd zur Seite.

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Beschaffenheit des Pferdes als Vertragsbestandteil

Gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) muss ein Pferd zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, also in der Regel beim Verkauf, frei von Mängeln sein. Dies bedeutet, dass das Pferd die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss. Zum Beispiel muss ein Pferd, das als Deckhengst verkauft wird, auch tatsächlich fruchtbar sein. Die Beschaffenheit eines Pferdes kann komplexer sein, wenn es beispielsweise als Reit- oder Turnierpferd, Kinderpony oder Kutschpferd gekauft wird. Hier ist es oft schwieriger zu bestimmen, ob das Pferd für den beabsichtigten Zweck geeignet ist.

Gängige Klauseln im Pferdekaufvertrag – Ihre Wirksamkeit im Überblick

Pferdekaufverträge sind nicht nur im Reitsport gängig, sondern auch im juristischen Kontext von großer Bedeutung, da durch die Ausarbeitung von Einzelheiten im Vertrag etwaige Folgeprobleme  vermieden werden können. Hier werfen wir einen Blick auf einige verbreitete Klauseln und ihre rechtliche Wirksamkeit. Die Formulierung “wie geritten und gesehen” stellt einen Haftungsausschluss dar, der besagt, dass das Pferd im Zustand verkauft wird, in dem der Käufer es vor dem Kauf probe geritten und inspiziert hat. Falls ihm dabei etwaige Mängel nicht aufgefallen sind, kann er später keine Ansprüche geltend machen. Dieser Gewähr- leistungsausschluss wurde als wirksam eingestuft, wie auch das Landgericht Bielefeld in einem Urteil vom 08.11.2007 feststellte (Az.: 25 O 30/07).

Die “übliche Beschaffenheit” ist jeweils im Einzelfall zu entscheiden. Im Pferdekaufvertrag werden oft weitreichende Vereinbarungen getroffen, besonders bei Sport- und Zuchtpferden. Fehlen solche vereinbarten Eigenschaften, gilt das Pferd als mangelhaft, und Gewährleistungsrechte können in Anspruch genommen werden. Ebenso kann eine spezielle Verwendung, die über die übliche Nutzung hinausgeht (z.B. als Springpferd), vereinbart sein. In diesem Fall muss das Pferd tatsächlich für diese Verwendung geeignet sein. Fehlt eine solche Vereinbarung im Kaufvertrag, greift § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB, wonach das Pferd die Eigenschaften haben muss, die man von einem durchschnittlichen Pferd erwarten kann. Doch hier ist Vorsicht geboten: Pferde sind Lebewesen, die sich ständig entwickeln und individuelle Eigenschaften haben. Daher darf der Käufer keine biologische oder physiologische Idealnorm verlangen, sondern lediglich eine “übliche Beschaffenheit” erwarten.

In Pferdekaufverträgen ist die genaue Formulierung dieser Klauseln von großer Bedeutung. Deshalb empfiehlt es sich bereits im Vorfeld, einen unserer Experten zu Rate zu ziehen, um rechtliche Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten.

Übersicht: Die rechtliche Bedeutung von Pferdepass und Eigentumsurkunde

Der Pferdepass sowie die Eigentumsurkunde enthalten unterschiedliche Merkmale. Einerseits könnte man denken, dass es sich hierbei um ein eindeutiges Zugehörigkeitsmerkmal handelt, andererseits denkt man hier vielleicht nur an ein Informationsblatt über das jeweilige Pferd. Um Klarheit darüber zu schaffen, haben wir eine Übersicht zur Bedeutung der Pferde-Papiere erstellt: 

  • Pferdepass und Eigentumsurkunde: Sie dienen in erster Linie der Identifikation und Legitimation des Pferdes im Rechtsverkehr.
  • Personalausweis des Pferdes: Der Pferdepass muss immer beim Pferd sein und gehört dem ausstellenden Zuchtverband. 
  • Eigentümereigenschaft: Der Besitz des Pferdepasses oder die Eintragung als “Besitzer” sagen nichts darüber aus, wer das Pferd tatsächlich besitzt oder Eigentümer ist. Eigentümer ist immer derjenige, dem das Pferd in rechtlicher Hinsicht gehört. Besitzer können dagegen mehrere Menschen sein, beispielsweise wenn Reiter und Reiterinnen gerade mit dem Pferd unterwegs sind, es pflegen oder auf das Pferd aufpassen. Besitz ist also ein tatsächliches Merkmal, wohingegen Eigentum eine rechtliche Beziehung zwischen dem Pferd und dem Pferdeeigentümer kennzeichnet. Sie können also der Eigentümer eines Pferdes sein, obwohl es gerade in diesem Moment von einer anderen Person ausgeritten wird. Letztere ist dann die Besitzerin.
  • Pferdepass als Kfz-Brief: Anders als beim Kfz-Brief gibt es keine gesetzliche Vermutung für das Eigentum an einem Pferd aufgrund des Besitzes der Papiere.
  • Übergabe des Pferdepasses: Der Verkauf eines Pferdes erfolgt in der Regel durch Einigung (Kaufvertrag) und Übergabe des Pferdes an den Käufer. Dabei sollte auch der Pferdepass übergeben werden.
  • Ersetzen der verlorenen Urkunde: Eine verlorene Eigentumsurkunde kann unter Vorlage des Kaufvertrages ersetzt werden.
  • Eigentumsvorbehalt: Im Kaufvertrag kann ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vereinbart sein. Was bedeutet, dass der Käufer das Eigentum am Pferd und an der Urkunde erst nach vollständiger Bezahlung erwirbt.
  • Beweismittel: Die Eigentumsurkunde allein dient dem Verkäufer nicht als Beweismittel für das Eigentum oder den Eigentumsvorbehalt.

Ankaufsuntersuchung und Vertragsmerkmale

Um mögliche Meinungsverschiedenheiten und rechtliche Probleme zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Kaufuntersuchung (sogenannte Ankaufsuntersuchung) durch einen Tierarzt durchführen zu lassen. Der Tierarzt prüft hierbei die gesundheitliche Verfassung des Pferdes und erstellt einen Bericht, der in den Kaufvertrag aufgenommen werden kann. Bei etwaigen Behandlungsfehlern des Arztes können ebenfalls Schadensersatzansprüche entstehen. Diese sind jedoch von der Vertragsbeziehung zum Käufer bzw. Verkäufer zu unterscheiden. Der Tierarzt hat mit dem Kaufvertrag an sich nichts zu tun. Mit dem Tierarzt wird ein gesonderter Behandlungsvertrag geschlossen.

In vielen Fällen kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen über die Beschaffenheit des Pferdes. Beispiele dafür sind Pferde, die unerwünschte Verhaltensweisen zeigen, nicht den Erwartungen entsprechen oder gesundheitliche Probleme haben. Um Konflikte zu vermeiden, ist es ratsam, alle wichtigen Merkmale schriftlich im Kaufvertrag festzuhalten. 

Rückgaberecht bei Mängeln

Im Pferderecht ist die Rückgabe eines Pferdes aufgrund von Mängeln nicht immer sofort möglich. In der Regel gilt eine Stufenregelung. Zuerst muss dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden, bevor der Käufer Schadensersatz, Preisminderung oder eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen kann. Die Nachbesserung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer den Mangel bestreitet oder besondere Umstände vorliegen, die eine sofortige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen rechtfertigen.

Für den Fall, dass die Nachbesserung scheitert oder der Verkäufer die Ansprüche des Käufers ablehnt, kann der Käufer unter Umständen den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Auch Schadensersatz kann gefordert werden, wenn der Verkäufer fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Da das Pferderecht viele Nuancen aufweist, empfiehlt es sich im Streitfall und bei Fragen zur Haftung, unsere Anwälte für Pferderecht hinzuzuziehen. Wir helfen bei der Formulierung des Vertrags und der Durchsetzung von Rechten, um mögliche rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

“Im Alter von sieben Jahren saß ich zum ersten Mal auf einem Pferd und reite seither leidenschaftlich gern. Neben dem Reitsport habe ich auch Erfahrung in der Zucht. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht bei meinen zwei Pferden bin. Vor allem als Anwältin schätze ich die Ruhe, die diese Tiere ausstrahlen. Wenn Sie nicht nur juristische Expertise, sondern auch Empathie und persönliche Verbundenheit zum Pferd und zum Reiten suchen, dann sind Sie bei mir genau richtig. Durch meine alltägliche Erfahrung mit Pferden bin ich für jegliche Problemfelder und juristische Fallstricke sensibilisiert und kann Sie spezifisch beraten. Aber auch mit gleichgesinnten Kollegen und Experten tausche ich mich durch meine Teilnahme an spezifischen Fortbildungen wie dem deutschen Pferderechtstag aus, um fachlich auf dem neusten Stand zu bleiben. Scheuen Sie sich nicht auf mich zuzukommen, egal ob in den Bereichen Pferdekauf, Pferdehaltung, Tierarztbehandlungen, Unfälle, Verträge oder in anderen verwandten Gebieten.”

Dr. Sandra Reinders Rechtsanwältin

Wir sind bekannt aus


Unser Leistungsangebot im Pferderecht

Probleme nach dem Kauf

Nach dem Kauf eines Pferdes kommt es leider hin und wieder zur Aufdeckung von ungeahnten Problemen. Diese umfassen häufig v.a. gesundheitliche Mängel des Tieres, über die Sie nicht informiert worden sind. Mit juristischer Unterstützung können in solchen Fällen die Minderung des Kaufpreises, die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder sogar Schadenseratzansprüche geltend gemacht werden.

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Tierhaltung

Bei Unfällen und anderweitigen Schäden greift i.d.R. die Terhalterhaftung. Das heißt, dass grundsätzlich der Tierhalter für das durch das eigene Tier verursachte haftet. Doch muss der Einzelfall betrachtet werden, wobei juristische Hilfe unabdingbar ist.

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Reitunfall

Auch bei großer Sorgfalt lassen sich Unfälle im Reitsport leider nicht ausschließen, sodass es häufig zu Haftungsfragen kommt. Wenn sich die Verletzung einer Person, des Pferdes oder die Beschädigung einer Sache zutragen, stehen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Raum, für die Sie gut juristisch beraten sein sollten.

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Reitbeteiligung

Hat neben dem Besitzer eine weiter Person ein “Nutzungsrecht” am Pferd, so spricht man von einer Reitbeteiligung. Auch hier können Probleme verschiedenster Art auftreten, wie z.B. Unfälle oder Uneinigkeiten. Daher sollte die Vertragsgestaltung schon vorsorglich gut juristisch durchdacht sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Behandlungsfehler

Die Gesundheit ihres Pferdes ist ein emotionales Thema. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Schäden an Ihrem Pferd durch eine fahrlässige Behandlung Ihres Tierarztes zustande gekommen sind, sollten Sie Ihren Fall mit juristischem Beistand prüfen lassen

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Vertragsgestaltung

Auch beim Thema Pferd und Reitsport gibt es eine Vielzahl von Verträgen, die individuell zu konzipieren oder zu prüfen sind: Von Kauf über Haltung, Transport oder Reitbeteiligung gibt es zahlreiche wichtige Ansatzpunkte für Vertragswerke, für die Sie anwaltlichen Rat einholen sollten, um etwaigen Problemen frühzeitig vorzubeugen.

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Ankaufsuntersuchung

Im Pferderecht bezieht sich die Ankaufsuntersuchung auf eine tierärztliche Untersuchung, welche vor dem Kauf eines Pferdes durchgeführt wird. Durch diese Untersuchung wird der Gesundheitszustand und die Eignung des Pferdes geprüft. Der potenzielle Käufer und der Verkäufer erstellen bei der Ankaufsuntersuchung meistens die vertragliche Grundlage, weshalb es auch hier ratsam wäre, Experten dazu zuziehen.

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Pferde-Kaufrecht

Der Erwerb eines Pferdes ist nicht nur eine finanzielle Investition, sondern oft auch eine emotionale Entscheidung. In diesem spannenden Rechtsgebiet geht es darum, die Interessen beider Parteien zu schützen und Klarheit in einem oft komplexen Prozess zu schaffen.

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Video zum Thema Pferderecht

Die vielfältigen Aspekte des Pferderechts erfordern eine fundierte Kenntnis und Expertise, um Ihre Interessen angemessen zu vertreten. Unser engagiertes Team aus erfahrenen Anwälten und Anwältinnen verfügt über tiefgreifendes Fachwissen im Bereich des Pferderechts und ist darauf spezialisiert, Pferdebesitzer, Reiter, Züchter, Händler und alle anderen Beteiligten in sämtlichen rechtlichen Bereichen zu unterstützen. Profitieren Sie von unserer Leidenschaft für Pferde und unserem juristischen Know-how. Wir freuen uns darauf, Ihnen in allen pferderechtlichen Angelegenheiten behilflich zu sein.